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Arbeitsfähigkeit der Hamburgischen Bürgerschaft sicherstellen: Anpassungen an erhöhte Anforderungen im Parlamentsbetrieb und Umsetzung der Empfehlungen der Diätenkommission

Donnerstag, 25.06.2015

Die Anforderungen an die Hamburgische Bürgerschaft als Landtag und damit an den Parlamentsbetrieb steigen stetig. Hamburgs Parlament und Parlamentsverwaltung sind historisch schlank organisiert; dies gilt für die Ausstattung der Abgeordneten ebenso wie die der Fraktionen und der Bürgerschaftskanzlei. Bisher nicht berücksichtigte zusätzliche Erfordernisse wie beispielsweise der Einzug einer sechsten Fraktion führen zu Kostensteigerungen, die auch unter Rückgriff auf Reste nicht mehr vollständig abzubilden sind.

Die zunehmende Professionalisierung der Bürgerschaft führt bei der bestehenden Ausstattung zu dauerhaften Überlasten bei Abgeordneten, Fraktionen und Kanzlei, die bereits in der vergangenen Wahlperiode deutlich spürbar wurden. Um für die begonnene – erstmals fünfjährige – Wahlperiode die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen und die Rolle des Parlaments und seiner Akteure als Gestalter komplexer Sachverhalte im Stadtstaat, aber auch Ansprechpartner für die Hamburgerinnen und Hamburger sicherzustellen, sollen mit dieser Drucksache die gestiegenen Bedarfe in den einzelnen Bereichen dargestellt und durch entsprechende Anpassungen abgefedert werden, soweit sie nicht aus vorhandenen Mitteln gedeckt werden können.

Darüber hinaus sollen die Empfehlungen der gemäß § 21 Absatz 1 Hamburgisches Abgeordnetengesetz (HmbAbgG) berufenen Sechsten Unabhängigen Kommission zur Angemessenheit der Leistungen nach dem HmbAbgG (Diätenkommission) umgesetzt werden.

1. Mehrbedarfe aufgrund des Einzugs einer sechsten Fraktion in die Hamburgische Bürgerschaft

 

Der Einzug einer sechsten Fraktion führt zu Mehrkosten des Parlamentsbetriebs: So entstehen neben den Geld- und Sachleistungen, die den Fraktionen gemäß §§ 2 f. Fraktionsgesetz zustehen auch Mehrkosten aufgrund der Berücksichtigung weiterer Funktionszulagen nach dem Abgeordnetengesetz (§§ 2 ff.).

PG Kontenbereich 2015

Mehrbedarf in TEUR 2016 Mehrbedarf in TEUR

200.01 Bürgerschaftskanzlei Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit Sachmittel AfD-Fraktion 245 256

200.02 Zahlungen nach HmbAbgG, FraktionsG u PartG Sonstige Kosten Grundbetrag Fraktion 585 673

200.02 Zahlungen nach HmbAbgG, FraktionsG u PartG Sonstige Kosten Mehrfachfunktionsträger 106 129

Insgesamt entstehen Mehrkosten in Höhe von 959 TEUR im Jahr 2015 und 1.058 TEUR im Jahr 2016. In diesen Beträgen sind die aus Ziff. 3. und 4. folgenden Anpassungen bereits berücksichtigt.

Die Deckung soll aus der Zentralen Reserve erfolgen.

 

 

2. Anforderungen an den Parlamentsbetrieb: Stellenplan - Einzelplan 1.01, Bürgerschaft

Der Aufgabenzuwachs in der Parlamentsverwaltung der letzten Jahre ist beträchtlich. Er lässt sich unabhängig von Anzahl und Größe von Fraktionen oder Länge von Wahlperioden dauerhaft feststellen, nur teilweise durch Aufgabenkritik kompensieren und steht nicht einem Wegfall von Aufgaben gegenüber. Hamburgs Parlamentsverwaltung ist historisch „smart“ organisiert, das Ausstattungsgefälle zu anderen Landtagen dabei offenkundig.

