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Besserer Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf

Mittwoch, 31.10.2007

Jahr für Jahr beenden in Hamburg 12 % der Jugendlichen die allgemein bildende Schule ohne Abschluss. Das heißt: jedes Jahr werden weitere ca. 1.700 junge Menschen mit geringen Zukunftsaussichten in die Suche nach einem Ausbildungsplatz entlassen. Die Ernüchterung setzt schnell ein; spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur wird den Jugendlichen klar, dass sie ohne Schulabschluss nicht einmal als Ausbildungsplatzsuchende, also als „Bewerber“, in die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur aufgenommen werden. Vielen Jugendlichen mit einem schwachen Hauptschulabschluss ergeht es ebenso. Sie werden in der Regel als „nicht vermittelbar auf dem Hamburger Ausbildungsmarkt“ eingestuft und tauchen dann in der Ausbildungs- und Arbeitsmarktstatistik nicht mehr auf, weil "ratsuchende Jugendliche" dort neuerdings nicht mehr ausgewiesen werden. So verschwinden viele Jugendliche aus der Statistik. Ohne Schulabschluss oder mit schlechtem Hauptschulabschluss haben Hamburgs Jugendliche nur sehr geringe Chancen auf einen Berufsabschluss und gleiten nach dem Durchlaufen verschiedener Warteschleifen leicht in eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Transferzahlungen.

Einigkeit besteht darin, dass das allgemein bildende Schulsystem besser werden und mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Abschlüssen führen muss und deutlich weniger ohne Schulabschluss entlassen darf. Den Jugendlichen aber, die heute vor dem Problem stehen, einen Platz im extrem angespannten Hamburger Ausbildungsmarkt zu finden, hilft eine Reform des allgemein bildenden Schulsystems nicht mehr. Sie brauchen jetzt eine intensive Begleitung beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf, die auf ihre individuellen Fähigkeiten und Förderbedarfe eingeht. Dabei müssen die Unterstützungssysteme der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Bildung und Sport, der Behörde für Soziales, der Bundesagentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg (ARGE) planvoll aufeinander abgestimmt sein, sonst werden staatliche Mittel ebenso wie Lebenszeit der Jugendlichen in sinnlosen Warteschleifen vertan.

Der Deutsche Bundestag hat das Problem ausbildungsplatzloser und unversorgter Jugendlicher erkannt und aktuell mit dem Antrag „Junge Menschen fördern – Ausbildung schaffen und Qualifizierung sichern“ (Drs. 16/5730) eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung zur Verbesserung der Situation beitragen werden. Es wird an die Länder appelliert, „vor allem leistungsschwächere Jugendliche möglichst früh präventiv zu fördern“ und der „Einsatz von Paten, die gezielt und ausdrücklich Jugendliche – insbesondere Hauptschüler ab der 8. Klasse – über längere Zeit individuell (zu) begleiten mit dem Ziel, sie zu einer Ausbildung oder – wenn das nicht möglich ist – zu einer begrenzten Qualifizierung oder einer Beschäftigung zu führen, …“ gefordert. Hamburg muss diesen Ansatz aufgreifen und die Begleitung leistungsschwacher Jugendlicher ausbauen und systematisieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

der Senat wird aufgefordert,

im Rahmen seiner selbst gewählten federführenden Verantwortung für die team.arbeit.hamburg (ARGE) und seiner Gestaltungsverantwortung im Bereich der beruflichen Bildung die Systeme der Arbeitsqualifikation und -förderung auf Seiten der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Bildung und Sport, der Behörde für Soziales, der Bundesagentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg (ARGE) planvoll aufeinander abzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass alle Maßnahmen transparent und effektiv sind.

Folgende Schwerpunkte sind dabei zu setzen:

 

1. Bündelung der Angebote im Verbund: Schaffung eines gemeinsamen, aufeinander abgestimmt handelnden Verbunds, der die in diesem Umfeld mitwirkenden, bislang getrennt voneinander agierenden Institutionen (u. a. das Fallmanagement der ARGE, der Behörde für Schule und Sport und der Bundesagentur für Arbeit) zusammenfasst, gegenüber den zu fördernden jungen Menschen nach außen einheitlich auftritt und die einheitliche Durchführung der nachfolgenden Elemente sicherstellt.

