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Autobahnraststätte Elbmarsch an der A 1

Dienstag, 26.02.2013

zur Drs. 20/6904

 

Die Tank- und Rastanlage Hamburg-Stillhorn ist den Anforderungen aus dem gestiegenen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen und ganzjährig überlastet. Eine Erweiterung an Ort und Stelle ist nicht möglich. Durch die vom Bundesverkehrsministerium linienbestimmte Trassenführung der A 26 zwischen A 7 und A 1 werden die Flächen der Rastanlage Stillhorn mittelfristig für den Aus- und Neubau der Autobahn benötigt.

Bereits 2007 wurden im Rahmen einer Variantenuntersuchung verschiedene Standorte in Niedersachsen und Hamburg geprüft, dabei stellte sich der jetzt favorisierte Standort als der geeignetste heraus. Ausschlaggebend war die Entfernung zu Anschlussstellen und Autobahnkreuzen sowie zu Wohnsiedlungen. Der Baulastträger Bund hat die Auswahlentscheidung zwischenzeitlich bestätigt und in die Planfeststellungsunterlagen eingebracht, im Jahr 2012 wurde das Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz eingeleitet.

Sämtliche Planungen hierzu wurden bisher im guten Dialog mit dem Nachbarland durchgeführt.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht, weiterhin in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen die aktuellen Planungen zur Tank- und Rastanlage „Elbmarsch“ auf niedersächsischem Gebiet zu unterstützen.