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Die Formulierung „Entwicklungspolitischer Leitlinien“ als Aufgabe des Hamburger Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik

Freitag, 11.12.2009

Die Bürgerschaft hat mit der Drs. 19/2896 am 13.05.2009 – ausgehend von einem Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 19/1470) – die Einrichtung eines Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik beschlossen. Dieser Rat soll auch die Tradition und Funktion des früheren Entwicklungspolitischen Beirats wiederbeleben, den der CDU-Senat in 2004 kurzerhand und ersatzlos abgeschafft hatte.

Die Einrichtung des neuen Rates für nachhaltige Entwicklung wurde mit den Stimmen aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen beschlossen. Punkt 2 des Beschlusses (Drs. 19/2896) lautet: „Der Rat soll den Senat bei der Ausrichtung seiner Aktivitäten im Bereich Entwicklungszusammenarbeit fachlich beraten. Er formuliert Entwicklungspolitische Leitlinien.“

Dieser letzte Satz – „Er formuliert Entwicklungspolitische Leitlinien“ – fehlt in der aktuellen Senatsmitteilung zur Einrichtung des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik (siehe Drs. 19/4403, II.). Nachdem die SPD-Fraktion schon in der Ausschussberatung deutlich gemacht hatte, dass diese Kompetenz für einen solchen Rat unverzichtbar sei, spielt dieser Aspekt in der Senatsmitteilung keine Rolle. Das Potenzial des Rates wird damit nicht genutzt – er wird vielmehr auf ein reaktives Gremium reduziert, das Gutachten und Empfehlungen im Auftrag des Senats anfertigt.

Dabei hatte die CDU-Fraktion in der Bürgerschaftsdebatte am 13.05.2009 bezüglich der Kompetenzen des Rates und zur „Beschlussfassung“ der Drs. 19/2896 noch versichert: „Er hat aber ebenso die Möglichkeit, und das steht auch in diesem Antrag, entwicklungspolitische Leitlinien zu entwickeln.“ (vgl. Protokoll der Bürgerschaft, 28. Sitzung am 13.05.2009, S. 1727).

Diesen Beschluss hat der Senat bei der Einführung des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik zu berücksichtigen.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

„Der Senat wird aufgefordert, den mit den Stimmen aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen gefassten Beschluss aus der Drs. 19/2896 vollständig zu respektieren und bei der Einrichtung des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik die Kompetenz des Rates zur Formulierung Entwicklungspolitischer Leitlinien zu achten.“