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Berufliche Bildung gemeinsam gestalten – Gremien des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) gleichberechtigt mit Vertretern der Sozialpartner und des Staates besetzen

Freitag, 10.12.2010

Die Berufliche Bildung ist stetigen Veränderungen unterworfen. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen, neue Formen der Arbeit und politische Rahmensetzungen machen Veränderungen und Anpassungen notwendig. Ohne die Unterstützung der Sozialpartner und die Einbindung der unterschiedlichen schulischen und betrieblichen Akteure kann der Staat die notwendigen Veränderungsprozesse nicht effektiv und zielführend gestalten. Die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung braucht die Einbindung und Unterstützung aller relevanten Akteure. Der Hamburger Senat hat sich seit dem Regierungsantritt des CDU-FDP-Schill-Senats durch sein politisches Handeln von diesem Grundsatz distanziert:

Im Rahmen des „Schulreformgesetz“ vom 17. Mai 2006 wurde die Gremienstruktur der beruflichen Schulen in Hamburg grundlegend verändert. Mit der Gründung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) wurde ein Kuratorium geschaffen, das je zur Hälfte mit Vertretern des Staates und zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber besetzt ist. Den beiden Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und dbb) wurde lediglich jeweils ein/e Vertreter/in mit beratender Stimme eingeräumt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine gleichberechtigte Teilhabe der Sozialpartner an allen Entscheidungen und Gremien im Bereich der Berufsbildung vor. Die einseitige Beteiligung der Arbeitgeberseite an den Gremien der beruflichen Schulen und dem Kuratorium des HIBB stellt einen bundesweit einzigartigen Bruch mit der paritätischen Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Gremien der Berufsbildung dar.

Trotz der deutlichen Kritik, die seitens der GAL-Fraktion an diesen Veränderungen formuliert wurde, hat sich seit dem Antritt des schwarz-grünen Senates an diesem Problem wenig geändert. CDU und GAL haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) soll bis Frühjahr 2010 Prozess begleitend evaluiert werden. Gemeinsam mit den Kammern soll die Besetzung des Kuratoriums des HIBB überprüft werden. Ziel ist eine Beteiligung beider Sozialpartner.“ Diese Evaluation droht zu einem teuren Kompromiss auf dem Rücken des Hamburger Steuerzahlers zu werden, und es zeichnet sich nicht ab, dass sie im Ergebnis die gleichberechtigte Beteiligung der Sozialpartner bewirkt. Die Beteiligung von Gewerkschaften, Eltern und Schülern ist keine Frage, die einer Evaluation bedarf. Sie muss politisch beantwortet werden. Offenbar ist eine Neuwahl des Kuratoriums geplant. Mit dieser Neuwahl muss die gleichberechtigte Teilhabe der Sozialpartner umgesetzt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

1. die Sozialpartner in allen Gremien des HIBB und der beruflichen Schulen gleichberechtigt zu beteiligen und daher auch den Gewerkschaften die gleichberechtigte Vertretung mit Stimmrecht zu ermöglichen.

2. das Letztentscheidungsrecht und die politische Verantwortung des Staates zu sichern, indem in den Gremien der beruflichen Schulen und des HIBB keine abschließenden Entscheidung gegen das Votum des Staates getroffen werden können.

3. die Mitbestimmungsrechte von Eltern- und Schülervertretern in den Schulvorständen zu stärken.

4. die Teilung der Schulvorstände in einen Schulvorstand I und einen Schulvorstand II zu beenden und beide Gremien zu einem Schulvorstand zusammenzuführen und das bisherige Vetorecht der Kammern gegen Arbeitgebervertreter in den Schulvorständen aufzuheben.

5. der Bürgerschaft bis zum 28. Februar 2011 darüber zu berichten.