Zum Hauptinhalt springen

Aufrechterhaltung der Beteiligungskultur der Studierenden nach der Abschaffung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 2012

Montag, 22.10.2012

Mit der Rücknahme der Studiengebühren (Drs. 20/1544) ermöglicht der Senat in Hamburg wieder mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Für die Mittel, die den Hochschulen als Kompensation zugewiesen werden, gibt es allerdings keine Beschränkungen mehr. Die Hochschulen können frei über die Kompensationsmittel verfügen, weil diese in die Globalzuweisung fließen.

Bisher waren die Studierenden nach § 6b Absatz 7 Satz 2 HmbHG bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel angemessen zu beteiligen. Diese Regelung findet nach dem neuen Gesetz aufgrund der vorgesehenen Streichung des Paragrafen keine Anwendung mehr. Im Gesetz wird nur unterstrichen, dass diese Mittel für die Verbesserung von Studium und Lehre verwendet werden sollten. Die jetzt vorhandene Beteiligungskultur der Studierenden sollte dennoch an jeder einzelnen Hochschule aufrechterhalten werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. gegenüber den Hochschulen anzuregen, in geeigneter Weise alle Gruppen in den Entscheidungsprozess über die an der Hochschule beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre einzubeziehen. Dabei soll insbesondere darauf hingewirkt werden, dass die an den Hochschulen erreichte Beteiligungskultur zwischen den Allgemeinen Studierendenausschüssen und den Hochschulleitungen auch in Zukunft bei allen Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre an jeder Hochschule in angemessener Weise sichergestellt wird.

 

2. sicher zu stellen, dass über die Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre in den Jahresabschlüssen der Hochschulen (Lagebericht) angemessen berichtet wird.

 

3. der Bürgerschaft bis zu den Haushaltsberatungen 2015/2016 zu berichten.