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Bündelung der Verwaltungsaufgaben an Schulen

Dienstag, 28.08.2012

zu Drs. 20/4950

 

Viele Verwaltungsaufgaben werden zurzeit von Schulleitungen und Lehrkräften wahrgenommen. Daher sollte ein Pilotversuch „Verwaltungsleitung“ untersuchen, ob durch eine Bündelung der administrativen Aufgaben bei einer Person die Verwaltungsabläufe und damit die schulische Arbeit vor Ort verbessert werden kann. Der Pilotversuch wurde im Jahr 2010 gestartet und endet Ende August 2012. Es nahmen sowohl allgemeinbildende Schulen als auch berufliche Schulen teil.

Zwar kann eine abschließende Bewertung des Versuchs erst nach Erstellung des Abschlussberichts erfolgen. Nach ersten Hinweisen bewerten die teilnehmenden Schulen den Versuch jedoch positiv, da die Schulleitungen und Kollegien mehr Freiraum für die pädagogische Arbeit haben.

Das Projekt wurde im allgemeinbildenden Bereich aus befristeten Mitteln der Schulreform finanziert, die jetzt auslaufen. Es gilt also zu prüfen, welche Wege es gibt, um aus den bestehenden Ressourcen Verwaltungsarbeit an den Schulen zu verbessern.

Durch eine Bündelung dieser administrativen Aufgaben bei einer Verwaltungsfachkraft können zum einen Pädagogen von Verwaltungsarbeit entlastet werden, so dass sie sich verstärkt ihren pädagogischen Aufgaben widmen können. Zum anderen können Verwaltungsabläufe verbessert werden, indem die Verwaltungstätigkeiten bei einer Person konzentriert werden. Das Bündeln von Funktionsstunden der Schulleitung einer oder mehrerer im Verbund stehender Schulen zu einer Personalressource für Verwaltungsaufgaben entlastet die Schulleitung und die Lehrkräfte. Es ermöglicht außerdem den Lehrerinnen und Lehrern in der Schulleitung entsprechend mehr eigene Unterrichtszeit in den Klassen. Um dies erfolgreich zu implementieren, bedarf es im Vorwege einer genauen Prüfung und Planung.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat,

1. zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, im Rahmen der bestehenden Ressourcen die vielfältigen Verwaltungsaufgaben, die an Schulen anfallen und von Schulleitungen sowie von Lehrkräften durchgeführt werden, so zu bündeln, dass Verwaltungsfachkräfte diese administrativen Aufgaben übernehmen können.

2. der Bürgerschaft über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.

3. der Bürgerschaft im entsprechenden Fachausschuss das Ergebnis des Abschlussberichts zum Pilotversuch „Verwaltungsleitung“ vorzulegen.