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E-Ticket im HVV

Mittwoch, 22.01.2014

zu Drs. 20/10450

Bereits im Jahre 2010 wurde im Hamburger Verkehrsverbund (HVV), beschränkt auf den Bezirk und den Landkreis Harburg, für Gelegenheitskunden versuchsweise ein Elektronik-Ticketing-Verfahren eingeführt (Drs. 19/2573), verbunden mit dem Tarifangebot „Vorteil 25“. Nach schwacher Resonanz wurden im Herbst 2012 die Konditionen geändert und die HVV-Card gestartet. Mit dieser persönlichen elektronischen Kundenkarte können HVV-Gelegenheitskunden in der Pilotregion am Fahrkartenautomaten und beim Busfahrer Einzel- und Tageskarten elektronisch erwerben und erhalten auf die Umsätze 3 Prozent Rabatt. Mittelfristig ist vorgesehen, die HVV-Card verbundweit einzuführen und auch alle Zeitkarteninhaber mit ihr auszustatten.

Derzeit wird das vorhandene Tarifsystem aber noch mehr oder weniger eins zu eins auf die HVV-Card übertragen, wovon sich auch der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion nicht frei macht. Zwar kann man mit der HVV-Card bargeldlos bezahlen, es muss jedoch weiterhin am Automaten oder beim Busfahrer der richtige Fahrschein gelöst werden, der dann lediglich auf der HVV-Card elektronisch hinterlegt wird, anstatt ausgedruckt zu werden.

Einen wirklich neuen Nutzen kann die HVV-Card aber erst bringen, wenn sie auch dazu genutzt wird, Barrieren beim Fahrscheinkauf zu überwinden und so den Umweltvorteil des ÖPNV auszubauen. Denn selbst erfahrene Nutzer von Bussen und Bahnen stehen angesichts der Vielfalt des Fahrkartensortiments häufig vor einer echten Herausforderung, wenn sie das richtige Ticket wählen und den Automaten entsprechend bedienen wollen.

Andere Städte wie z.B. London („Oyster-Card“) machen bereits vor, wie solche Vorteile des E-Tickets zum Tragen kommen können: Die Fahrtberechtigung wird hier von Gelegenheitskunden mit einer elektronischen Kundenkarte allein durch ein einfaches Check-in-/Check-Out-Verfahren erworben. Sie müssen sich nicht mit dem komplizierten Fahrkartenangebot auseinandersetzen, sondern können sich darauf verlassen, dass immer nur der korrekte Fahrschein gebucht wird. Eine Bestpreis-Regelung sorgt zudem dafür, dass am Ende immer der günstigste Tarif berechnet wird, bei mehreren Fahrten am Tag also zum Beispiel nur die entsprechende Tageskarte. Für Zeitkarteninhaber kann dieses System zum Tragen kommen, wenn sie außerhalb des Gültigkeitsbereichs ihrer Zeitkarte fahren und dann automatisch die richtige Ergänzungskarte gebucht wird. Den allergrößten Nutzen kann die HVV-Card schließlich stiften, wenn sie langfristig auch außerhalb des HVV einsetzbar ist und umgekehrt im HVV E-Tickets anderer Verbünde auch im HVV zum Fahrtberechtigungserwerb eingesetzt werden können („bundesweites elektronisches Ticket“).

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen der flächendeckenden Einführung der elektronischen HVV-Card in Abstimmung mit allen HVV-Aufgabenträgern und Verbundverkehrsunternehmen mittelfristig ein Check-in/Check-out-Verfahren zu prüfen, das die unkomplizierte Möglichkeit des Erwerbs einer Fahrtberechtigung (einschließlich Bestpreis-Regelung bei mehreren Fahrten) eröffnet, und zwar sowohl für Gelegenheitskunden als auch für Zeitkarteninhaber für Fahrten außerhalb des räumlichen oder zeitlichen Geltungsbereichs ihrer Zeitkarte.

2. in diesem Zusammenhang auch Rabattberechtigungen wie zum Beispiel das HVV-Freizeitticket, das Schülerinnen und Schülern ab 15 Jahren zu bestimmten Zeiten den günstigen Erwerb von Kindereinzel- und -tageskarten ermöglicht, in die HVV-Card zu integrieren.

3. langfristig die HVV-Card auch derart nutzbar zu machen, dass sie sowohl für verbundübergreifende Fahrten, z.B. in die Bereiche des Schleswig-Holstein-Tarifs oder des Niedersachsentarifs, so das E-Ticket auch dort eingeführt ist, als auch für Fahrten gänzlich außerhalb des HVV eingesetzt werden kann, und umgekehrt zu ermöglichen, dass auch E-Tickets anderer Verkehrsverbünde zum Erwerb einer HVV-Fahrtberechtigung genutzt werden können („bundesweites elektronisches Ticket“).

4. für Gelegenheitskunden, die dies wünschen, auch die Möglichkeit einer anonymen HVV-Card (wie z.B. in den Niederlanden/„ov-chipkaart“ oder Dänemark/„Rejsekort“) anzubieten.