 

2. Evaluierung aller berufsvorbereitenden Maßnahmen aus dem Bereich der Schule (verschulte Maßnahmen der Berufsvorbereitung, einschl. Produktionsschule), der Bundesagentur für Arbeit (Maßnahmen mit einer Förderung durch das SGB III) und der team.arbeit.hamburg (arbeitsorientierte Aktivierungsangebote, Förderungen durch das SGB II) mit dem Ziel der Bündelung der Maßnahmen, Verringerung von Warteschleifen und besserer Effizienz.

 

3. Sicherstellung einer in Hamburg einheitlichen Kompetenzfeststellung und verstärkte Berufsorientierung für alle leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler von der 8. Klasse an

 

4. Frühe und ununterbrochene individuelle Hilfe: Sicherstellung einer durchgängigen Betreuung und Beratung der „Risikoschüler“ von der 8. Klasse an bis zu ihrer vollständigen Integration in das Erwerbsleben mit Hilfe eines einheitlichen Ansprechpartners („Mentor"/„Berufscoach"). Es ist eine Betreuungsrelation von 1: 60 anzustreben, das entspricht durchschnittlich mindestens 1,5 Beratungsstunden pro Monat pro Förderfall. Gemeinsam mit dem Jugendlichen wird frühzeitig ein verbindlicher und kontinuierlich fortzuschreibender individueller Entwicklungsplan verabredet. Dabei sollen – auf Basis der festgestellten und sich entwickelnden Kompetenzen – mögliche Berufsfelder identifiziert und weitere Maßnahmen schlüssig und zielgenau abgestimmt werden.

 

5. Praxisorientierung: Frühzeitigere Erschließung des „Lernortes Betrieb" verbunden mit einer noch in der Schulzeit einsetzenden Betreuung mit praxisorientierten Beratungselementen (z. B. entsprechend dem Hamburger Hauptschulmodell) und Lernelementen, wie sie im ESF-Projekt „Kompass" entwickelt werden. Solche Elemente können die monatlichen Beratungsstunden mit dem Berufscoach/Fallmanager ergänzen oder zeitweilig ersetzen, nicht jedoch dessen ganzheitliche Koordinierungsfunktion übernehmen. Insbesondere für „Risikoschüler“ soll schulisches und betriebliches Lernen in den Klassenstufen 8-10 systematisch und standardisiert verzahnt, mit dem Ziel, den Weg in den Arbeitsmarkt ohne weitere Zwischenschritte zu ebnen, bzw. notwendige anschließende Fördermaßnahmen zu verkürzen. Entsprechende Projekte zur Praxisorientierung sind auszuweiten bzw. neue Initiativen mit Pilotcharakter müssen gefördert werden.

 

Finanzierung

 

Aktuell kann in Hamburg von einem Gesamtbestand von rund 12 000 förderungsbedürftigen jungen Menschen unter 25 Jahren ausgegangen werden. Etwa 7000 bis 8000 erhalten heute Leistungen und eine Betreuung aus dem SGB II. Hieraus resultiert bei dem angestrebten Betreuungsverhältnis von 1: 60 ein Bedarf von rund 200 Berufscoaches bzw. Fallmanagern für die U 25-Jährigen.

 

Zur gemeinschaftlichen Abdeckung des Aufgabengebietes durch die Stadt und den Bund sind 125 der benötigten Stellen durch die team.arbeit.hamburg und damit aus den Mitteln des SGB II abzudecken. 75 Stellen in Höhe von 3,75 Mio. Euro sind durch die FHH komplementär zu finanzieren. Die Mittel sind aus dem Titel 7400.636.02 bereitzustellen.

 

Für die Ausweitung praxisorientierter Beratungselemente sind bis zu 1,7 Mio. Euro bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Globaltitel 7400.636.02.

 

Für die weiteren Aufgaben sind Regiekosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro bereitzustellen. Für die Entwicklung und Förderung weiterer Pilotprojekte zur besseren Verzahnung von schulischem und beruflichem Lernen sind im Zuge der Konkretisierung 2,5 Mio. Euro zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt zu 50 % aus Mitteln des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) im Einzelplan 3.1 und zu 50 % aus dem Titel 7400.636.02 „Zuweisung an team.arbeit.hamburg.de für die Förderung der Integration für Arbeitslosengeld II-Bezieher" im Einzelplan 7.