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Digitale Verwaltung stärken: E-Government-Gesetz für Hamburg

Mittwoch, 14.02.2024

Die digitale Verwaltung ist ein Versprechen an die Bürger*innen, Unternehmen, Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter*innen für einen nutzer*innenfreundlichen, schnellen und sicheren Zugang zu Verwaltungsleistungen. Die Digitalisierung der Verwaltung bietet die Chance, Bürokratie abzubauen, Prozesse zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Hamburger Verwaltung eine attraktive Arbeitgeberin bleibt und sie vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ihre Aufgaben auch in Zukunft zuverlässig und effizient erfüllen kann. Perspektivisch wird sich die Verwaltung an die Lebenslagen und Bedürfnisse der Bürger*innen anpassen und ihnen serviceorientiert Dienstleistungen anbieten (Lebenslagenprinzip), anstatt dass Bürger*innen sich der Verwaltungsstruktur anpassen. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass bei der Konzeption, Entwicklung, Einführung und Nutzung technischer Lösungen ein barrierefreier Zugang ermöglicht und eine umfassende Teilhabe aller Bürger*innen gewährleistet wird.

Seitens der EU, des Bundes und der Bundesländer sind bereits zahlreiche gesetzliche Regelungen und praktische Initiativen vorangebracht worden, welche die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vorschreiben und unterstützen. Grundlage für eine erfolgreiche und nutzer*innenorientierte Verwaltungsdigitalität ist die sogenannte Registermodernisierung, die die verschiedenen Datensätze (Register) in Behörden und Verwaltungsebenen datenschutzkonform miteinander vernetzt. Die Registermodernisierung ist die Voraussetzung für das komfortable „Once-Only-Prinzip“, bei dem Bürger*innen zukünftig ihre Daten nur noch einmal angeben müssen und diese von den Verwaltungen genutzt werden können. Die BundID ist das digitale Konto für das Once-Only-Prinzip, das Bürger*innen bereits heute nutzen können. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeiten die Bundesländer gemeinsam daran, einheitliche Services für Bürger*innen digital bereitzustellen. Beispielsweise können Hamburger*innen ihren Wohnsitz online ummelden.

Um die Hamburgische Verwaltung digitaler und den Zugang für Bürger*innen zu Verwaltungsdienstleistungen einfacher zu machen, kann ein eigenständiges E-Governmentgesetz für Hamburg noch bestehende rechtliche Hürden beseitigen und Potenziale nutzbar machen. Zu regeln sind die elektronische Kommunikation mit den Behörden, die medienbruchfreie, also komplett digitale Vorgangsbearbeitung und elektronische Aktenführung sowie der datenschutzkonforme Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Regelungen zu Open Source (öffentlich einsehbarer Quellcode von Software), zu Open Data (öffentlich einsehbare und nutzbare Datensätze), „Barrierefreiheit by Design“ sowie zu Bürger*innenbeteiligung sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Mit einer verpflichtenden Prüfung der Digitaltauglichkeit von bestehenden Gesetzen und zukünftigen Gesetzesentwürfen anhand des Digitalchecks des Bundes soll die Digitalisierung nachhaltig gestärkt werden.

Zudem sind aufgrund des Änderungsgesetzes zur Novellierung des Onlinezugangsgesetzes („OZG 2.0“) Neuregelungen im Hamburgischen Landesrecht erforderlich. Dies betrifft etwa Bestimmungen zum elektronischen Ersatz der Schriftform, datenschutzrechtliche Regelungen sowie die rechtliche Grundlage für eine einfache Nachweiserbringung für Bürger*innen und Unternehmen nach dem Once-Only-Prinzip.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Bürgerschaft den Entwurf eines Gesetzes für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg vorzulegen.

 

 

sowie
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lisa Maria Otte
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion