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Beschleunigung von Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

Freitag, 13.01.2017

Die Kontamination durch Schadstoffe stellt sowohl bei der Freiwilligen Feuerwehr als auch bei der Berufsfeuerwehr Hamburg ein großes gesundheitliches Risiko dar. Da bisher keine strikte Schwarz-Weiß-Trennung, also eine räumliche und einrichtungstechnische Trennung zwischen Einsatz- und Sozialbereich, durchgeführt wird, kommt es häufig zu Kontaminationsverschleppungen. Am Einsatzort verunreinigte Schutzkleidung und Ausrüstung wird vom Einsatzort in die Fahrzeuge und dann in die Feuerwehrhäuser und Feuer- und Rettungswachen getragen. Schlimmstenfalls können die Schadstoffausdünstungen aus der Schutzkleidung auch auf saubere Privatkleidung übertragen und bis in die privaten Wohnungen der Feuerwehrleute mitgeschleppt werden.

Die Einführung der sogenannten Schwarz-Weiß-Trennung ist mittlerweile arbeitsschutzrechtlich vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass Kontaminationen nicht mehr in die Feuerwehrhäuser und Feuer- und Rettungswachen gelangen, müssen daher Maßnahmen etabliert werden, die bereits am Einsatzort Verschmutzungen reduzieren, kontaminierte Ausrüstung isolieren und der professionellen Reinigung zuführen. Hierfür müssen besondere Umverpackungen angeschafft werden, die einen isolierten Transport möglich machen.

Zur Verbesserung der Hygiene an Einsatzstellen und an den Feuerwehrhäusern und Feuer- und Rettungswachen sind zusätzliche Maßnahmen für die Grobreinigung der Feuerwehrangehörigen, von Masken und Stiefeln sowie der Fahrzeuge erforderlich. Zudem müssen Schränke zur Lagerung und Einrichtungen zum Trocknen der Ersatzkleidung und der an den Wachen gereinigten Ausrüstung geschaffen werden.

Die organisatorischen Veränderungen werden bereits angegangen.

Um die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Einführung der Schwarz-Weiß-Trennung zu unterstützen und zu beschleunigen, ist eine Bereitstellung entsprechender Ermächtigungen im Aufgabenbereich 277 Feuerwehr erforderlich.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Haushaltsjahr 2017 im Wege der Sollübertragung Mittel in Höhe von 250.000 Euro aus dem Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ sowie in Höhe von weiteren 250.000 Euro aus dem Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“ (jeweils Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) auf den Einzelplan 8.1, Produktgruppe 277.06 „Technik und Logistik“, Kontenbereich „Kosten für laufende Verwaltung“ zur Verfügung zu stellen.

 

2. der Bürgerschaft unterjährlich jeweils zum Halbjahresbericht über den Sachstand der geplanten und umgesetzten Maßnahmen zu berichten.

 

sowie
  • Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion