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Die Evaluation der Verträge mit islamischen und alevitischen Religionsgemeinschaften begleiten

Mittwoch, 16.02.2022

Am 13. November 2022 jährt sich zum zehnten Mal die Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie des Vertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. (siehe Bürgerschaftsdrucksache 20/5830). In Kraft traten sie schließlich am 19. Juni 2013, nachdem die Verträge in der Bürgerschaft beraten und beschlossen wurden.

Die Verträge wurden in der Überzeugung geschlossen, dass die Bürger*innen alevitischen und islamischen Glaubens einen bedeutenden Teil der Bevölkerung der Freien und Hansestadt Hamburg bilden sowie um die Freiheit der Religionsausübung auch der Bürger*innen alevitischen und islamischen Glaubens als Teil einer pluralen und weltoffenen Gesellschaft zu bestätigen und zu bekräftigen. Auch war es Ziel der Verträge auszudrücken, dass Religion einen wertvollen Beitrag als Mittlerin zwischen unterschiedlichen Kulturen und Traditionen zu leisten vermag. Es ging darum, die Beteiligung der alevitischen und islamischen Religionsgemeinschaften am religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Stadt anzuerkennen und zu unterstützen, damit sich die Beziehungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Religionsgemeinschaften partnerschaftlich weiterentwickeln.

Entsprechend der Tradition religionsverfassungsrechtlicher Verträge bestätigen und bekräftigen die Verträge im Wesentlichen bereits bestehende Rechte und Pflichten bzw. spezifizieren deren Anwendung in Hamburg. Die 13 Artikel beinhalten folgende Themen: Glaubensfreiheit und Rechtsstellung, Gemeinsame Wertegrundlage, Feiertage, Bildungswesen, Hochschulausbildung, Religionsunterricht, Religiöse Betreuung in besonderen Einrichtungen, Rundfunkwesen, Gewährleistung der Vermögensrechte sowie Errichtung und Betrieb von Moscheen, Gebetsstätten, Ver-sammlungsräumen, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gemeindeeinrichtungen, Bestattungswesen,

Am deutlichsten sichtbar wird das Wirken der Verträge in der Weiterentwicklung des hamburgischen Religionsunterrichtes zum Religionsunterricht für alle 2.0. Hier haben die evangelische Kirche, die muslimischen Religionsgemeinschaften SCHURA, DITIB und VIKZ, die alevitische Gemeinde und die Jüdische Gemeinde Hamburg gleichberechtigt gemeinsam mit der Schulbehörde erfolgreich die Bildungspläne entwickelt. Mit der Universität und der Wissenschaftsbehörde wird die Ausbildung der Lehrkräfte weiterentwickelt, so dass neben evangelischen Lehrkräften zukünftig auch muslimische, alevitische, jüdische und möglicherweise auch katholische Religionslehrer*innen das Fach unterrichten können.

In den Verträgen haben die Vertragspartner folgendes vereinbart (Artikel 13 Absatz 3 der Verträge):

„Die Vertragsparteien werden nach Ablauf von zehn Jahren Gespräche mit dem Ziel aufnehmen, im Lichte der gewonnenen Erfahrungen über diesen Vertrag und die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen zu verhandeln.“

Die Verträge gelten unabhängig von diesen Gesprächen jedoch unbefristet fort.

Hamburg hat nicht nur als erstes Bundesland Verträge mit den muslimischen Religionsgemeinschaften und der alevitischen Gemeinde abgeschlossen, sondern auch erstmals eine derartige Klausel zur Evaluation und Auswertung in Verträgen zwischen einem Bundesland und Religionsgemeinschaften verankert.

Die Bürgerschaft hat in den vergangenen zehn Jahren die Verträge in vielen Debatten, Veranstaltungen der Fraktionen, Gesprächen der religionspolitischen Sprecher*innen konstruktiv und kritisch begleitet. Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen von GRÜNEN und SPD waren die vergangenen zehn Jahre von intensiven, guten Gesprächen mit den Vertragspartner*innen geprägt, die bei vielen Themen gezeigt haben, dass die Verträge eine geeignete Grundlage bilden, um auch in kritischen Fragestellungen eine Gesprächsbasis zu schaffen. Die Erfahrung zeigt, dass der entstandene Dialog das gegenseitige Verständnis fördert und einen Rahmen schafft, um gemeinsame Positionen für ein friedliches und tolerantes Miteinander zu entwickeln und zu vertreten. Auf dieser Grundlage werden die Gespräche mit der gebotenen Sorgfalt geführt werden.

Die Evaluation der Verträge liegt in der Verantwortung der Vertragspartner*innen Senat der Freien und Hansestadt Hamburg einerseits sowie der islamischen Religionsgemeinschaften und der alevitischen Gemeinde andererseits. Doch es gehört zu unserem Selbstverständnis als Bürgerschaft, diesen wichtigen Teil des öffentlichen Lebens Hamburgs gut und intensiv zu begleiten wie einst die Debatte um ihren Abschluss. Deswegen wird die Bürgerschaft die Ergebnisse der Evaluation in den zuständigen Ausschüssen beraten und dabei neben den Vertragspartnern auch weitere relevante Akteure der Stadtgesellschaft, Wissenschaft und Religionsgemeinschaften einbeziehen.

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit den Vertragspartner SCHURA, DITIB und VIKZ sowie der alevitischen Gemeinde zu besprechen, in welcher Form und mit welchen Beteiligten die vereinbarten Gespräche über die Erfahrungen des Vertrages stattfinden sollen und hierüber der Bürgerschaft bis zum 30.06.2022 zu berichten.

2. über die Erfahrungen der letzten zehn Jahre zur Umsetzung der Verträge in den unterschiedlichen Artikeln aus Perspektive des Senates und der beteiligten Behörden bis zum 31.10.2022 zu berichten.

3. über die Ergebnisse der Gespräche mit den Vertragspartner*innen und den darin gewonnenen Erkenntnissen über ggf. angestrebte Änderungen und Ergänzungen nach Abschluss der Gespräche der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • Michael Gwosdz
  • Maryam Blumenthal
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Görg
  • Sonja Lattwesen
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Yusuf Uzundag (GRÜNE) und Fraktion