Zum Hauptinhalt springen

Den gestiegenen Herausforderungen an die Gleichstellungspolitik im Haushalt Rechnung tragen

Freitag, 16.12.2016

Hamburg ist eine offene und tolerante Stadt und hat etwa mit der „Hamburger Ehe“ schon früh Wegmarken für die Vielfalt gesellschaftlicher Lebensweisen gesetzt. Auch mit dem Gremienbesetzungsgesetz ist Hamburg voran gegangen. Nichtsdestotrotz werden immer noch viele Hamburger*innen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Allein der Gender Pay Gap für Hamburg beträgt 25 Prozent. Bis zur tatsächlichen Gleichstellung liegt daher noch viel Arbeit – auch für den Hamburger Senat.

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in diesem Jahr dem Rainbow City Netzwerk beigetreten. Ziel des Netzwerks ist es, gemeinsam ein Zeichen für Liberalität, Toleranz und Offenheit zu setzen und ein Bekenntnis für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) abzulegen.

Gleichzeitig entwickelt Hamburg das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) weiter. Die Gleichstellung von Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, d.h. alle Bereiche und Ressorts müssen Verantwortung übernehmen und bestehende Benachteiligungen in ihrem Verantwortungsbereich beseitigen. In diesem Sinne hat Hamburg im März 2013 das GPR auf den Weg gebracht. Ziel des GPR ist die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Hinwirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen.

Derzeit wird der Aktionsplan zur Akzeptanz und Anerkennung der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt vorangetrieben. Er zeigt Grundsätze und Leitlinien des Senats für eine moderne Gleichstellungspolitik auf, die auch Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen in den Blick nimmt. Er benennt in prioritären Handlungsfeldern wichtige Maßnahmen. Es gibt einige Zuwendungsempfänger, die sich nicht zuletzt durch die fluchtbedingte Migration mit neuen Aufgaben auseinandersetzen und diese neuen Programme mit Leben füllen. Diese Aufgaben und die damit verbundenen städtischen Erwartungen an die Träger sollten finanziell abgesichert sein.

Weitere Mehrbedarfe ergeben sich aus der Verstetigung und Aufstockung der Netzwerk- und Projektförderungen sowie für wichtige und unabweisbare Projekte und Initiativen, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsplans zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, aus der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms und aus der (Ko-)Finanzierung EU- und bundesgeförderter Projekte. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Erhöhung der bisherigen Ansätze notwendig, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. im Einzelplan 3.2 in der Produktgruppe 246.01 „Steuerung und Service“ die Ermächtigung im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ um 200.000 Euro jeweils für 2017 und 2018 zu erhöhen und zur Finanzierung die Ermächtigungen im Einzelplan 9.2 in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, um 50.000 Euro pro Haushaltsjahr sowie in der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, um 150.000 Euro pro Haushaltsjahr abzusenken.

2. die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 246 „Steuerung und Service“ werden um folgenden Satz ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 246.01 „Steuerung und Service“ im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ in Höhe von 686 Tsd. Euro in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 darf nur für Leistungen der Stabstelle „Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt“ verwandt werden.

3. der Senat wird ersucht, in den Jahren 2017 und 2018 die Bewältigung der erhöhten Herausforderungen bei der Förderung der Gleichstellung sicherzustellen und der Bürgerschaft jährlich über die Umsetzung zu berichten.

 

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Martin Bill
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion