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Den Sanierungsstau weiter aktiv angehen – Aufstockung des Sanierungsfonds Hamburg 2020

Mittwoch, 13.07.2016

Mit Drs. 21/4472 beantragt der Senat – konform zu seinem langfristigen Finanzkonzept – gezielte und notwendige Haushaltsverstärkungen – unter anderem im Bereich von Investitionen und Sanierung. Hieran soll mit dem vorliegenden Zusatzantrag angeknüpft werden.

Ein zentrales Instrument zur Unterstützung der Sanierungsstrategie der Stadt war und ist der bereits in der vergangenen Wahlperiode eingerichtete Sanierungsfonds Hamburg 2020. Durch eine Schriftliche Kleine Anfrage wurde kürzlich die Wichtigkeit dieses Finanzierungsinstruments noch einmal deutlich unterstrichen (vgl. Drs. 21/4534): So wurden seit Einrichtung des Sanierungsfonds 65 Ersuchen an den Senat gerichtet, einige Ersuchen bezogen sich auf mehrere Projekte oder Programme, die die Zahl der Einzelprojekte deutlich erhöht hat – auf insgesamt fast 90. Mit den Ersuchen wurden unterschiedliche Ziele verfolgt: Teilweise wurden Planungsmittel für die Kostenermittlung bereit gestellt, teilweise feste Zuschüsse zu konkreten Sanierungsmaßnahmen beschlossen, in einigen Fällen ging es um Zuschüsse zu Gesamtmaßnahmen unter Nennung von Gesamtkosten, in anderen Fällen wurden Zuschüsse zu Globalsanierungen (etwa für Sportplätze oder Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr) beantragt. Die bisherigen Mittel sind gebunden beziehungsweise konkret disponiert – die Sanierungsbedarfe bei vielen Projekten aber weiter gegeben.

Damit die Bürgerschaft weiterhin einen zentralen Beitrag gegen den Sanierungsstau bei der öffentlichen Infrastruktur leisten kann, soll – die Zielsetzung der Drs. 21/4472 aufgreifend – auch eine substanzielle Verstärkung der Mittel für den Sanierungsfonds Hamburg 2020 im Haushaltsjahr 2016 vorgenommen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft für den Haushalt 2016 eine Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung mit folgender Maßgabe vorzulegen:

1. Im Einzelplan 9.2 (Allgemeine Finanzwirtschaft) Produktgruppe „Zentrale Ansätze II“ wird das Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ für das Jahr 2016 mit zusätzlich 7 Millionen Euro ausgestattet. Die Mittel sollen wie bisher übertragbar sein.

2. Im Aufgabenbereich 283 wird ein neues Programm „Sanierungsfonds Hamburg 2020 - investiv“ ausgebracht. Hier wird eine investive Ermächtigung in Höhe von 3 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel sollen jeweils durch Einzelbeschluss der Bürgerschaft für investive Maßnahmen und Zuweisungen im Rahmen des Sanierungsfonds Hamburg 2020 entnommen werden können und übertragbar sein. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist der Bürgerschaft nach Maßgabe des jeweiligen Einzelbeschlusses jeweils zu berichten.

3. Zur Finanzierung sind Zentrale Ansätze im Einzelplan 9.2 abzusenken. Die Deckung der konsumtiven Mittel soll aus der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, die Deckung der investiven Mittel aus dem Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ erfolgen.

Der Senat wird ersucht, zur ersten Lesung des HPE im Haushaltsausschuss das einzelplanbezogene „Sanierungsprogramm Hamburg 2020“ der 20. Legislaturperiode fortzuschreiben und darzulegen, welche inhaltlichen Prioritäten diesbezüglich im Doppelhaushalt 2017/2018 und perspektivisch bis 2020 gesetzt werden und dabei einzelplanbezogen die geplanten Maßnahmen inklusive der jeweiligen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Haushaltsplanung (Auszahlungen und Abschreibungen) darzustellen.

 

sowie
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Farid Müller
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge (GRÜNE) und Fraktion