Trotz der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen an die Arbeit der Kanzlei in qulitativer und quantitativer Hinsicht sind seit über 13 Jahren keine Stellenverstärkungen vorgenommen worden.

Seitdem sind ständig weiter steigende Fallzahlen in allen Arbeitsbereichen der Gremienbetreuung und des Plenardienstes sowie der Parlamentsdokumentation zu verzeichnen. Die Anzahl der Drucksachen und der Ausschussberichte haben sich seit der 17. WP etwa verdoppelt, die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist eineinhalb Mal so hoch. Auch der Jahresdurchschnitt der Sitzungsdauer hat sich mehr als verdoppelt; die produzierten Protokollseiten pro Jahr ebenso. Die Parlamentsdatenbank ist erheblich angewachsen. Zudem sind von der Bürgerschaft zusätzliche Gremien übernommen worden. Die 2010 ohne juristische Zusatzkapazität übernommenen Subsidiaritätsprüfungen im Rahmen von EU-Rechtssetzungsverfahren haben einen regelhaften Umfang angenommen, der einer stellenmäßigen Verstetigung bedarf, da auch die anderen juristischen Aufgaben deutlich verdichtet wurden (z.B. Anzahl der Eingaben, Datenschutzprüfungen). Auch die Härtefallkommission benötigt eine juristische Betreuung; die Fallzahlen im Bereich Ausländereingaben sind stark ansteigend.

Zu verzeichnen sind eine größere Anzahl zu verwaltender Abgeordnetenmitarbeiter, größerer Wechsel von Abgeordneten aufgrund des neuen Wahlrechts, ein stetiges Anwachsen der IT-Arbeitsplatzzahlen und –anforderungen. Auch die stetig steigende Anzahl von Fraktionen bringt einen erhöhten Betreuungsaufwand mit sich. Durch das Projekt SNH sind massive, dauerhafte Belastungen auf den kleinen Personalkörper der Verwaltung der Bürgerschaftskanzlei zugekommen, die nur mit einer Umverteilung und Priorisierung zulasten anderer Aufgaben vorübergehend aufgefangen werden konnten. Dies ist nicht dauerhaft möglich; es sind außerdem Kapazitäten insbesondere für das Produktgruppen-übergreifende Controlling erforderlich.

Durch die sich stets beschleunigende Entwicklung und Veränderung der technischen Standards und neuer Angebote für die (Zusammen-)Arbeit im parlamentarischen Alltag („Zugänge von extern“, Sharepoint) hat die Arbeitsbelastung des internen IT-Bereichs längst die zur Verfügung stehenden Ressourcen erschöpft. Die Umsetzung des erforderlichen neuen Content-Management-Systems für die Bürgerschaft beispielsweise konnte nur unter Hintanstellung von Regelaufgaben erfolgen. Für dringend notwendige IT-basierte Überprüfungen und Erneuerungen von Arbeitsabläufen (Informationsmanagement, papierloser Landtag) fehlt bislang jegliche Kapazität.

Neben den traditionellen Angeboten der Bürgerschaft im Veranstaltungs- (z.B. Jugend im Parlament, Sommerfest) und Veröffentlichungsbereich (Handbuch, Broschüren und Faltblätter) ist insbesondere der Kinder- und Jugendbereich „erwachsen“ und fester Bestandteil des Angebots geworden. Die neu in das Programm aufgenommenen Kinderführungen erfreuen sich beispielsweise enormer Nachfrage, die mit den vorhandenen Ressourcen nicht dauerhaft bedient werden kann. Gerade mit Blick auf das herabgesetzte Wahlalter sollten der Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit stabilisiert, Kooperationen verstetigt werden. Zudem ziehen wiederholt größere Einzelveranstaltungen einen Arbeitsaufwand nach sich, der nicht mehr abgefedert werden kann. Dem Wunsch nach verstärkter Öffentlichkeitsarbeit über die Parlamentsarbeit kann mit dem vorhandenen Personal nicht nachgekommen werden.

