Zum Hauptinhalt springen

Die Elbphilharmonie steht vor ihrer Fertigstellung – Es gilt weiterhin: Die Betriebskosten dürfen nicht zulasten des übrigen Kulturetats gehen!

Donnerstag, 31.03.2016

zu Drs. 21/3696

Die Elbphilharmonie steht kurz vor der Fertigstellung. Die 2013 erreichte Neuordnung bedeutete nochmals eine Kostensteigerung im dreistelligen Millionenbereich. Sie brachte aber auch den Durchbruch: seitdem wurden alle Teilfertigstellungen termingerecht erreicht. Im November 2016 soll die Plaza erstmals öffentlich zugänglich sein, das Eröffnungskonzert ist für den 11. Januar 2017 geplant.

Die Elbphilharmonie wird Hamburg als Kultur- und Musikstadt national wie international enorm beflügeln. Sie soll ein offener, lebendiger Ort der Begegnung und der kulturellen Vielfalt für alle Menschen sein – und das spiegelt das aktuelle Nutzungskonzept auch sehr konkret wider. Die zukünftigen Betriebskosten der Elbphilharmonie dürfen die gewachsene Kulturförderung in unserer Stadt nicht beeinträchtigen. Dieses Ziel gilt weiterhin und erfordert eine enge Kostenkontrolle. Sollten sich bei den Betriebskosten Abweichungen von den Planungen ergeben, ist daher in jedem Fall die Bürgerschaft zu befassen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft bekräftigt die Position, dass die Betriebskosten der Elbphilharmonie den übrigen Kulturetat nicht belasten dürfen.

2. Die Bürgerschaft erwartet, dass die Kulturbehörde auch bei der Elbphilharmonie ein enges auf Ziel- uns Leistungsvereinbarungen basierendes Zuwendungscontrolling sicherstellt. Es muss gewährleistet sein, dass Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden, um bei Bedarf gegensteuern zu können.

3. Die Bürgerschaft erwartet, dass die Deckung von im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplans 2015/16 entstehenden Mehrbedarfen der Produktgruppe 251.05 „Elbphilharmonie und Laeiszhalle“ nicht zulasten der übrigen Produktgruppen und Aufgabenbereiche des Einzelplanes 3.3. „Kulturbehörde“ erfolgt. Der Senat wird zudem ersucht, im Haushaltsjahr 2016 die nach Artikel 6 des Haushaltsbeschlusses bestehenden Deckungsfähigkeiten zulasten und zugunsten der Produktgruppe 251.05 „Elbphilharmonie und Laeiszhalle“ nicht in Anspruch zu nehmen und dies im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 mit einer entsprechenden haushaltsrechtlichen Regelung im Aufgabenbereich 251 „Kultur und Staatsarchiv“ abzubilden sowie dort keine ergänzenden Regelungen zu den Deckungsfähigkeiten aufzunehmen, die den vorstehenden Regelungen entgegenstehen.

4. Der Senat wird zudem ersucht,

a) die Betriebskosten nachhaltig auf eine solide Basis zu stellen und dabei insbesondere Mehreinnahmen durch einen höheren Anteil externer Veranstaltungen und durch die Generierung weiterer Spenden (auch Kleinspenden) zu erreichen,

b) neben der von der Bürgerschaft am 25.10.2005 beschlossenen Berichterstattung (vgl. Drs. 18/3017) beginnend ab Herbst 2017 jeweils im Haushalts- und Kulturausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Kosten aus Spielbetrieb und Facility-Management, Betrieb der Plaza sowie über besondere Abweichungen und deren Ursachen von den in Drs. 21/2839 genannten Kosten zu berichten. Sollten sich im Gesamtplan Kostenüberschreitungen abzeichnen, hat der Senat in seinem Bericht Wege aufzuzeigen, wie der Kostenrahmen wieder eingehalten werden kann. Der Senat möge zudem zu den diesjährigen Haushaltsberatungen die Einnahmekonzepte anderer Konzerthäuser von Weltrang im Vergleich zu Hamburg darstellen.