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Beschäftigte des Kampfmittelräumdienstes

Mittwoch, 19.11.2014

Die Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes, insbesondere deren Sprengmeister, leisten mit ihrer gefahrengeneigten Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit Hamburgs und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Bei der Sicherstellung und Entschärfung von Kampfmitteln, die sich seit dem 2. Weltkrieg ungesichert im Hamburger Boden befinden und häufig im Zuge von Baumaßnahmen aufgefunden werden, stehen sie häufig unter hochgradiger Anspannung und riskieren ihre Gesundheit und ggf. ihr Leben. Nach Schätzungen der Feuerwehr, zu der der Kampfmittelräumdienst organisatorisch gehört, sind noch ca. 3.000 sogenannte Blindgänger im Hamburger Stadtgebiet unentdeckt. Im vergangenen Jahr konnten durch den Kampfmittelräumdienst fast 900 Kampfmittel beseitigt werden, darunter über 150 Bomben. Die Arbeit der Entschärfer erfordert dabei ein höchstes Maß an körperlicher Fitness und Konzentration, da Unachtsamkeiten und Fehler fatale Folgen haben können. Dies zeigen nicht zuletzt Unglücksfälle aus den letzten Jahren, bei denen Sprengmeister ums Leben gekommen sind; dies wird auch dadurch deutlich, dass vor einer entsprechenden Entschärfung oftmals Anwohner im Umkreis mehrerer hundert Meter zu ihrer Sicherheit evakuiert werden müssen.

Die Belastung der beim Kampfmittelräumdienst Beschäftigten ist daher mit der Arbeitssituation der Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr vergleichbar. Anders als die Einsatzkräfte der Feuerwehr treten sie aber nicht mit 60 Jahren in den Ruhestand. Sie sind Tarifbeschäftigte, die den allgemeinen Regelungen unterliegen und zukünftig bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres zu arbeiten haben. Ihre Rentenbezüge im Alter liegen deutlich niedriger als die Pensionen vergleichbarer Feuerwehrbeamtinnen und -beamter.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen vergleichbaren Belastungen gilt es daher, die Möglichkeiten einer Verbeamtung bzw. einer sonstigen Angleichung der Arbeitsverhältnisse beim Kampfmittelräumdienst zu überprüfen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. mit Blick auf die besonderen Belastungen der Beschäftigten des Kampfmittelräumdienstes die Möglichkeiten zu prüfen, sie den Feuerwehrbeamtinnen und –beamten hinsichtlich des Statusverhältnisses, des Eintritts in den Ruhestand und der Altersbezüge weitestgehend gleichzustellen.

 

2. der Bürgerschaft spätestens im zweiten Halbjahr 2015 über die Ergebnisse dieser Prüfung zu berichten.