Vor diesem Hintergrund, u.a. zur Stärkung der Bereiche Allgemeine Verwaltung, IT, Plenum und Gremien, justizielle Tätigkeiten sowie Öffentlichkeitsarbeit sollen im Stellenplan der Bürgerschaft zusätzlich 1 Planstelle der Besoldungsgruppe A 11, 1 Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 sowie 2,5 Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 ausgebracht werden. Um eine alternierende Besetzung mit Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten zu ermöglichen, werden Beamtenstellen bereitgestellt.

Hierdurch entstehen ab 2016 Mehrkosten von 352.297,50 € jährlich (PKV Jahreswerte).

Erforderlich ist darüber hinaus die Bereitstellung einer Angestellten-Planstelle der Wertigkeit E 4 (Fahrertarif) für die Beschäftigung eines Kraftfahrers für die AfD-Fraktion (gem. § 2a Nr. 3 Fraktionsgesetz). Die Kosten hierfür sind bereits unter Punkt 1. berücksichtigt.

Die Deckung soll über den Einzelplan 9.2 erfolgen.  

3. Umsetzung der Empfehlungen der Diätenkommission

Die gemäß § 21 Absatz 1 Hamburgisches Abgeordnetengesetz (HmbAbgG) berufene Sechste Unabhängige Kommission zur Angemessenheit der Leistungen nach dem HmbAbgG hat am 10.6.2015 der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft ihren einstimmig verabschiedeten Bericht zugeleitet.

Er enthält Empfehlungen zur Bemessung der Leistungen nach dem HmbAbgG. Die Entwicklung des monatlichen Entgeltes soll künftig fest an den vom Statistikamt Nord jährlich ermittelten Veränderungssatz der Verdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich gekoppelt werden und beträgt für das laufende Jahr 1,0 Prozent. Die Aufwandsentschädigung für die Anmietung von Büroräumen wurde zuletzt 2008 dem damaligen durchschnittlichen Mietpreis angepasst, was nun nachgeholt werden soll. Die monatliche Kostenpauschale, die 2006 zuletzt erhöht wurde, soll entsprechend dem Steigerungsindex für die Lebenshaltungskosten um 40 Euro monatlich erhöht werden. Sie soll zudem den Funktionsträgern nach dem für sie beim Entgelt vorgesehenen Multiplikator gewährt werden. Außerdem spricht sich die Kommission dafür aus, die einmalige Ausstattungspauschale entsprechend der Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre um 25 Prozent zu erhöhen. Hinsichtlich der Entschädigung für die Beschäftigung von Hilfskräften empfiehlt die Kommission, die bisherige Regelung fortzuführen, die eine Erhöhung in Anlehnung an die Tarifabschlüsse für die Angestellten im öffentlichen Dienst vorsieht.

Durch die Umsetzung der Empfehlungen der Diätenkommission entstehen Mehrkosten in Höhe von 201.000 € in 2015 sowie 241.000 € in 2016 hinsichtlich der Kostensteigerungen durch Büropauschalen und Kostenpauschalen:

PG Kontenbereich 2015

Mehrbedarf in TEUR 2016 Mehrbedarf in TEUR

200.02 Zahlungen nach HmbAbgG, FraktionsG u PartG Sonstige Kosten Abgeordnetenbüros, Bürogemeinschaft 141 169

200.02 Zahlungen nach HmbAbgG, FraktionsG u PartG Sonstige Kosten Kostenpauschale 60 72

Die Deckung soll aus der Zentralen Reserve erfolgen.

Für die Erhöhungen der Entgelte sowie der Kostenersatz für Mitarbeiter ist in der Veranschlagung des laufenden Haushalts Vorsorge getroffen; die Erhöhung der Ausstattungspauschale kann ebenfalls aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt werden.

