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Drs. 21/883, Bericht über die Drs. 21/711

Freitag, 17.07.2015

Mit der Drucksache 20/711 beantragt der Senat u.a. für die BSU und die BWVI in den Einzelplänen 6 und 7 Deckungsfähigkeiten zugunsten des Kontenbereichs "Sonstige Kosten" einzurichten.

Diese Deckungsfähigkeiten sind nach Ausführungen des Senats notwendig, weil u.a. mangels ausreichender Erfahrungen mit dem neuen doppischen Haushaltswesen nicht ausreichend bilanzielle Rückstellungen für Rechnungen gebildet wurden, die erst im laufenden Jahr beglichen werden und deren zugrundeliegender Leistungszweck schon im Vorjahr erfüllt wurde. Diese Rechnungen müssen zwingend mit dem Sachkonto periodenfremde Aufwendungen gebucht werden, damit die Kosten bilanziell korrekt zugeordnet werden können. Diese Kosten werden im Kontenbereich Sonstige Kosten dargestellt. Inhaltlich handelt es sich jedoch um Kosten, die der laufenden Verwaltungstätigkeit bzw. Transferleistungen zuzuordnen wären.

Tatsächlich sind neben den beiden o.g. Behörden auch weitere betroffen, vor allem diejenigen, die erst mit dem Haushaltsplan 2015/2016 auf das neue Haushaltswesen umgestellt haben. Daher ist es sinnvoll, die erforderliche Deckungsfähigkeit über die beiden Behörden hinaus auch den anderen zu eröffnen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass eine Deckungsfähigkeit mit zunehmender Erfahrung in den Behörden weniger in Anspruch genommen werden muss.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

1. Der Haushaltsbeschluss 2015/2016 wird im Artikel 6 um eine Nummer 1a wie folgt ergänzt.

 

Beschlusstext

Begründung

1a.

Die Ermächtigungen, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit und Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, sind in den Aufgabenbereichen für die einzelnen Produktgruppen für „Sonstige periodenfremde Aufwendungen“ einseitig deckungsfähig zugunsten der sonstigen Kosten im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 20 v. H. und im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 10 v. H. Nummer 1a

Anhand der Buchungen zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 wurde deutlich, dass ein nicht unwesentlicher Anteil aller Buchungen über das Sachkonto „Sonstige periodenfremde Aufwendungen“ erfolgt. Dieses Sachkonto wird im Kontenbereich Sonstige Kosten des Ergebnisplans erfasst. Geplant sind die entsprechenden Aufwendungen aber gemäß dem jeweiligen Sachverhalt in den Kontenbereichen Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit oder Kosten aus Transferleistungen. Eine Planung im Kontenbereich Sonstige Kosten war nicht möglich, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht absehbar war, welcher Anteil periodenfremd sein wird.

 

2. Der Antrag aus der Drs. 20/711, in den Einzelplänen 6 und 7 entsprechende Spezialregelungen zu schaffen, wird abgelehnt.

 

3. Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Buchhaltungen in den Behörden und beim zentralen Dienstleister ausreichend weiterqualifiziert werden, so dass ab dem Haushaltsjahr 2017 keine gesonderte Deckungsfähigkeit mehr für diesen Sachverhalt ausgebracht werden muss.

 

sowie
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Rene Gögge
  • Anna Gallina
  • Mareike Engels (GRÜNE) und Fraktion