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Berufliche Bildung gemeinsam gestalten – Gremien des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) gleichberechtigt mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und des Staates besetzen

Mittwoch, 25.01.2012

Die berufliche Bildung ist stetigen Veränderungen unterworfen. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen, neue Formen der Arbeit und politische Rahmensetzungen machen Veränderungen und Anpassungen notwendig. Ohne die Unterstützung der Sozialpartner und die Einbindung der unterschiedlichen schulischen und betrieblichen Akteure kann der Staat die notwendigen Veränderungsprozesse nicht effektiv und zielführend gestalten. In den vergangenen Jahren haben sich die CDU-geführten Senate von diesem Grundsatz distanziert. Im Rahmen des „Schulreformgesetzes“ vom 17. Mai 2006 wurde die Gremienstruktur der beruflichen Schulen in Hamburg grundlegend verändert. Mit der Gründung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) wurde ein Kuratorium geschaffen, das je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern des Staates und zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber besetzt ist. Den beiden Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und dbb) wurde lediglich jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter mit beratender Stimme eingeräumt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht hingegen eine gleichberechtigte Teilhabe der Sozialpartner an allen Entscheidungen und Gremien im Bereich der Berufsbildung vor. Diese Fehlsteuerung soll nun durch eine gleichberechtigte Beteiligung der Sozialpartner korrigiert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Eckpunkte berücksichtigt:

1. Gleichberechtigte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber (z.B. Kammern, Innungen, Arbeitgeberverbände) und Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) in allen Gremien des HIBB und der beruflichen Schulen und Aufhebung des bisherigen Vetorechts der Kammern gegen Arbeitgebervertreter in den Schulvorständen.

2. Wahrung des Letztentscheidungsrechts und der politischen Verantwortung des Staates.

3. Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Eltern- und Schülervertretern in den Schulvorständen.

4. Beendigung der Teilung der Schulvorstände I und II und Zusammenführung der beiden Gremien zu einem Schulvorstand.