Perspektivisch will die Bürgerschaft auch die Möglichkeiten der Abgeordneten im Hinblick auf die Beweglichkeit in der Stadt im Rahmen des HVV-Abonnements mit den Angeboten von switch wie den StadtRädern in den Blick nehmen. Durch die Erhöhung der Zahl der Fraktionen kann es in Zukunft zu längeren Sitzungszeiten in den Ausschüssen und in den Plenarsitzungen kommen, die Bürgerschaft möchte diese mögliche Belastung für Eltern, die in den Abendstunden Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben, beobachten und ggfs. reagieren, damit Teilzeitparlament und Familie weiterhin möglich sind. 

4.Anpassung des Fraktionsgesetzes

 

Die Diätenkommission hat durch die Professionalisierung der Bürgerschaft bedingte Mehrbelastungen der Parlamentarischen Geschäftsführungen festgestellt, die eine höhere Vergütung nahelegten und empfohlen, dafür im Fraktionsgesetz eine Lösung zu erarbeiten. Demzufolge soll nunmehr der den Fraktionen gleichmäßig zur Verfügung gestellte Grundbetrag um den Betrag erhöht werden, den die Abgeordneten als monatliches Entgelt erhalten. Dadurch wird den Fraktionen ermöglicht, ihren parlamentarischen Geschäftsführungen eine erhöhte Vergütung zu gewähren. Hierdurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 161.000 € in 2015 sowie 193.000 € in 2016 € jährlich:

PG Kontenbereich 2015

Mehrbedarf in TEUR 2016 Mehrbedarf in TEUR

200.02 Zahlungen nach HmbAbgG, FraktionsG u PartG Sonstige Kosten Grundbetrag Fraktion 161 193

Die Deckung soll über die Zentrale Reserve erfolgen.

Zudem sind die Geldleistungen an die Fraktionen gemäß § 8 Fraktionsgesetz durch die Bürgerschaft jeweils mit Wirkung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens linearer Erhöhungen der Vergütungen für Angestellte der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder anzupassen. Damit wird für die Fraktionen insbesondere die tarifgebundene oder daran angelehnte Beschäftigung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt.

Für diese Steigerungen ist die Veranschlagung im laufenden Haushalt der Bürgerschaft insgesamt auskömmlich, auch weil weniger Oppositionszuschläge anfallen als eingeplant.

Schließlich soll im Fraktionsgesetz klargestellt werden, dass die Fraktionen nicht zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage verpflichtet sind. Für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit der Fraktionen werden die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Fraktionsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter) abgesichert.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

I.

1. Im Einzelplan 1.01 Produktgruppe 200.01 „Bürgerschaftskanzlei“, Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ wird der Ansatz, im Jahr 2015 von 3.663 TEUR um 245 TEUR auf 3908 TEUR und im Jahr 2016 von 3.596 TEUR um 256 TEUR auf 3852 TEUR angehoben.

2. Im Einzelplan 1.01 Produktgruppe 200.02 „Zahlungen nach HmbAbgG, FraktionsG u. PartG“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ wird der Ansatz, im Jahr 2015 von 20.568 TEUR um 947 TEUR auf 21.515 TEUR und im Jahr 2016 von 19.461 TEUR um 1.107 TEUR auf 20.568 TEUR angehoben.

 

Zur Gegenfinanzierung wird im Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze“ der Ansatz im Jahr 2015 um 1.192 TEUR und im Jahr 2016 um 1.363 TEUR abgesenkt.

 

II.

1. Im Einzelplan 9.2 wird mit Bezug auf die Produktgruppe 283.07 „Sonstige Leistungen Personal“ folgende Haushaltsrechtliche Regelung eingefügt: In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 stehen jeweils bis zu 57 TEUR p.a. bereit, die die Bürgerschaftskanzlei abfordern kann, um die Personalkosten für Bedienstete zu decken, die an Aufstiegslehrgängen teilnehmen, und um entsprechend Ersatzkräfte zu beschäftigen. Werden Mittel nicht abgefordert, können diese im Sinne der Ermächtigung der Produktgruppe verwendet werden.

