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Aufstockung der Mittel für überlassene Sportanlagen

Mittwoch, 29.01.2020

Hamburgs Sportinfrastruktur ist in einem guten Zustand. So weist der bauliche Zustandsbericht für die Hamburger Großspielfelder einen guten Zustand aus. Durch große Anstrengungen ist es Rot-Grün gelungen, die Hamburger Sportanlagen zu sanieren, zu modernisieren und dem Bedarf entsprechend auszubauen. Schulbau Hamburg, die Bezirke und viele der rund 800 Sportvereine leisten hierfür wichtige Beiträge.

Seit 2011 wird wieder massiv in die sportliche Infrastruktur investiert. Sowohl die öffentlichen Sportanlagen als auch die vereinseigenen Anlagen erhielten jährlich durchschnittlich über 60 Millionen Euro für Investitionen. Auch darauf ist zurückzuführen, dass Hamburgs Großspielfelder im baulichen Zustand gut sind. Diesen Erfolg gilt es nachhaltig zu festigen.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburger Sportbund haben im November 2005 eine Rahmenvereinbarung zur Sportförderung geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung sah unter anderem die Übernahme von öffentlichen Sportplätzen durch die Sportvereine vor.

Insgesamt wurden damals in allen Bezirken insgesamt 34 Sportstätten per Sportrahmenvertrag Sportvereinen überlassen. In den bezirklichen Einzelplänen sind seitdem Kostenermächtigungen für die Betriebskosten der bezirklichen Sportplätze sowie für den Einsatz der Sportplatzwarte enthalten.

Die Kostenerstattung an die Vereine beträgt seitdem 90 Prozent der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2004 und 50 Prozent der Sportplatzwartpersonalkosten aus 2004. Die überwiegende Anzahl der Sportstätten blieb damals aber in städtischer Regie, unter anderem deshalb, weil es nur eine geringe Zahl von Vereinen gab, die sich die Übernahme zu den beschriebenen Konditionen dauerhaft zutraute.

Die durch die Überlassung seitens der Bezirksämter eingesparten Bewirtschaftungs- und Personalkosten wurden durch allgemeine Kostensteigerungen und Konsolidierungsanforderungen mittlerweile komplett aufgezehrt.

Die Pflege von an Sportvereinen überlassenen Sportanlagen gilt es auch in Zukunft zu sichern. Dabei sollen die Vereine, die sich bereit erklärt haben, einen kommunalen Sportplatz zu übernehmen, finanzielle Planungssicherheit erhalten.

Eine Erhöhung der Pauschalen an die Kostensteigerungen der letzten Jahre erscheint vor dem Hintergrund der stagnierenden Förderung seit 2004 und dem wichtigen gesellschaftlichen Engagement der Sportvereine geboten.

Vor dem beschriebenen Hintergrund

möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bei der Aufstellung des Haushalts 2021/2022 die Bezirksmittel in allen Bezirken für die Mehrbedarfe von überlassenen Sportanlagen jeweils dem Anteil der übernommenen Sportanlagen entsprechend in Höhe von bis zu 300.000 Euro zu berücksichtigen.

2. der Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2021/2022 zu berichten.