Zum Hauptinhalt springen

Digitalisierung braucht starken Datenschutz

Montag, 12.12.2016

Die Stadt Hamburg hat sich auf den Weg gemacht, die Digitalisierung nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern diese aktiv mitzugestalten. Die Verwaltung muss hier für die Stadt auch zum Vorbild werden. Daher müssen sich zum Beispiel Verwaltungsabläufe, aber auch größere IT-Investitionen einer Digitalstrategie stellen.

Anstehende und schon laufende digitale Projekte wie Kita-Gutschein, Online-Meldebescheinigung, Online-Verpflichtungserklärung, IT-Schulen (neuer § 98b HmbSG), „Digital First“-Infrastruktur sowie verwaltungsinterne Lenkungsgruppen Innovationshub, „Digital First“-Technik, „Digital First“-Recht und IST erfordern eine Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten.

Parallel haben die Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Datenschutzbeauftragten in den letzten Jahren (2014: 1.437 und 2015: 1.660) stark zugenommen und übersteigen das Niveau anderer Großstädte wie zum Beispiel Berlin (2014: 1.200). Diese Entwicklung zeigt, dass die Hamburgerinnen und Hamburger als Vorreiter der Digitalisierung parallel auch eine hohe Sensibilität für den Datenschutz haben.

Die zur Digitalisierung notwendigen IT-Infrastrukturprojekte, die immer komplexer werden, können mit dem vorhandenen Personalstamm im Referat Technik nicht mehr bewältigt werden, aber gerade hier muss der Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden, um kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.

Die Einnahmen aus Bußgeldern sind in den letzten Jahren (2014: 166.900 Euro; 2015: 4.950 Euro) zurückgegangen, weil unangekündigte Kontrollen vor Ort vom vorhandenen Personal nicht mehr wie in der Vergangenheit durchgeführt werden können und der gestiegene Verwaltungsaufwand zur Bußgeldeinziehung nicht aufgefangen werden konnte.

Die auch durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten erstrittene Löschpflicht für Bürgerinnen und Bürger bei Google hat schon über 400 Widersprüche in der Hamburger Datenschutzbehörde auflaufen lassen, die als zusätzliche Arbeit erbracht werden müssen. Gleichzeitig stärkt aber genau dieses neue Bürgerrecht die Akzeptanz von Digitalisierung und damit auch den Internetstandort Hamburg mit Twitter, Facebook, Yelp und vielen anderen.

Dieser gestiegenen Bedeutung von Datenschutz in unserer Gesellschaft hat die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig mit der Stärkung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in der Verfassung im Juli 2016 Rechnung getragen. Daraus folgt nun ab 2017 ein eigener Einzelplan, der bereits eine personelle Verstärkung mit einer Stelle (VZÄ) im Rahmen der Eigenverwaltung vorsieht. Um den gestiegenen Anforderungen der Digitalisierung in einer bürgernahen Verwaltung und in der Wirtschaft gerecht zu werden, bedarf es bei der Datenschutzbehörde einer Ausfinanzierung der befristeten Stellen sowie einer maßvollen Verstärkung.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Stellenplan 2017 wird im Einzelplan 1.04 – Datenschutz und Informationsfreiheit – wie folgt ergänzt:

0,5 Stelle Oberregierungsrätin/Oberregierungsrat A 14

0,5 Stelle Regierungsrätin/Regierungsrat A 13

0,7 Stelle Amtsrätin/Amtsrat A 12

1 Stelle Regierungsrätin/Regierungsrat A 13 mit dem Vermerk „Neubesetzung zum 01.07.2017“

nachrichtlich:

1 Stelle Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter E 13

2. Dem Einzelplan 1.04 werden mit dem Haushaltsplan 2017/2018 in der Produktgruppe 294.01 „HmbBfDI Datenschutz und Informationsfreiheit“ für

? das Haushaltsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von 269.000 Euro im Kontenbereich „Personalkosten“

? für das Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von 323.000 Euro im Kontenbereich „Personalkosten“

zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Im Gegenzug werden zur Finanzierung im Einzelplan 9.2, „Allgemeine Finanzwirtschaft“, in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, die Mittel „Allgemeine Zentrale Reserven“ um 269.000 Euro im Haushaltsjahr 2017 und um 323.000 Euro im Haushaltsjahr 2018 abgesenkt.

 

 

sowie
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Martin Bill
  • Mareike Engels
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion