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Ausstellung über die Verfolgung von Homosexuellen nach 1945

Mittwoch, 12.12.2012

Die nach § 175 StGB zwischen 1945 und 1969 durch die deutsche Justiz gesprochenen Urteile gegen Homosexuelle sind ein beschämender Teil unserer Rechtsgeschichte und bis heute nicht aufgearbeitet.

Die Verfolgung Homosexueller erfolgte in der BRD aufgrund der 1935 von den National-sozialisten verschärften Bestimmungen des existierenden § 175 StGB. In der DDR erfolgte sie wesentlich aufgrund von Bestimmungen aus der Weimarer Republik. Bis 1969 standen einvernehmliche homosexuelle Handlungen in der BRD unter Strafe. Schätzungsweise 50.000 Verurteilungen wurden nach diesem Straftatbestand vorgenommen. Erst 1994 wurde der § 175 StGB vollständig gestrichen.

Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung die bis 1945 von den Nationalsozialisten gefällten Urteile für nichtig erklärt und den Betroffenen Entschädigung zugesprochen. Für die nach 1945 Verurteilten gibt es bis heute keine Rehabilitierung und keine Entschädigung.

Der Bundesrat hat im Oktober 2012 auf Initiative der Länder Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten Verurteilten zu ergreifen. Dieser Antrag wird nun im Bundestag beraten. Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung vor dem schwerwiegenden Unrecht nicht die Augen verschließt und endlich die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringt.

Zur Rehabilitierung und Aufarbeitung ist darüber hinaus ein gesellschaftlicher Diskurs notwendig: Geschehenes Unrecht und die Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen dürfen nicht verschwiegen, sondern müssen im Gegenteil thematisiert werden. Diese Schuldigkeit hat die Gesellschaft gegenüber den Betroffenen. Ein ehrlicher Umgang mit der eigenen Geschichte wird zudem einen glaubwürdigen Beitrag zum Abbau von Diskriminierung Homosexueller in Deutschland, Europa und andernorts leisten.

Hamburg muss aus eigenem Anspruch heraus seinen Teil zur Aufarbeitung der eigenen Rechtsgeschichte leisten. Die zwischen 1945 und 1969 von Hamburger Gerichten gefällten Urteile nach § 175 StGB müssen thematisiert – über die stattgefundene Verfolgung soll im Rahmen einer Ausstellung informiert und aufgeklärt werden. Darüber hinaus soll eine Dokumentation die Ergebnisse der historischen Aufarbeitung festhalten und als Material, bspw. für den Gebrauch im Schulunterricht, verfügbar sein.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht, die Durchführung einer Ausstellung über die Verfolgungssituation von Homosexuellen durch die Hamburger Justiz in der Zeit nach 1945 sowie die Arbeiten zur Erstellung einer begleitenden Dokumentation der Ausstellung zu unterstützen.