2. Im Einzelplan 1.01 Produktgruppe 200.01 Bürgerschaftskanzlei wird die Ermächtigung, Personalkosten zu verursachen, im Jahr 2015 von 5.062 TEUR um 353 TEUR auf 5.415 TEUR und im Jahr 2016 von 5.415 TEUR um 353 TEUR auf 5768 TEUR angehoben.

3. Zur Gegenfinanzierung wird im Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.07 „Sonstige Leistungen Personal“ die Ermächtigung Personalkosten zu verursachen, im Jahr 2015 von 8.650 TEUR um 353 TEUR auf 8.297 TEUR und im Jahr 2016 von 7.331 um 353 TEUR auf 6.978 TEUR abgesenkt.

4. Im Stellenplan des Aufgabenbereichs 200 Bürgerschaftskanzlei werden folgende Planstellen neu geschaffen: 1 Stelle A11, 1 Stelle A12, 2,5 Stellen A13 sowie einer Angestellten-Planstelle der Wertigkeit E 4 (Fahrertarif). Die VZÄ-Planwerte werden entsprechend angepasst.

III.

Zweiundzwanzigstes Gesetz

zur Änderung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes

Vom ……..

 

§ 1

Änderung des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes

Das Hamburgische Abgeordnetengesetz vom 21. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 141), zuletzt geändert am 17. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 81), wird wie folgt geändert:

 

1. § 2 wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Das monatliche Entgelt beträgt 2668 Euro. Es verändert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres, erstmalig zum 1. Januar 2016, um den gleichen Prozentsatz, um den sich nach dem Statistischen Bericht des Statistikamtes Nord der durchschnittliche Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Hamburg im vorletzten Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Jahr verändert hat. Den veränderten Betrag veröffentlicht die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft in einer Bürgerschaftsdrucksache.“

2. § 3 wird wie folgt geändert:

a. In Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl „550“ durch die Zahl „740“ und die Zahl „725“ durch die Zahl „980“ ersetzt.

b. In Absatz 1 Satz 4 wird die Zahl „3279“ durch die Zahl „4500“ ersetzt und die Textstelle „; bei Nachweis eines höheren Aufwandes wird ein zusätzlicher Betrag von bis zu 750 Euro je Wahlperiode gewährt“ wird gestrichen.

c. Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Jedes Mitglied erhält eine monatliche Pauschale von 390 Euro. Die in § 2 Absatz 2 Satz 1 genannten Funktionsträger erhalten in entsprechender Anwendung das Dreifache bzw. Zweifache der monatlichen Pauschale nach Satz 1. § 2 Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten dabei entsprechend.“

d. Absatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Dafür steht jedem Mitglied ein Betrag von 2860 Euro zur Verfügung, jeweils zuzüglich der monatlich von dem Mitglied für die Beschäftigung von Hilfskräften sowie von Praktikantinnen und Praktikanten zu tragenden Arbeitgeberanteile an den Beiträgen zur Sozialversicherung und des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung; der Betrag erhöht sich jeweils zum gleichen Zeitpunkt und um den gleichen Prozentsatz, um den sich die Vergütungen für Angestellte der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) linear erhöhen.“

 

3. In § 4 wird Absatz 5 gestrichen. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5.

4. In § 9 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „erhält“ die Wörter „auf Antrag“ eingefügt.

5. In § 22 Absatz 2 Satz 2 wird die Textstelle „§ 3 Absatz 2 und“ gestrichen.

6. In § 24 Absatz 1 werden die Wörter „monatlich im Voraus“ durch die Wörter „zum ersten Werktag eines Monats für den laufenden Monat“ ersetzt.

7. § 24 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Leistungen nach diesem Gesetz werden auf volle Euro aufgerundet.“

 

§ 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt – mit Ausnahme von § 1 Nummer 1. b. - mit Wirkung zum Beginn der 21. Wahlperiode der Bürgerschaft in Kraft. § 1 Nummer 1. b. tritt am 1. August 2015 in Kraft.

