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Effektive Flächenvergabe zu Gunsten von Hamburgs Kreativen

Mittwoch, 10.06.2009

zu Drs. 19/3173

 

Eine wirksame Förderung der Hamburger Kreativszene muss auch die Bereitstellung bzw. den Erhalt von Räumen (Flächen und Immobilien) beinhalten. Ein Flächenmanagement zu Gunsten der Kreativen wird nur dann Erfolg haben, wenn der kreativen Nutzung in der konkreten Vergabeentscheidung Vorrang vor konkurrierenden Interessen eingeräumt wird.

Gerade in Stadtteilen mit hohem kreativen Potential und entsprechendem Szeneflair, fallen die Kreativen häufig der Attraktivität dieser Quartiere zum Opfer, zu der sie selbst entscheidend beitragen, da ihnen steigende Mieten die materielle Grundlage entziehen (Verdrängungseffekte, Gentrifizierung). Hier muss die Stadt gegensteuern und eigene städtische Immobilien und Flächen gezielt einsetzen, um die Freiräume für Kreative zu erhalten. Denn nicht jede kreative Szene kann mit entsprechenden Angeboten auf andere Flächen im Stadtgebiet verlagert werden. So wird z.B. die traditionsreiche und international ausstrahlungskräftige Clubszene auf St. Pauli entweder am vorhandenen Standort erhalten oder für Hamburg verloren gehen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass bei der Disposition über geeignete städtische Flächen an szenerelevanten Standorten den kreativen Nutzern im Zweifel Vorrang vor weniger förderungswürdigen Nutzungen eingeräumt wird, falls nötig, auch zu Lasten der immobilienwirtschaftlichen Rendite.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

Richtlinien für die Vergabe städtischer Flächen zu entwickeln, auf deren Grundlage geeignete Flächen an szenerelevante Standorten vorrangig für den Erhalt und die Ermöglichung qualifizierter kreativer Nutzungen eingesetzt werden. Erfasst werden soll darin die Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien, die sich im Eigentum oder in der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg oder städtischer Unternehmen, Anstalten etc. befinden. Für die Preisbildung sind Maßgaben zu erarbeiten, die sich primär an diesem Förderziel und nicht an der maximalen immobilienwirtschaftlichen Rendite orientieren.