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Ausbau des Angebotes an Familienhebammen in Hamburg

Mittwoch, 28.06.2006

zu Drs. 18/4513

 

Gemeinsamer Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses und des Gesundheitsausschusses

 

Am 15.12.2004 hat die Bürgerschaft den Antrag „Ausweitung von Familienhebammenprojekten“ (Drs. 18/1323) beschlossen. Mit der Pressemeldung vom 21.06.2005 hat der Senat angekündigt, es solle „die Betreuung durch Familienhebammen verbessert“ werden. Eineinhalb bzw. rund ein Jahr später legt der Senat die Mitteilung „Ausbau des Angebotes an Familienhebammen in Hamburg“ (Drs. 18/4306) vor – mit einem Volumen von 122.000 Euro, von denen 42.000 Euro aus dem Titel 3610.684.71 stammen („Zuschüsse an Vereine, Institute u. dgl. zur Gesundheitsförderung und AIDS-Prävention“). Als weitere Titel werden herangezogen „Zuschüsse für Familienförderung und sonstige Maßnahmen an Träger der freien Jugendhilfe“ (Titel 4450.684.13) sowie „Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe – Rahmenzuweisung gemäß § 27 BezVG“ (Titel 4450.684.82).

 

Abgesehen vom unzureichenden Volumen des Ausbaus bei den Familienhebammen, ist die vom Senat vorgesehene finanzielle Deckung, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Infektionen mit HIV in Hamburg, verantwortungslos. Auch die Finanzierung der Familienhebammen auf Kosten der Jugend- und Familienhilfe ist nicht angemessen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

„Zur Deckung der 122.000 Euro für den Ausbau der Familienhebammen wird der Titel 4000.511.61 ‚Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände und sonstige Gebrauchsgegenstände’ entsprechend abgesenkt.“