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Bericht über die Wirkung der Gesetzesänderungen (Drs. 20/7964) zum Schutz von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie verstetigen

Mittwoch, 10.02.2016

 

zum Bericht des Gesundheitsausschusses auf Drs. 21/2924

Die Bürgerschaft befasst sich in ständiger Praxis mit den Berichten der gesetzlichen Aufsichtskommissionen über den Maßregelvollzug und die Psychiatrie.

Die Bürgerschaft hat mit ihrem Ersuchen vom 25. September 2013 (Drs. 20/9321) den Senat gebeten, über die Wirkungen der von ihr durch die Annahme der Drs. 20/7964 vorgenommenen Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Schutzes von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie zu berichten. Ein zentraler Punkt der Änderungen des Gesetzes über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (Hamburgisches Maßregelvollzugsgesetz – HmbMVollzG), des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) und des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (HmbAGBtG) waren die Etablierung von Schutzvorschriften beim Einsatz von Zwangsmaßnahmen sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Die FHH hat damit als eines der ersten Länder auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Einsatz von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie reagiert und entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen. Seither haben erst 8 von 16 Bundesländern ihre Gesetze angepasst.

Der Senat ist dem Ersuchen der Bürgerschaft mit der Vorlage der Drs. 21/1580 nachgekommen und hat in bundesweit vorbildlicher Weise für Hamburg ein empirisches Berichtswesen über den Einsatz von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie vorgelegt. Das Fehlen empirischer Daten war in der Anhörung, die den Gesetzesänderungen vorausgegangen war, von allen Expertinnen und Experten beklagt worden.

Um das Vertrauen in die Psychiatrie zu stärken und eine parlamentarische Befassung mit diesen Formen der Behandlung zu gewährleisten, soll künftig eine regelmäßige Berichterstattung an die Bürgerschaft erfolgen.

Die Bürgerschaft befasst sich regelmäßig mit den Berichten der gesetzlichen Aufsichtskommissionen über den Maßregelvollzug und die Psychiatrie und kann auch den Bericht über die Wirkung der Gesetzesänderungen zum Schutz von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie nutzen, um die Ziele eines möglichst weitgehenden Verzichts auf Zwangsmaßnahmen, die Wahrung der Rechte von psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten und die Würdigung der Arbeit der Beschäftigten in der Psychiatrie weiter zu verfolgen.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft regelmäßig über die Ergebnisse der in Drs. 21/1580 erstmals vorgstellten empirischen Erhebung zu berichten.

2. sich für eine Vereinheitlichung einschlägiger Statistiken in Bund und Ländern einzusetzen, damit ein länderübergreifender und bundesweiter Vergleich ermöglicht wird.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Birgit Stöver
  • Dennis Thering
  • Stephan Gamm
  • Philipp Heißner
  • Richard Seelmaecker (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg
  • Katja Suding
  • Anna von Treuenfels-Frowein
  • Michael Kruse (FDP) und Fraktion