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Barrierefreiheit im Hamburger ÖPNV weiter voranbringen

Mittwoch, 18.06.2014

Hamburg fördert schon seit Jahren die Barrierefreiheit im ÖPNV – nicht weil Gesetze es fordern, sondern weil es richtig ist. So werden in Hamburg bereits flächendeckend barrierefrei gestaltete Busse eingesetzt. Aber erst der SPD-Senat hat sofort nach Regierungsantritt 2011 32 Mio. Euro für den beschleunigten Ausbau von barrierefreien Haltestellen bereitgestellt. Mit diesen Maßnahmen erfolgt die Umsetzung des vom Senat am 18.12.2012

verabschiedeten Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die

Rechte von Menschen mit Behinderung. Wurde unter dem schwarz-grünen Senat durchschnittlich lediglich eine Haltestelle pro Jahr barrierefrei ausgebaut, wird heute mit Hochdruck und an zahlreichen Haltestellen parallel gearbeitet. Im Verkehrsnetz der U-Bahn werden bis 2015 20 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Damit sind 58 der 91 Haltestellen barrierefrei. Die noch verbleibenden U-Bahn-Haltestellen sollen anschließend allesamt barrierefrei umgebaut werden.

Hätte man wie CDU-Senate weiterhin nur eine Haltestelle pro Jahr umgebaut, hätte es noch rund 60 Jahre gedauert, bis alle Haltestellen barrierefrei wären. Auch in anderen Bereichen geht es deutlich voran mit der Barrierefreiheit: Im Rahmen der Busoptimierung wurden und werden zahlreiche Bushaltestellen barrierefrei umgebaut, damit insbesondere Fahrgäste mit Rollstuhl bequem ein- und aussteigen können. Und auch die S-Bahn baut ihre Haltestellen aktuell barrierefrei aus, unterstützt unter anderem durch das mit Hamburg vereinbarte Programm zur Steigerung der Attraktivität von S-Bahnhaltestellen. Hamburg ist damit ein Vorreiter in Deutschland.

Es gibt jedoch noch weitere, nicht-bauliche Maßnahmen, die der besseren Orientierung mobilitätseingeschränkter oder sehbehinderter Menschen dienen. Hier sind unter Anderem akustische Leitsysteme für sehbehinderte und blinde Menschen zu benennen. Dazu gehört etwa die Ansage, mit welchem Ziel welche Linie gerade am Bahnsteig einfährt oder die Durchsage, auf welcher Seite sich der Ausstieg befindet. Insbesondere für Blinde und Sehbehinderte sind solche Durchsagen wichtig, um auch ohne Hilfe mit dem ÖPNV uneingeschränkt mobil zu sein. Diese Durchsagen gibt es bisher bei der S-Bahn, aber nicht standardmäßig, sondern nur in Ausnahmefällen bei der U-Bahn. Es gibt keinen Grund, warum nicht auch die Fahrgäste in der U-Bahn regelhaft über die Ausstiegsrichtung informiert werden sollten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob durch weitere Information im Umfeld von und an den Haltestellen beziehungsweise an und in den Fahrzeugen die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen verbessert werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. auch in den U-Bahnen eine Durchsage zur Ausstiegsseite einzuführen,

2. zu prüfen, ob durch weitere Maßnahmen im Umfeld von und an den Haltestellen des ÖPNV beziehungsweise an und in den Fahrzeugen die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen verbessert werden kann,

3. einen Finanzierungs- und Realisierungsplan für die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV aufzustellen und

4. über die Umsetzung der Punkte 1 bis 3 zu berichten.