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Bericht des Senats zur Mettbach-Osmani-Affäre

Mittwoch, 13.09.2006

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

I. Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung am 27./28. September 2006 schriftlich zu berichten über:

 

1. Kenntnisse des Senats und der zuständigen Fachbehörden über Ermittlungen von deutschen oder ausländischen Staatsanwaltschaften sowie von Organen des Verfassungsschutzes und der Nachrichtendienste im Zusammenhang mit in Hamburg tätigen Mitgliedern der Familie Osmani, einschließlich der Daten zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme hiervon und der Nennung der einzelnen Behörden, die Kenntnis erlangt haben.

 

2. Sämtliche Hintergründe und Inhalte der Vergabe von Aufträgen und Aufsichtsratsmandaten an Senator a. D. Mario Mettbach.

 

3. Kommunikation von Senatsmitgliedern oder Mitarbeitern des Senats mit Senator

 

a. D. Mario Mettbach über etwaige Grundstücksgeschäfte oder andere Geschäfte der Familie Osmani.

 

4. die Kommunikation zwischen Mitgliedern des Senats und zwischen einzelnen Behörden hierüber.

 

II. Bei der bürgerschaftlichen Behandlung des Senatsberichts werden alle gesetzlich erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Rechten Dritter sowie des Staatswohls gewahrt.