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Barrierefreier Zugang zum Fernsehen – Ziele und Zeiträume benennen

Mittwoch, 22.09.2010

Barrierefreie Angebote im privaten Fernsehen und öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Information und freien Meinungsbildung in unserer Gesellschaft teilzuhaben und sich an der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zu beteiligen.

Es ist zu begrüßen, dass sich der NDR zum Ziel gesetzt hat, bis Ende 2010 eine Untertitelungsquote von 30 Prozent zu erreichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat aber aufgrund seines besonderen Auftrages eine Verpflichtung sicherzustellen, dass Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen darüber hinaus das gesamte Programmangebot barrierearm erleben können.

Dies ist im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag anerkannt worden. Nun müssen die Sender finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. Für die privaten Sender gilt die Aufforderung, ihrerseits für Barrierefreiheit in deren Fernsehangeboten zu sorgen. Bei der Beratung der zukünftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist diese Aufgabe zu berücksichtigen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Hamburgische Bürgerschaft, dass im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erstmals eine Regelung zur Barrierefreiheit im Fernsehen, im Besonderen im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk verankert worden ist.

 

Der Senat wird ersucht,

1. sich im Rahmen der Beratungen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über eine neue Gebührenstruktur für den öffentlichrechtlichen Rundfunk dafür einzusetzen, dass künftig ein angemessener Betrag durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für Audiodeskription (Angebote für sehbehinderte Menschen) und Untertitelung bzw. Gebärdensprachverdolmetschung (Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen) in die Rundfunkgebühren aufgenommen wird. Ziel soll es sein, bis zum Jahr 2017 80 Prozent aller Beiträge im öffentlichrechtlichen Fernsehen barrierefrei zu ge-stalten.

2. der Bürgerschaft,

- vor Unterzeichnung der Staatsverträge über den Erfolg der Bemühungen zu unterrichten und

- bis Ende 2010 darüber zu berichten, wie und in welchem Umfang eine gleichberechtigte Teilhabe von hör- und sehbeeinträchtigten Menschen am Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig umgesetzt werden soll, welche Angebote es bereits gibt und in welchem Umfang die vorhandenen Angebote genutzt werden.