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Chancen der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße nutzen

Dienstag, 12.02.2013

zu Drs. 20/6725

 

Die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist eine große Chance für den Stadtteil Wilhelmsburg. Die Bündelung mit der Bahn schafft die herausragende Chance kurzfristig ganzheitlichen Lärmschutz für Straße und Schiene auf Neubaustandard zu erreichen. Es ist ein vorrangiges Ziel, die Menschen auf der Elbinsel durch Realisierung des Projektes zeitnah durch aktiven und passiven Lärmschutz vor Bahn- und Straßenlärm zu schützen.

Die Verlegung bietet darüber hinaus ein großes Potential für Stadt- und Stadtteilentwicklung, insbesondere für den Wohnungsbau entlang der bestehenden Trasse und auf dem gegenwärtig bestehenden Gewerbegebiet zwischen der Neuen Wilhelmsburger Mitte und dem Ernst-August-Kanal.

Im Gutachten für das 2012 durch die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingerichtete und vom Senat finanzierte Beratungsgremium wurden die neue Trasse, die Lage der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Mitte, die Sicherheitskonzeption, das Lärmschutzkonzept und weitere grundsätzliche Planungen der Fachämter bestätigt. Der Gutachter bestätigte auch den stadtplanerischen Nutzen der Verlegung.

Im Rahmen der konkreteren Feinplanung, wie auch der formellen und informellen Beteiligung der Betroffenen vor Ort, flossen zahlreiche Ergänzungen in die Planung ein. Die Wilhelmsburger Mitte soll z.B. vom Schwerverkehr entlastet werden, indem die Brücke Kornweide für den Schwerlastverkehr mit 290t ausgelegt wird. Auch die Stadt Hamburg nimmt eigene Mittel in die Hand und wird etwa im Bereich der neuen Anschlussstelle Wilhelmsburg-Mitte auf eigene Kosten Lärmschutz errichten.

Der Gutachter und das Beratungsgremium befürworten darüber hinaus eine Reduzierung von Querschnitt und Geschwindigkeit.

Zusätzlich wurden im Beratungsgremium viele Punkte aufgeworfen, die zwar nicht planfeststellungsrelevant sind, jedoch außerhalb des Planverfahrens aufgegriffen werden sollten. Dies betrifft etwa die Prüfung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen im nachgeordneten Straßennetz und weitere Lärmschutzmaßnahmen, z.B. im Bereich Georgswerder/Veddel, die bereits durch den Senat angekündigt wurden (vgl. Drs. 20/6676) und die städtebauliche Entwicklung auf und entlang der Bestandstrasse.

Die Diskussion um die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße wird vor Ort intensiv begleitet und mit unterschiedlichen Standpunkten geführt. Für eine transparente und sachliche Bewertung der aktuellen Pläne soll daher der aktuelle Sachstand parallel zum Planfeststellungsbeschluss der Bürgerschaft dargestellt werden. Dabei sollte dargelegt werden, in welcher Form Themen aus dem Erörterungsverfahren sowie dem Beratungsgremium bereits in die Planung einfließen konnten, beziehungsweise welche über das Planfeststellungsverfahren hinaus gehende Punkte aufgegriffen wurden. Gleichzeitig ist darzulegen, welche fachlichen Gründe gegebenenfalls gegen gewünschte Planänderungen sprechen und nicht aufgegriffen werden können. Ziel muss sein, dass am Ende eine Planung erfolgt, die in Wilhelmsburg wie auch in der ganzen Stadt breit getragen wird und zeitnah mit dem Bau begonnen werden kann.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft

a. sehr zeitnah, möglichst vor dem Planfeststellungsbeschluss, darzulegen,

i. in welcher Form die Anregungen aus den formellen und informellen Beteiligungsverfahren in die Planungen eingeflossen sind und dabei insbesondere darzulegen, aus welchen Gründen einzelne Überlegungen und Wünsche nicht berücksichtigt werden konnten,

ii. welche über das eigentliche Planfeststellungsverfahren hinausgehenden Maßnahmen im Rahmen der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße im näheren bzw. auch weiteren Umfeld umgesetzt werden können bzw. bereits geplant sind, die sich auf die Verkehrssituation auf der Elbinsel und südlich der Elbe positiv auswirken werden,

b. im Anschluss an die durch die offene Planungswerkstatt Zukunftsbild Elbinseln 2013+ angestoßene Bürgerbeteiligung über die sich aus der Verlagerung ergebenden Potentiale für die Stadtentwicklung, insbesondere für den Wohnungsbau, entlang der bestehenden Trasse zu berichten.

2. in Absprache mit dem Bund nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses auf dessen Grundlage zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten gesehen werden, im Rahmen der Ausführungsplanung, die Fahr- und Standstreifenbreiten z.B. durch Vergrößerung der begrünten Seiten- und Mittelstreifen oder durch geeignete Markierung zu reduzieren,

3. sich im Rahmen der Realisierung der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße insbesondere dafür einzusetzen, dass mit der Herstellung der Lärmschutzanlagen wo immer möglich noch in 2013, also vor den eigentlichen Straßenbauarbeiten begonnen wird,

4. den Rahmen der IBA/igs zu nutzen, um die breite Öffentlichkeit über die Planungen zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße und die Ergebnisse zu Ziffer 1. in geeigneter Weise zu informieren,

5. zu prüfen, ob bei Inbetriebnahme der Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h festgesetzt werden kann,

6. nach Fertigstellung der neuen Wilhelmsburger Reichstraße die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit durch eine Geschwindigkeitsüberwachung sicherzustellen.