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Das kulturelle Erbe der Hansestadt erhalten und bewahren – kein Ausverkauf der Kunstschätze!

Dienstag, 26.01.2010

Der Stiftungsrat der Hamburger Kunsthalle hat die Kunsthalle aufgefordert, eine Liste mit „entbehrlichen Kunstwerken“ zu erstellen, um mit dem Verkaufserlös möglicherweise die Sanierung des Haushalts zu finanzieren. Laut Museumsstiftungsgesetz entscheiden die Stiftungsräte über „die Veräußerung und Abgabe von Sammlungsgegenständen“. Auch nach ihrer Verselbständigung steht die Stadt gegenüber den Hamburger Museen in der kultur-politischen Verantwortung. Die Kulturbehörde ist – über ihre Vertretung in den Stiftungsräten der Museen sowie als Aufsichtsbehörde – an Entscheidungen über die Abgabe von Sammlungsstücken beteiligt. Veräußerungen von Sammlungsgegenständen sind den Stiftungen gesetzlich untersagt, sofern sie den Stiftungszweck beeinträchtigen.

Gemäß dem ICOM-Code (Die vom Internationalen Museumsrat ICOM (International Council of Museums) entwickelten und weltweit anerkannten „Ethischen Richtlinien für Museen“ (Code of Ethics for Museums) bilden die Grundlage der professionellen Arbeit von Museen und Museumsfachleuten.) sind Sammlungsobjekte grundsätzlich zu erhalten: Danach sind „die Objekte der musealen Sammlungen bewusst und endgültig dem Wirtschaftskreislauf entzogen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren“; eine Abgabe von Sammlungsgut könne daher nur in Ausnahmefällen erfolgen. Aussonderungen haben nach strengen, klar definierten Regeln zu erfolgen; eventuelle Erlöse dürfen nur für neue Erwerbungen verwendet werden. Zur Problematik der Abgabe von Sammlungsgut haben die Vorstände des Deutschen Museumsbundes und von ICOM-Deutschland im November 2004 ein Positionspapier veröffentlicht, deren Maßgaben auch für die Museen in Hamburg eingehalten werden sollten.

Die Kunsthalle ist deutlich unterfinanziert und benötigt eine strukturelle Entschuldung. Die erforderlichen Mittel würde das Museum aber kaum über Verkäufe von Kunstschätzen erhalten. Die finanzielle Schräglage der Kunsthalle ist, wie bei anderen staatlichen Museen in Hamburg auch, nicht durch das Museum verursacht, sondern durch eine Unterbudgetierung, die durch die Kulturbehörde zu verantworten ist.

Es droht der Ausverkauf des kulturellen Erbes der Hansestadt. Anstatt die Museen auf eine solide Finanzierungsgrundlage zu stellen, sollen aus gewachsenen kunsthistorischen Sammlungen nach finanziellen Maßgaben Teile herausgerissen werden. Kunstwerke können nicht nach dem jeweiligen kunstgeschichtlichen Zeitgeschmack ausgesondert und verkauft werden. Bisher konnte jeder, der einem Museum der Stadt ein Kunstwerk geschenkt hat, darauf vertrauen, dass das Kunstwerk im Eigentum des Museums bleibt. Mit einem Verkauf von Kunstwerken wird das Hamburger Stiftungswesen im Kern getroffen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

„Die Bestimmungen des Hamburgischen Museumsstiftungsgesetzes untersagen es den Museen ebenso wie die Maßgaben des Deutschen wie des Internationalen Museumsbundes, Sammlungsgegenstände ohne weiteres zu Geld zu machen.

Der Senat wird aufgefordert,

1. dafür Sorge zu tragen, dass jede Veräußerung von Kunstwerken der Hamburgischen Museen mit dem Ziel, die Erlöse zur Deckung finanzieller Defizite zu verwenden, unterbleibt.

2. der Bürgerschaft bis zum 30. April 2010 zu berichten, wie die Finanzierung der Museen in Zukunft ausreichend gesichert werden kann, damit sie ihren Aufgaben des Sammelns, Bewahrens, Erforschens und Ausstellens gerecht werden können.“