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Bachelor-Master-Studiensystem ändern!

Montag, 01.03.2010

Die Proteste der Studierenden in den vergangenen Monaten und zahlreiche öffentliche Diskussionen haben gezeigt, dass es bei der Umsetzung des Bologna-Reformprozesses zu Fehlentwicklungen gekommen ist und es infolge dessen einen dringenden Bedarf für grundlegende Nachsteuerungen gibt. Dies hat auch die Kultusministerkonferenz (KMK) erkannt und entsprechend am 10. Dezember vergangenen Jahres in einem Eckpunkte-papier Korrekturnotwendigkeiten formuliert. Deshalb sollte Einigkeit darüber bestehen, dass die Studienbedingungen im Bachelor-Master-System auch und gerade in Hamburg nicht tragbar und nicht länger hinnehmbar sind.

So ist die Mobilität der Studierenden nach Einführung des neuen Studiensystems gesunken und die Studierbarkeit hat sich nicht verbessert. Allerdings gibt es bisher keine hinreichende Datenbasis als Grundlage für Verbesserungen – nicht bei der Studiendauer und nicht bei der Studienerfolgs- oder Abbrecherquote, wie der Senat in seiner Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 19/4288, einräumt.

Erkennbar ist insbesondere, dass die Vorgabe einer Begrenzung des Bachelor-Studiums auf drei Jahre für die meisten Schwierigkeiten verantwortlich ist. Die kategorische Vorgabe von maximal 6 Semestern für Bachelor- und maximal 4 Semestern für Masterstudiengänge ist gescheitert. Die Länge und Ausgestaltung des Studiums müssen sich vielmehr an den inhaltlichen Anforderungen des Faches bemessen. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für mehr und nicht weniger (auch internationale) Mobilität für die Studierenden durch die zeitlichen Rahmenbedingungen der Studienstrukturen zu schaffen. Die zu beobachtende starke „Verschulung“ der Studiengänge mit einer Überfülle an Leistungsnachweisen hat die gegenteilige Entwicklung begünstigt. In diesem Zusammenhang ist es zwar gut, dass auch der KMK-Beschluss vom 10.12.2009 fordert, die Studierbarkeit zu verbessern und Mobilitätsfenster zu integrieren sowie die Arbeitsbelastung zu flexibilisieren. Andererseits wird dort eine sehr hohe Arbeitsbelastung von 32 bis 39 Stunden pro Woche in 46 Wochen pro Jahr vorausgesetzt und an der grundsätzlichen Fixierung auf eine Gesamtstudienzeit von 5 Jahren für ein erfolgreiches Studium bis zum Masterabschluss festgehalten. Angesichts dieser starren Vorgaben sind zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. Auslandsaufenthalte, während des Studiums auch weiterhin nur sehr eingeschränkt möglich.

Davon abgesehen wird das Vollzeitstudium als einzige Bildungsmöglichkeit gesehen, in dem Studierende höchstens geringfügig nebenher erwerbstätig sein können. Wer sich sein Studium durch regelmäßige Erwerbstätigkeit selbst finanzieren oder eigene Kinder betreuen muss, hat angesichts dieser Verdichtung der Curricula, Probleme ein Studium erfolgreich in dem vorgesehenen Zeitplan zu absolvieren. Dies gilt umso mehr, nachdem auch in Hamburg Studiengebühren eingeführt wurden, die lediglich bei ca. der Hälfte der Hamburger Studierenden zunächst gestundet werden.

 

 

Um eine Entzerrung des Studiums zu erreichen und damit sowohl Chancen für Auslandsaufenthalte als auch die Möglichkeiten einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit zur Finanzierung des Studiums zu verbessern, ist es erforderlich, eine Korrektur bei der übermäßigen Zahl von Leistungsnachweisen anzustreben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das sinnvolle Instrument des Teilzeitstudiums an den Hamburger Hochschulen bisher kaum genutzt wird.

Allen Studierenden mit einem Bachelor-Abschluss sollte zudem der Weg zu einem Masterstudiengang offengehalten werden. Der Bachelor soll zwar ein berufsqualifizierender Abschluss sein; tatsächlich gibt es aber unverändert große Vorbehalte in vielen Bereichen der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, Bachelor-Absolventen einzustellen. Ein zu geringes Angebot von Master-Studienplätzen führt zu den jetzigen Verhältnissen, wonach jede Hamburger Hochschule unterschiedlich ausgestaltete Zugangsbeschränkungen entwickelt hat, die sich zum Teil auch noch je nach Studiengang unterscheiden. Allen gemeinsam ist aber, dass die Noten des Bachelor-Abschlusses plus weitere Kriterien herangezogen werden. De facto muss man sich also nach seinem Bachelor-Abschluss erneut um einen Studienplatz bewerben, bei dem es eine Art Numerus Clausus nebst zusätz-licher Auswahlkriterien gibt. Von dem Ziel, nach dem jeder, der einen Bachelorabschluss erlangt, berechtigt sein sollte, einen Master-Studiengang beginnen zu können, ist man in der Praxis an den Hamburger Hochschulen weit entfernt. Die Folge sind Bachelor-Absolventen, für die es wenige Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und die andererseits nicht weiter studieren und mit einem Master abschließen können. Die Möglichkeiten, die Zugänge zu den Master-Studiengängen zu begrenzen, sollen nach der KMK-Beschlusslage über Landeshochschulgesetze noch weiter beschränkt werden.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht, bei den staatlichen Hamburger Hochschulen darauf hinzuwirken, dass

1. die Regelstudienzeit an den inhaltlichen Anforderungen des Studienfachs bemessen wird, die aus den Anforderungen des entsprechenden Kernbereichs zu entwickeln sind. Die starre Festlegung auf eine Regelstudienzeit von 6-8 Semestern für das Bachelor-Studium und 2-4 Semestern für das Masterstudium (Regelstudienzeit insgesamt 10 Semester) ist aufzuheben;

2. durch eine zeitliche Entflechtung des Studiums die Möglichkeiten für eine verstärkte (internationale) Mobilität verbessert werden;

3. die Zahl der Leistungsnachweise zurückgeführt wird;

4. jedem Bachelor-Absolventen der Weg zu einem Masterstudiengang offen steht, indem ausreichende Studienplatzkapazitäten geschaffen werden.

5. Der Senat möge ferner die von der KMK eröffneten Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Master-Zugangs bei seinem anstehenden Entwurf zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes berücksichtigen.