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Bauverzögerung im Überseequartier: Chance für Prüfung weiterer Entwicklungsszenarien

Donnerstag, 10.01.2013

2005 plante der damalige CDU-Senat gegen die Bedenken der Opposition, mit der Vergabe des Überseequartiers an nur eine Investorengruppe eine zügige Fertigstellung sicher zu stellen und gleichzeitig ein lebendiges und vielfältig nutzbares Quartier zu schaffen.

In einem in der Bürgerschaft 2010 beschlossenen Nachtrag zum Grundstückskaufvertrag, wurde die Anmietung von bis zu 50.000 m² Büroflächen seitens der Stadt Hamburg beschlossen. Mit dieser gesicherten Vorvermietung sollte eine weitere Bauverzögerung entgegengetreten werden. Trotz dieser Vereinbarungen konnte der zum 1. Oktober 2010 angekündigte Baubeginn jedoch nicht erreicht werden, die Baufläche liegt weiterhin brach.

Einer der drei Partner des Überseequartier-Konsortiums gab zwischenzeitlich seinen Ausstieg aus dem Projekt bekannt, eine zügige Entwicklung des südlichen Überseequartiers scheint damit unwahrscheinlich. Dies bietet auch die Chance, die Entwicklungen neu zu bewerten und dem Überseequartier einen neuen Entwicklungsschub zu geben. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sollte daher geprüft werden, ob nicht doch – in Anlehnung an den im geltenden Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 39/HafenCity 5 ausgewiesenen Flächen für Wohnzwecke im Südteil des Überseequartiers - Wohnungen tatsächlich realisiert werden können. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, wie sich die Luftschadstoff- und Lärmemissionen am Kreuzfahrtterminal zukünftig entwickeln werden (Zunahme der Schiffsanläufe, spätere Realisierung einer Landstromversorgung der Liegenplätze) und ob dadurch neue baurechtliche Bewertungen der Flächen am Wasser in Frage kommen. In jedem Fall ist an dem städtebaulichen Gesamtkonzept und seiner offenen Struktur mit einer vielfältigen Nutzungsmischung festzuhalten. Szenarien, die den Bau eines Shoppingcenters vorschlagen, sind auszuschließen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. unter Maßgabe der Festhaltung am grundsätzlichen städtebaulichen Entwurf

a. mit den Investoren zu prüfen, ob und wie im südlichen Überseequartier Wohnraum geschaffen werden kann, indem Teile der ursprünglich als Büronutzung geplanten Flächen im bisherigen Konzept für Wohnzwecke umgeplant werden,

b. zu prüfen, ob die im Überseequartier zu realisierende Nutzungsmischung mit einem offenen Einzelhandelskonzept und die vorhandenen bzw. gegebenenfalls anzupassenden Pläne kurzfristig auch unter Einbeziehung weiterer Investoren umgesetzt werden können,

c. zu prüfen und darzulegen, ob und wie die in 2010 eingegangenen Anpassungen im Kaufvertrag unter den aktuellen Voraussetzungen und Entwicklungen weiter Bestand haben,

2. den Bau eines geschlossenen Shoppingcenters z.B. durch entsprechende planungs-rechtliche Regelungen weiterhin auszuschließen und an der bisher favorisierten städtebaulichen Grundstruktur festzuhalten,

3. der Bürgerschaft hierüber bis zum Sommer 2013 zu berichten.