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Bundesförderung für den Wohnungsbau und die energetische Sanierung sichern

Mittwoch, 06.12.2023

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat Ende 2023 den Hamburger Klimaplan aus den Jahren 2015 und 2019 fortgeschrieben. Die Privaten Haushalte (PHH) sind darin einer von vier Sektoren zur konkreten Umsetzung der CO2-Einsparungen. Der Sektor PHH umfasst den Transformationspfad Wärmewende inkl. Gebäudeeffizienz. Mit der umsetzungsorientierten Machbarkeitsstudie und dem neuen Hamburgischen Klimaschutzstärkungsgesetz hat Hamburg bundesweit Maßstäbe gesetzt.

Auch die Wohnraumförderung der FHH über die Investitions- und Förderbank (IFB) ist auf Rekordniveau. In 2023 stehen 740 Millionen und in 2024 779 Millionen Euro für die Programme der Wohnraumförderung über die IFB zur Verfügung. Hamburg gibt damit bundesweit mit Abstand prozentual den höchsten Barwertanteil über die eigenen Landesmittel hinzu. Sowohl bei der Wohnraumförderung als auch bei der Frage der energetischen Sanierung nimmt Hamburg damit seine Vorreiterrolle als Metropole der Zukunft war.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerG) vom 15. November, den Zweiten Nachtragshaushalt des Bundes von 2021 für nichtig zu erklären und damit keine Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro dem Klima- und Transformationsfonds (KTT) zuzuführen, kann Auswirkungen auf viele notwendige Förderungen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation haben. Der Bundesfinanzminister hat eine Sperre des KTT vorgenommen. Davon ausgenommen sollen die Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende im Gebäudebereich sein. Wie am 21. November bekannt wurde, hat das Bundesfinanzministerium zudem weitere Teile des Bundeshaushalts gesperrt.

Bezahlbares Wohnen ist eine der entscheidenden sozialen Fragen der Gegenwart und Zukunft und die energetische Sanierung des Gebäudesektors zu tragfähigen wirtschaftlichen Bedingungen ist ein zentraler Baustein auf dem Pfad hin zur Klimaneutralität. Beide Fragen sind von absolut grundsätzlicher Relevanz für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft.

SPD und Grüne erachten es vor diesem Hintergrund als zwingend, dass die Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Wärmewende im Gebäudebereich Bestand hat und gleichzeitig klar sein muss, dass auch die Wohnraumförderung des Bundes vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation nicht leiden darf.

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass weiterhin ausreichend Fördermittel für den Wohnungsbau und die energetische Sanierung von Gebäuden vorhanden sind,

 

2. der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2024 zu berichten.

 

 

sowie
  • Olaf Duge
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion