Zum Hauptinhalt springen

Den Tierschutz in Hamburg stärken

Dienstag, 10.05.2011

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“, heißt es in Art. 20a unseres Grundgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26.07.2002 wurde auch der Tierschutz zum Staatsziel erhoben. Eine Zielsetzung, die auch Hamburg bindet.

Der Tierschutz, seine Rahmenbedingungen und praktische Ausgestaltung bewegen auch in Hamburg viele Menschen, insbesondere viele Tierhalter. Nicht selten kommt es in einer Großstadt aber auch zu Nutzungs- und Zielkonflikten, die angemessen gelöst werden müssen.

In der 18. und 19. Wahlperiode sind Fragen des Tierschutzes immer wieder Gegenstand intensiver Beratungen in der Bürgerschaft gewesen. So hat die Bürgerschaft im Januar 2006 einstimmig ein neues Hundegesetz beschlossen, das 2012 zur erneuten Evaluation ansteht. Strittiger waren dagegen Initiativen für eine sog. Gefahrtierverordnung, mit der die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten in Hamburg – nach dem Vorbild anderer Länder – strenger reglementiert werden sollte (vgl. Drs. 18/1841). Da es einen erkennbaren Modetrend zur Haltung von sog. Exoten auch in ungeeigneten Privathaushalten gibt, ist auch aus Sicht des Tierschutzes ein Regelungsbedarf gegeben. Einen breiteren Konsens im Parlament gab es hingegen bei der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine (vgl. Drs. 19/6876) – hier blieb jedoch die Ausgestaltung strittig. Auch hier ist mit Blick auf die Erfahrungen anderer Länder eine Verbesserung des jetzigen unzureichenden Rechtszustandes unabdingbar, um dem Tierschutzgedanken stärker Rechnung zu tragen. Aktuell ist in norddeutschen Städten die Diskussion über die Notwendigkeit einer Kastrationspflicht für frei umherlaufende Katzen entbrannt. Auch aus Kreisen des Hamburger Tierheims gibt es Hinweise, dass Hamburgs wild lebende Katzen, aber auch unkastrierte Hauskatzen, die sich unkontrolliert vermehren, zu einem immer größeren Problem werden, dessen Lösungsmöglichkeiten geprüft werden sollten. Weiterhin auf Bundesebene zu klären ist das sog. Wildtierverbot in Zirkusbetrieben. Auch hier gibt es im Sinne des Tierschutzes nur eine Lösung: Wildtiere haben in Zirkussen eigentlich nichts zu suchen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine geeignete Rechtsgrundlage für ein grundsätzliches Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten zu schaffen und mit den zuständigen Expertenkreisen abzustimmen,

2. der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf für ein geeignetes Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine in Gestalt einer Feststellungsklage vorzulegen,

3. zu prüfen, ob und inwieweit auch in Hamburg Handlungs- und Regelungsbedarf im Hinblick auf eine Kastrationspflicht für frei herumlaufende Katzen besteht,

4. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Halten von Tieren wildlebender Arten, insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, in Zirkusbetrieben grundsätzlich verboten wird,

5. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2011 über das Ergebnis seiner Bemühungen zu berichten.