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Ausbau der Barrierefreiheit

Mittwoch, 11.01.2017

Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ist die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes unabdingbar. In den vergangenen Jahren ist deshalb zu Recht die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen verstärkt in den Fokus der Verkehrsplanung gerückt. Mit der Erstellung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention zur Gleichstellung behinderter Menschen und dem Handlungsplan „Älter werden in Hamburg“ wurden in Hamburg klare Akzente in diesem Themenfeld gesetzt.

Mit den „Planungshinweisen für Stadtstraßen in Hamburg“ für barrierefreie Verkehrsanlagen (PLAST 10) gibt es auch ein anzuwendendes Regelwerk für alle neuen Bau- und Planungsmaßnahmen sowie Grundinstandsetzungen. Zielsetzung dabei ist immer die barrierefreie Gestaltung der baulichen Umwelt.

Die barrierefreie Gestaltung der Verkehrsanlagen darf sich aber nicht nur auf neue Baumaßnahmen beschränken. Mobilitätseingeschränkte Personen wie auch Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten, Sinnesbehinderungen oder altersbedingten Handicaps sind darauf angewiesen, dass der Verkehrsraum insgesamt, besonders im unmittelbaren Wohnumfeld, so gestaltet wird, dass sie diesen ohne fremde Hilfe nutzen können.

Mit kleinen, gezielten Maßnahmen kann hier oftmals schnell und unkompliziert Abhilfe geschaffen werden. Die Absenkung oder Anpassung von Hochborden ist eine solche Maßnahme. Auch der Einbau taktiler Elemente hilft Sehbehinderten, Wege ohne fremde Hilfe zurücklegen zu können. Ebenso bewirken seniorengerechte Bänke am Wegesrand oder auf den quartiersnahen Plätzen eine spürbare Erleichterung im Alltag mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Für all diese Maßnahmen sind in der Regel die Bezirke zuständig, die für derartige Umbauten jedoch oft zu wenig Haushaltsmittel zur Verfügung haben. Gleichwohl bilden diese Maßnahmen einen wichtigen Baustein zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums. Deshalb sollen im Etat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Mittel bereitgestellt werden, die es den Bezirken ermöglichen, Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu finanzieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Rahmen der vorhandenen Ansätze, Bezirken durch ergänzende Zuweisungen in Höhe von jährlich bis zu einer Million Euro die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu ermöglichen, wenn dies auch nach Einsatz übertragener Mittel und Ausnutzung temporärer Minderbedarfe erforderlich ist.

 

sowie
  • Martin Bill
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion