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Demographischer Wandel: Hamburg braucht mehr barrierearme und barrierefreie Wohnungen!

Mittwoch, 18.06.2014

Die meisten Menschen möchten auch im Alter oder bei Behinderungen selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben. Oft machen aber schon kleine Hindernisse wie Schwellen zum Balkon oder wenige Stufen zur Haustür das Wohnen im langjährigen Zuhause beschwerlich.

Der Wohnungsbau, vor allem der Wohnungsneubau, geht heute bereits deutlich stärker auf die Belange von älteren Menschen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen ein. Heute gebaute Wohnungen im Geschosswohnungsbau sind in der Regel zumindest barrierearm, es gibt schwellenlose Duschen, Balkone oder Fahrstühle. Auch die Regelungen zum barrierefreien Bauen in der 2005 novellierten Hamburger Bauordnung tragen zu einer Verbesserung des Angebotes bei.

Dennoch sind die meisten Wohnungen im Bestand für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht geeignet. In Hamburg besteht in den kommenden Jahren Bedarf für mehrere zehntausend Wohnungen, um mobilitätseingeschränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Der Senat stellt über die Förderprogramme der Investitions- und Förderband (IFB) seit 2011 deutlich mehr Mittel für Rollstuhlfahrerwohnungen, barrierefreie und barrierearme Wohnungen bereit. Mit diesen Maßnahmen erfolgt die Umsetzung des vom Hamburger Senat am 18.12.2012 verabschiedeten Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Auch die neue Bundesregierung stellt nun wieder Mittel für den altersgerechten Umbau bereit, nachdem CDU und FDP das entsprechende KfW-Programm noch gestrichen hatten.

Es werden jedoch nicht alle Mittel in Anspruch genommen, insbesondere das Programm zum barrierefreien Wohnen weist jährlich nur geringe Fallzahlen auf. Es stellt sich daher die Frage, ob die aktuellen Regelungen zielführend funktionieren oder angepasst werden müssen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat,

1. zu prüfen,

a. ob durch eine andere Ausrichtung oder durch andere Maßnahmen die Anzahl der mit den IFB-Förderprogrammen jährlich geförderten barrierearmen und barrierefreien Wohnungen im Neubau und im Bestand erhöht werden kann und

b. ob sich die Regelungen zum barrierefreien Bauen in § 52 der HBauO bewährt haben.

2. über die Ergebnisse der Prüfung bis Ende 2014 zu berichten.