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Berücksichtigung des freiwilligen Engagements im Kita-Gutschein

Mittwoch, 26.07.2023

Mit der Geburt eines Kindes beginnt für die Eltern eine aufregende und anstrengende Phase im Leben. Die Pflege eines Neugeborenen und Kleinkinds ist zeitintensiv und junge Eltern eint der Wunsch, gemeinsame Zeit mit der Familie zu verbringen. Um diese Zeit aufbringen zu können, lassen junge Eltern nicht nur die Erwerbsarbeit, sondern auch ihr freiwilliges Engagement häufig ruhen oder beenden es gänzlich.

Der jüngste Freiwilligensurvey (2019) stellt dazu fest, dass 34 Prozent der Frauen und 19 Prozent der Männer ihr freiwilliges Engagement aus familiären Gründen beenden, auch um sich verstärkt um die Familie zu kümmern. Die Studie „Freiwilliges Engagement von Frauen und Männern – Genderspezifische Befunde zur Vereinbarkeit von freiwilligem Engagement, Elternschaft und Erwerbstätigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kommt zu dem Schluss, dass je älter die Kinder (unter 14 Jahren) im eigenen Haushalt sind, desto eher engagieren sich die Eltern freiwillig.

Gemäß dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz hat jedes Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf eine fünfstündige Tagesbetreuung mit Mittagessen. Darüber hinaus besteht ein Betreuungsanspruch in dem Umfang, in dem Eltern aufgrund von Erwerbstätigkeit, Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung, einem Deutsch- oder Integrationskurs oder Eingliederungsmaßnahmen in Arbeit die Betreuung nicht selber übernehmen können. Ein freiwilliges Engagement wird bei der Ermittlung des Umfangs der geförderten Tagesbetreuung im Rahmen das Hamburger Kita-Gutscheins bisher nicht berücksichtigt.

Mit diesem Antrag ersuchen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen den Senat darum zu prüfen, ob das freiwillige Engagement in den Kita-Gutschein aufgenommen werden kann. Damit soll ein Anreiz für Eltern geschaffen werden, nach der Elternzeit nicht nur in die Erwerbstätigkeit, sondern auch in ihr freiwilliges Engagement zurückzukehren. So soll das langfristige Engagement gestärkt, die gemeinnützigen Organisationen entlastet, Eltern zur Rückkehr in das freiwillige Engagement motiviert und das Engagement, das so wichtig ist für das Gemeinwesen der Stadt, honoriert werden.

Bei dem Antrag auf den Kita-Gutschein bzw. die Kindertagespflege sind Nachweise der Eltern zu erbringen, weshalb ein bestimmter zeitlicher Umfang der geförderten Tagesbetreuung über fünf Stunden täglich hinaus nötig ist. Gut nachweisbar ist der zeitliche Umfang von freiwilligem Engagement beispielsweise bei der freiwilligen Feuerwehr, als Schöff*in oder im ehrenamtlichen Vorstand eines Vereins. Freiwillig Engagierte in kleineren, informell organisierten Vereinen oder Initiativen verfügen in der Regel noch nicht über einen Nachweis ihres Engagements und der dafür aufgewendeten Wochenstunden sowie ihrer zeitlichen Verteilung. Daher ist zu prüfen, wie der Nachweis des zeitlichen Umfangs des Engagements, inklusive der konkreten Wochentage und Uhrzeiten, analog zum Nachweis der Arbeitnehmer*innen zu erbringen und zu belegen ist.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, ob neben Berufstätigkeit, Ausbildung, der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung oder an Deutsch-Sprachkursen für Migrant*innen auch der zeitliche Umfang eines freiwilligen Engagements bei der Ermittlung des zeitlichen Umfangs der geförderten Tagesbetreuung berücksichtigt werden kann;

2. zu prüfen, welche Nachweise der Antragsteller*innen über einen Wiedereinstieg in ein freiwilliges Engagement geeignet sind;

3. der Bürgerschaft bis zum 01.06.2024 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Yusuf Uzundag
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion