Zum Hauptinhalt springen

Bildungsangebote für Kinder in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in der Sportallee und in der Wohnaußenstelle in Nostorf

Mittwoch, 28.03.2012

zu Drs. 20/3538

Die Erstunterbringung von Flüchtlingen findet in Hamburg in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in der Sportallee sowie in der sog. Wohnaußenstelle Nostorf/Horst in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Aufnahmekapazität der ZEA Sportallee ist begrenzt, es können dort ca. 70 Personen aufgenommen werden weshalb die Wohnaußenstelle in Nostorf/ Horst mit ca. 650 Plätzen weiterhin dringend erforderlich ist, um die Erstunterbringung der Flüchtlinge zu gewährleisten. Der Senat steht daher in Verhandlungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, um eine neue Verwaltungsvereinbarung zur Nutzung der Wohnaußenstelle zu schließen.

Nostorf/Horst und die Einrichtung in der Sportallee dienen lediglich der Erstaufnahme der Flüchtlinge, sie sind nicht auf den längeren Verbleib ausgerichtet. Die Bewohnerinnen und Bewohner halten sich dort grundsätzlich nur ca. drei Monate auf. Aus diesem Grund sind soziale Betreuungsmaßnahmen und Bildungsangebote nur begrenzt möglich. Gleichwohl ist es richtig und wichtig, den Flüchtlingen bereits in dieser kurzen ersten Zeit neben gesundheitlicher Versorgung auch soziale Betreuung anzubieten und Bildungsangebote für die dort untergebrachten Kinder zu stellen.

Aus diesem Grund wurde für die Einrichtung in Nostorf/Horst zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und dem Träger Berufsbildungsstätte START GmbH ein Vertrag geschlossen, um den dortigen Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter erste Bildungsangebote unterbreiten zu können. Hierzu gehören insbesondere die Sprachstandserhebung der Kinder, Unterricht mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung im Deutschen und die Vorbereitung auf einen nachfolgenden Schulbesuch in Hamburg, die Dokumentation der Lernentwicklung der einzelnen Kinder und Jugendlichen zur Übergabe an die Schulen, die sie im Anschluss an die Unterbringung in Nostorf besuchen werden, die Planung und Durchführung von strukturierten Freizeiteinrichtungen sowie die Beratung der Eltern.

Der Vertrag zwischen der BSB und der START GmbH ist seit dem 1. März 2012 rechtskräftig und läuft zunächst bis zum 30.09.2012, da dann die gekündigte Verwaltungsvereinbarung enden wird. Für die Maßnahmen, an denen zurzeit etwa 45 Kinder und Jugendliche teilnehmen, stehen zwei Unterrichtsräume zur Verfügung.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis spätestens 31.10.2012

1. ausführlich über das seit dem 01.03.2012 in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/ Horst bestehende Bildungsangebot sowie über den Sachstand bei den Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche bei der Erstaufnahme im Übrigen,

2. über den Sachstand hinsichtlich der neu zu schließenden Verwaltungsvereinbarung über die Nutzung der Wohnaußenstelle Nostorf/Horst und die Einzelheiten der dann zu treffenden Verlängerung des Vertrages zwischen der BSB und dem Träger START GmbH.