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Bewegungsfreundliche Schulen für Hamburgs Kinder und Jugendliche – Gute Schulsporthallen sind Alleskönner des Sports

Mittwoch, 20.11.2019

Das Schulausbauprogramm für Hamburgs Schulen ist erfolgreich. Seit 2011 sind nahezu drei Milliarden Euro in den Bau, die Sanierung und Modernisierung der Hamburger Schulen geflossen. Das Schulausbauprogramm wird in den nächsten Jahren mit mehr als vier Milliarden Euro fortgesetzt. Diese Zahlen belegen, Rot-Grün bringt die Infrastruktur an Hamburgs Schulen auf Vordermann. Damit setzt Hamburg bundesweit Maßstäbe.

Von dem Schulausbauprogramm profitiert auch der Sport in Hamburg in großem Maße. Die Sportvereine und Sportverbände können die aktuell 564 Schulsporthallen gebührenfrei mitnutzen. Bis 2022 kommen weitere 57 Sporthallen mit 81 Feldern hinzu. Gleichzeitig werden 76 Hallen mit 90 Feldern saniert. Noch in der 18. Wahlperiode wurde damals von der CDU eine Nutzungsgebühr für die Hamburger Schulsporthallen ins Spiel gebracht. Für die Fraktionen von SPD und GRÜNEN steht hingegen fest, die gebührenfreie Nutzung der Hamburger Schulsporthallen ist ein zentraler Grundpfeiler der Hamburger Sportförderung.

Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN unterstützen ergänzend die Vereinsbedarfe in Schulsportstätten mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds 2020 (vgl. Drs. 21/7030 und 21/14524). Auch der Betrieb von bis zu zehn vom Schulbetrieb abgemieteten Sporthallen ist für den Vereinssport gesichert. Für Rot-Grün steht fest: Moderne und zukunftsfähige Schulsporthallen sind das Rückgrat des Sports in Hamburg. Dabei gilt es, eine ausdifferenzierte und multifunktionale Nutzung mit innovativen Ideen zu kombinieren und das Hamburger Know-how auch im Sporthallenbau weiter auszubauen. Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Schulbau Hamburg nimmt deutschlandweit dabei schon jetzt eine Vorreiterstellung ein.

Kinder brauchen Bewegung. Bewegung fördert die motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Daher ist es zu begrüßen, dass es bereits heute an einer Vielzahl von Schulstandorten gute Beispiele für eine bewegungsauffordernde Umgebung gibt. Heute wird vielfach über motorische Defizite von Kindern berichtet. Diese Defizite werden zumeist mit der veränderten Lebenswelt der Kinder in Zusammenhang gebracht. Dementsprechend wichtig ist es, möglichst früh den natürlichen Bewegungsdrang von Kindern zu fördern. Dafür gilt es, auch im schulischen Umfeld, Anregungen und Anreize für körperliche Bewegung zu geben. Denn Bewegung, Spiel und Sport beeinflussen im positiven Sinn die Gesamtpersönlichkeit junger Menschen.

Generell ist die Zusammenarbeit schulischer und außerschulischer Bildung im Bereich Sport in Hamburg sehr gut ausgebaut. In nahezu 600 Kooperationsangeboten engagieren sich Sportvereine im Rahmen des Programms „Kooperation Schule und Verein“. Darüber hinaus finden in Hamburg erfolgreich Talentfördergruppen statt. 20 Hamburger Schulen sind „Sportbetonte Schulen“ und 31 Schulen führen die Bezeichnung „Bewegte Schulen“. Hamburg besitzt mit der Eliteschule des Sports am Alten Teichweg und der Partnerschulen des Nachwuchsleistungssports an den Gymnasien Heidberg, Hochrad und Carl-von-Ossietzky und der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg hervorragende Standorte des (Schul-)Sports. Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Sportvereine an diversen Standorten als Träger der ganztägigen Bildung an Hamburger Schulen.

Bei den Anforderungen an die Planungen und den Bau von Sporthallen gelten diverse Normen und Vorschriften, um dem sportfunktionalen Anforderungen im Hallenbau gerecht zu werden. Technische Regelwerke für die Sporthallen mit Mehrfachnutzungen sind u. a. die DIN 18032, DIN V 18599, DIN 18040-01 sowie die Hamburgische Bauordnung (HBauO), Schulbauvorschriften und zum Teil wettkampfbezogene Vorgaben der einzelnen Sportdisziplinen. Neben diesen bautechnischen Voraussetzungen müssen Sporthallen im 21. Jahrhundert noch weiteren Herausforderungen gerecht werden. Dazu gehören ein differenziertes Sportverhalten, der demographische Wandel, barrierefreie Nutzung der Anlagen, schulpolitische Entwicklungen, Bedarfsgerechtigkeit, Multifunktionalität sowie Aspekte des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens und die Verwendung gesundheitsverträglicher Stoffe. Kurzum: Sporthallen sind wahre Alleskönner, die einem bildungspolitischen, ökonomischen, sozialen, funktionalen und ökologischen Anspruch gerecht werden sollen.