 

Begründung:

Die Regelungen dienen im Wesentlichen der Umsetzung des Berichtes der Sechsten Unabhängigen Kommission zur Angemessenheit der Leistungen nach dem Hamburgischen Abgeordnetengesetz.

Die Zusammenfassung der bisher zwei Beträge in § 3 Abs. 1 Satz 4 dient der Verwaltungsvereinfachung.

Nummer 3 sieht die Streichung einer bisher kaum relevanten Vorschrift vor und dient damit ebenfalls der Verwaltungsvereinfachung.

Nach Nummer 4 ist künftig ein ausdrücklicher Antrag für die Gewährung von Übergangsgeld erforderlich.

Nummer 5 dient ebenfalls der Verwaltungsvereinfachung. Nach Nummer 6 werden die Zahlungen künftig nicht mehr im Voraus zum Ende des Vormonats, sondern erst zum Beginn des laufenden Monats geleistet.

Nummer 7 beinhaltet eine Klarstellung. 

IV.

Siebzehntes Gesetz

zur Änderung des Fraktionsgesetzes

Vom ……..

§ 1

Änderung des Fraktionsgesetzes

Das Fraktionsgesetz vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 134), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), wird wie folgt geändert:

 

1. In § 2 Absatz 3 werden die Beträge „43 132 Euro“, „1 333 Euro“ und „444 Euro“ durch die Beträge „46 598 Euro“, „1 358 Euro“ und „453 Euro“ ersetzt.

 

2. In § 5 Absatz 3 wird hinter Satz 3 folgender Satz eingefügt:

 

„Aus dem Fraktionsvermögen, den Verkaufserlösen nach Satz 3 sowie den nach § 2 an die Fraktion gewährten Geldleistungen sind zunächst Ansprüche aus arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.“

 

3. § 9 wird wie folgt geändert:

 

a. In der Überschrift werden die Wörter „Geheimhaltungspflicht der“ gestrichen.

 

b. Es wird folgender Absatz 4 angefügt:

 

„(4) Die Bürgerschaft sichert für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der Fraktion deren Zahlungsfähigkeit insoweit, als deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Falle von der Bürgerschaft die Leistungen verlangen können, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch über das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit und nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes vom Träger der Insolvenzsicherung beanspruchen könnten.“

 

§ 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. März 2015 in Kraft.

 

 

Begründung:

Durch das Gesetz werden die Geldleistungen an die Fraktionen gemäß § 8 Fraktionsgesetz angepasst. Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst betrug 2,1 % (davon 75 % = 1,575 %) und die Verbraucherpreisindex-Erhöhung 1,1 % (davon 25 % = 0,275 %), so dass sich insgesamt eine Erhöhung der Geldleistungen um 1,85 % ergab. Darüber hinaus wird den Fraktionen ermöglicht, ihren parlamentarischen Geschäftsführungen eine Vergütung zu zahlen.

Die Regelungen zu 2. und 3. dienen der Klarstellung, dass die Fraktionen nicht zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage verpflichtet sind und sichern die Ansprüche der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Falle einer Zahlungsunfähigkeit einer Fraktion ab.

Die Frage, ob Fraktionen insolvenzfähig sind, wurde bisher keiner Klärung zugeführt. Die zuständigen Stellen haben den Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft im Frühjahr 2015 mitgeteilt, dass sie von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage befreit sind.

Mangels weiterer Zahlung der Insolvenzgeldumlage, die bisher im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Fraktionen die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Fraktionen absichern sollte, war eine anderweitige Regelung zu schaffen.

 

sowie
  • André Trepoll
  • Karin Prien
  • Dennis Thering
  • Birgit Stöver
  • Dennis Gladiator (CDU) und Fraktion Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Antje Möller
  • Anna Gallina (GRÜNE) und Fraktion