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Bereitstellung von auswertbaren Daten zu Straftaten in Bussen und Bahnen

Mittwoch, 25.11.2015

Die Arbeit der seit 2011 bestehenden Partnerschaft zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr hat sich erfolgreich bewährt und ermöglicht durch ihr Lagebild den Sicherheitskräften ein gezieltes Handeln.

Für die Erstellung dieses Lagebildes werden Eingangsdaten verwendet, die die Handlungsfähigkeit der zuständigen Sicherheitsorgane sicherstellen und gleichzeitig keine abschließende Aussagekraft über aufgetretene Straftaten haben. Sie werden nach ihrer Erfassung nicht weiter anhand ihrer Einsatz- und Ermittlungsergebnisse gepflegt, verbessert oder gelöscht. Für eine politische Steuerung oder längerfristige Ressourcensteuerung sind die Daten daher nicht geeignet.

Die Fraktionen von SPD und Grünen sind ebenfalls der Auffassung, dass die weitere Auswertung und Bearbeitung dieser ohnehin schon erfassten Daten einen wichtigen Informationsgewinn darstellen würde.

Die Bund-Länder-Kommission „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) arbeitet bereits daran, den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) als Tatort in der PKS erkennbar und auswertbar zu machen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Die Bürgerschaft begrüßt die Erweiterung der bundesweit geltenden Polizeilichen Kriminalstatistik zur Bereitstellung von aussagefähigem und belastbarem Datenmaterial zu Straftaten im Öffentlichen Personenverkehr.

2. Der Senat wird ersucht, sich in der Bund-Länder-Kommission dafür einzusetzen, dass die Weiterentwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik forciert wird.