Die Typenvielfalt von Sporthallen auch in Hamburg ist mittlerweile groß und bietet vielfältige Nutzungsoptionen. Das Spektrum der Sporthallen verändert sich und differenziert sich aus. Auch in der Ausgestaltung, Aufenthaltsqualität und Ausstattung sind Sporthallen mittlerweile nicht rein standardisierte Gebäude. So subsumiert der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) unter dem Oberbegriff der „gedeckten Sportanlage“ mittlerweile eine breite Palette verschiedener Sportanlagen. Es gibt unter anderem Hallen ohne Wände, aber mit Dächern oder temporären Anbauten, Hallen aus Holz und im Ausland sogar aus Bambus. Insbesondere vor dem Hintergrund eines ressourcenschonenden Flächenverbrauchs sind multifunktional angelegte Sporthallenbauten zukunftsweisend. Ferner wird es im Sportanlagenbau generell um eine Lebenszyklusbetrachtung gehen, bei der neue Plan- und Kooperationsverfahren zum Tragen kommen müssen. Dabei ist klar, dass dieser Prozess nur gemeinsam zwischen der Stadt, dem Schulbau, dem Sport, der Baubranche und Stadtplanerinnen und Stadtplanern sowie Architektinnen und Architekten zu schultern ist.

Denn Sporthallen sind für den Sport quasi systemrelevant. In ihnen sind viele Sportarten möglich. Vom breiten- und leistungssportorientierten Mannschaftssport über olympische und paralympische Disziplinen wie Turnen und Rollstuhlbasketball bis hin zu gymnastischen Angeboten für Seniorinnen und Senioren, Yoga oder Bewegungslandschaften für Kinder. Auch Trendsportarten wie Parcour oder Bouldern sind in Sporthallen oftmals zu Hause.

Hamburg ist im Bundesvergleich durchschnittlich das jüngste Bundesland. Bis 2030 werden voraussichtlich 25 Prozent mehr Kinder und Jugendliche in Hamburgs Schulen sein. Mit der Umsetzung des Schulentwicklungsplans werden umfangreiche Baumaßnahmen in Milliardenhöhe erforderlich. Viele Standorte sind auch in Hinblick auf Sporthallen zu erweitern. Gleichzeitig rechnen die Sportvereine – in denen circa 50 Prozent aller schulpflichtigen Kinder organisiert sind – mit einem signifikanten Zuwachs an Mitgliedern. Die Hamburger Sportvereine und Sportverbände vermehrt in die Prozesse der Schulsporthallenplanung einzubeziehen, ist aus Sicht der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN ein Mehrwert, der die Facetten des Sporthallenbaus gemeinsam mit allen Partnern bereichern kann. Hierbei gilt es insbesondere neue Wege zur Finanzierung dieser über die reinen Schulbedarfe hinausgehenden Bedarfe für den Vereinssport aufzuzeigen. Denn die Schul- und Schulbaubudgets sind begrenzt und sie werden durch die Umsetzung des Schulentwicklungsplans bis auf äußerste beansprucht.

Schulsporthallen werden auch in Zukunft in erster Linie für die Schulen da sein. Gleichwohl gilt es, bei Neu- und Umbauten von Schulsportanlagen die Bedarfe für den Vereinssport zu analysieren und – wo finanziell und planerisch darstellbar – einzubeziehen. Oft kann nur mit geringem Mehraufwand ein großer Effekt für den Vereinssport entstehen. Der neu gegründete Nutzerbeirat Sportanlagen bietet einen guten Rahmen, um sich über entsprechende Überlegungen und Planungen auszutauschen und Möglichkeiten, aber auch Grenzen auszuloten.

Vor dem beschriebenen Hintergrund der Entwicklung im Sporthallenbau, der Bedeutung von Bewegung für die kindliche Entwicklung und dem absehbar steigenden Bedarf an guten Sportorten in Hamburg

möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Modelle für den multifunktionalen Schulsporthallenbau aufzuzeigen und zu ermöglichen;

2. Sport- und Bewegungsgelegenheiten (zum Beispiel die bewegungsfreundliche Gestaltung von Außengeländen und weiteren Räumlichkeiten etc.) aufzuzeigen und weitere zu ermöglichen;

3. gemeinsam mit den zuständigen Behörden, Schulbau Hamburg (SBH), den Schulen, Partnern aus dem Sport sowie weiteren geeigneten Institutionen in jedem Hamburger Bezirk ein Best-Practice-Projekt im Bereich Sporthallenbau zu konzipieren. Diese Projekte sollen mindestens folgende Komponenten beinhalten:

a. Einbeziehung der oben genannten und relevanten Institutionen in den Planungsprozess,

b. Aufzeigen möglicher Finanzierungs- und Kooperationsmodelle für den multifunktionalen Schulsporthallenbau bezüglich der Bedarfe, die über den Schulsportbedarf hinausgehen,

4. gemeinsam mit weiteren Akteuren, wie bereits erfolgreich bei Bedarfen des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten erprobt, Modelle zur Finanzierung der über die reinen Schulbedarfe hinausgehenden Bedarfe des Vereinssports zu entwickeln, um haushalterische Mehrbelastungen insbesondere für die Bedürfnisse der Schulen und des Schulsports zu vermeiden.

5. der Bürgerschaft bis Februar 2020 einen ersten Zwischenbericht zu den konzeptionellen Vorüberlegungen vorzulegen und bis zum 30.06.2022 zu berichten.