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Den Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus sowie Kinderrechte und ein starkes Europa in der Präambel der hamburgischen Verfassung verankern und das freiwillige Engagement insbesondere in Form des Ehrenamts stärken

Donnerstag, 09.02.2023

Die Präambel unserer Landesverfassung steht für unser hanseatisches Selbstverständnis und bietet eine wichtige Grundlage für staatliches Handeln in der Stadt. Entsprechend bedeutsam ist die Reflexion ihres Inhaltes angesichts der Entwicklung unserer demokratischen Werte.

Im Gegensatz zu anderen Landesverfassungen und zum Grundgesetz beinhaltet die Hamburgische Verfassung keinen Grundrechtekatalog. Stattdessen sind in ihr insbesondere organisatorische Regeln zum Funktionieren des Staates enthalten. Der Präambel der hamburgischen Landesverfassung kommt daher eine besondere Bedeutung zu: In ihr können grundlegende Werte verankert werden, die für die Auslegung der Verfassung maßgeblich sind.

Historisch betrachtet bildet sich in der Präambel bisher die wirtschaftliche Ausrichtung und die Identität von Hamburg als Hansestadt deutlich ab. Dieses Bekenntnis zu Hamburg als Welthafenstadt wollen wir im Angesicht gesellschaftlicher Entwicklungen um ein klares Bekenntnis zu Europa und ein vielfältiges und weltoffenes Hamburg ergänzen.

Mit der ausdrücklichen Nennung der Rechte von Kindern in der Präambel wollen wir die gesellschaftliche Weiterentwicklung in Bezug auf die Rolle und die Rechte von Kindern würdigen.

In einer Zeit der immer stärkeren Polarisierung der Gesellschaft ist ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Präambel geboten. Insbesondere der Verbreitung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts, Antisemitismus und jeglicher Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wollen wir uns als demokratische Gesellschaft mit allen Mitteln entgegenstellen, um allen Hamburger:innen ein sicheres und freies Zusammenleben zu ermöglichen und die Vielfalt unserer Gesellschaft zu erhalten und zu fördern.

Flankiert werden soll dies mit einer besonderen Hervorhebung des freiwilligen Engagements, das für eine funktionierende Zivilgesellschaft unabdingbar ist. Die Ausübung eines Ehrenamts ist bereits in Artikel 73 unserer Verfassung unter besonderen Schutz gestellt. Auch das Engagement ohne formales Ehrenamt ist von Bedeutung für unsere Stadtgesellschaft. Mit der Drs. 21/17299 hat die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig beschlossen, die Bedeutung des freiwilligen Engagements für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichtbarer zu machen. Die höchste Form der Sichtbarmachung ist die Verankerung der Bedeutung und Wertschätzung des freiwilligen Engagements in der Landesverfassung.

Mit dieser zeitgemäßen Ergänzung unserer Landesverfassung betonen wir die gemeinsamen Grundlagen unseres Zusammenlebens in der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

… Gesetz

zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg

 

Vom …

 

Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 100-a), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBI. S. 559), wird wie folgt geändert:

 

1. Die Präambel wird wie folgt geändert:

 

1.1 Hinter Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

 

„Sie fördert ein geeintes Europa und leistet ihren Beitrag zu einer Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist.“

 

1.2 Hinter dem neuen Satz 6 werden folgende Sätze eingefügt: „Die Arbeitskraft steht unter dem Schutz des Staates. Die Freie und Hansestadt Hamburg achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder.“

 

1.3 Der bisherige Satz 7 wird gestrichen.

 

1.4 Zwischen dem vierten und fünften Absatz wird folgender neuer Absatz eingefügt:

 

„Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. In diesem Sinne und mit festem Willen schützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Würde und Freiheit aller Menschen. Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen.“

 

2. In Artikel 73 wird folgender Satz angefügt:

„Das freiwillige Engagement, wie insbesondere der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl, genießt den Schutz und die Förderung des Staates.“

 

Begründung:

 

Zu 1.1

Als Welthafenstadt und wirtschaftliche Metropole stehen wir für ein geeintes Europa. Ein Bekenntnis zur Europäischen Union spiegelt unser hanseatisches Selbstverständnis im staatsorganisatorischen Gefüge wider. Die Ergänzung der Verfassung um Bestimmungen, die die Rolle des Landes innerhalb Europas und als Teil der Europäischen Union sowie seinen fortwährenden Beitrag zur europäischen Integration zum Ausdruck bringen, ist daher von erheblicher Bedeutung.

Zu 1.2 + 1.3

Während der Corona-Pandemie haben wir die Erfahrung gemacht, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern nicht immer ausreichend Beachtung gefunden haben. Darum soll durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Präambel der Hamburgischen Verfassung der speziellen Würdigung dieser Bedürfnisse Ausdruck verliehen werden.

Zu 1.4

Diese Formulierung verurteilt jegliche Form der Diskriminierung, die sich gegen Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften richtet. In der Sachverständigenanhörung im Verfassungsausschuss wurde der historisch richtige und diskriminierungsfreie Wortlaut ausführlich diskutiert. Der Begriff der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ist neu und kann durch die Interpretation der Hamburgischen Verfassung mit Leben gefüllt werden. So wird vermieden, eine Bewertung der unterschiedlichen Diskriminierungsformen vorzunehmen. Die besondere Erwähnung von Antisemitismus und Rassismus ist angesichts der deutschen Geschichte von herausgehobener Bedeutung.

Zu 2.

Die Stärkung des Ehrenamtes ist Ausdruck des Selbstverständnisses von Hamburg als weltoffene Metropole und als solches als Staatsziel in die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aufzunehmen.

 

sowie
  • Lena Zagst
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Michael Gwosdz
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion und André Trepoll
  • Dennis Thering
  • Dr. Anke Frieling
  • Dennis Gladiator
  • Andreas Grutzeck
  • Richard Seelmaecker
  • Silke Seif (CDU) und Fraktion