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Auftrag zur Weiterentwicklung des Hamburger Bäderangebotes im Rahmen der Sanierungsstrategie für die städtische Infrastruktur

Donnerstag, 17.04.2014

Die Bäderland Hamburg GmbH hat das Bäderangebot in Hamburg insbesondere in den letzten Jahren erfolgreich weiterentwickelt. Im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie konnte die Bäderland Hamburg GmbH sowohl ihre unternehmerische Position am Markt festigen, als auch den öffentlichen Auftrag der flächendeckenden Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Wasserflächen Rechnung tragen.

Das Unternehmen hat zum Beispiel mit dem Neubau von vier Bädern bei annähernd konstanten Jahresabschlüssen neue Kundenwünsche aufgenommen und sich zugleich an gesellschaftspolitischen Entwicklungen beteiligt (beispielsweise Übernahme des Hamburger Schulschwimmens, Einführung von kassengeförderten Präventionsangeboten und Ausbau der Pinguin Schwimmschule).

Wir unterstützen die Modernisierungs- und Attraktivierungsstrategie der Bäderland Hamburg GmbH – sie ist ein wesentlicher Teil der Sanierungsstrategie für die gesamte städtische Infrastruktur, die Senat und SPD-Fraktion mit den Instrumenten „Sanierungsprogramm Hamburg 2020“ und „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ maßgeblich angestoßen haben und nun kontinuierlich weiter vorantreiben. Im Zuständigkeitsbereich der Bäderland Hamburg GmbH sollte Teil der Sanierungsstrategie neben der energetischen Optimierung auch die Vergrößerung der ganzjährig nutzbaren Wasserflächen ein vorrangiges Ziel sein, um unterschiedlichen Interessen der Nutzergruppen entsprechen zu können und Bedarfe zu entzerren.

Wir wollen, dass Hamburgs Schwimmbäder unter Beachtung des gesamten Unternehmenszielbildes weiter als attraktive Sport- und Freizeitstätten erhalten, saniert und modernisiert werden. Hierbei bekennen wir uns auch zu notwendigen Maßnahmen an Bestandsbädern wie z.B. der Alsterschwimmhalle. Die Alsterschwimmhalle – gelegentlich auch „Schwimmoper“ genannt – ist dabei ein Bauwerk von hamburgweiter Bedeutung und Ausstrahlungswirkung weit über Hamburg hinaus. Eine nachhaltige Sanierung – durch die der einzigartige Charakter der Alsterschwimmhalle erhalten bleiben sollte – wird eine besondere Herausforderung, insbesondere im Hinblick auf die einzigartige Dachkonstruktion. Die Bürgerschaft wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen, ob sie ggf. über den „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ hierzu einen Beitrag leisten kann, wenn es erforderlich ist.

 

 

Verbunden mit den Investitionen in Sanierungsmaßnahmen sollte weder eine Verminderung der Angebotsqualität erfolgen noch eine, für das Gesamtunternehmen nicht darstellbare und für die Stadt nicht tragbare Verschlechterung der Standortergebnisse erzielt werden. In Zeiten der Schuldenbremse ist klarzustellen, dass die notwendigen Sanierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen den auszugleichenden Fehlbetrag von Bäderland im Haushalt unserer Stadt nicht erhöhen sollen und zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen der Stadt führen dürfen.

Zu den Kernangeboten der Bäderland Hamburg GmbH gehört es, ein attraktives Angebot in den Bereichen Bewegung, Spiel, Sport, Erholung und Gesundheitsförderung vorzuhalten, das den Bedürfnissen aller Gruppen der Hamburger Bevölkerung entspricht und einem sich verändernden Freizeitverhalten Rechnung trägt. Dazu ist die kontinuierliche Sanierung und Modernisierung des Angebotes bis hin zum Neubau von Bädern erforderlich, ebenso wie die ständige Neuausrichtung von Produkten und Dienstleistungen auf die Bedürfnisse und Wünsche aller Bevölkerungsgruppen.

Es ist der Bäderland Hamburg GmbH in den vergangenen Jahren gelungen, im bundesdeutschen Vergleich kommunaler Badbetreiber in Bezug auf die Kostendeckung und die Wirtschaftlichkeit des Angebotes eine exponierte Stellung einzunehmen. Es gilt dieses Niveau zu halten, ohne dass der Fehlbetrag und damit die Belastung des öffentlichen Haushaltes steigt, und ohne dass Rückschritte in der Qualität und Vielfalt des Angebotes erfolgen. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann nur gelingen, wenn das Unternehmen regelmäßig und sehr grundsätzlich prüft, wie mit neuen Herausforderungen und veränderten Rahmenbedingungen umzugehen ist.

Das aktuelle Bäderkonzept ist aus dem Jahr 2006, es gilt nach Aussage der Bäderland Hamburg GmbH für einen Planungshorizont von 10 Jahren und wird in diesem Zeitraum regelmäßig aktualisiert. Die Überlegungen zu einer umfassenden Fortschreibung des Unternehmenskonzepts der Bäderland Hamburg GmbH werden kontinuierlich vorgenommen. Nach Auffassung der Antragsteller sollte das Konzept die kommenden Jahre unter Beachtung des gesamten Unternehmenszielbildes insbesondere im Hinblick auf die Dekadenstrategie Sport des Senats unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten gesamtstädtischen Sanierungsstrategie weiterentwickelt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. darzustellen, welche Faktoren der Bäderentwicklung sich bereits an der Dekadenstrategie Sport orientieren, insbesondere im Hinblick auf die ganzjährige Nutzung der Wasserflächen, der Ganztagsschulentwicklung und des Leistungs- und Spitzensports;

2. gemeinsam mit der Bäderland Hamburg GmbH das Unternehmenskonzept der Wasserflächennutzung und Bäderentwicklung unter Beachtung des gesamten Unternehmenszielbildes insbesondere vor dem Hintergrund der Dekadenstrategie Sport und der gesamtstädtischen Sanierungsstrategie („Sanierungsprogramm Hamburg 2020“) weiterzuentwickeln;

3. Vorschläge zu entwickeln, wie die kontinuierliche Sanierung von Bädern unter Beachtung des gesamten Unternehmenszielbildes im Rahmen der Dekadenstrategie Sport unter besonderer Berücksichtigung der gesamtstädtischen Sanierungsstrategie („Sanierungsprogramm Hamburg 2020“) gesichert werden kann;

4. darzustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bäder baulich zu erhalten, zu sanieren und technisch zu modernisieren und in ihren Angeboten zu erweitern und dabei auch energetische Effizienzkriterien zu berücksichtigen, ohne dass dabei der Fehlbetrag und damit die Belastung des öffentlichen Haushaltes steigt;

5. gemeinsam mit der Bäderland Hamburg GmbH ein wirksames Monitoringkonzept zu erarbeiten;

6. der Bürgerschaft im 1. Quartals 2015 zu berichten.