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Ein atmendes System: Umsetzung der Verständigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“

Dienstag, 14.03.2017

zu Drs. 21/7985

 

Der Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ (vgl. Drs. 21/5231) wird aktuell auf allen Ebenen und von allen Beteiligten umgesetzt. Viele der Vereinbarungspunkte der über 130 Seiten Einigung sind leichter und schneller umsetzbar, manche benötigen mehr Zeit und auch eine Zustimmung von weiteren Beteiligten, manches sind komplexe Prüfaufträge – aber ein Jahr nach Gründung der Volksinitiative lässt sich festhalten, dass der Umsetzungsprozess aus Sicht der Regierungsfraktionen auf insgesamt gutem Wege ist. Dieser Prozess wird durch eine Vielzahl von Konsultationen dezentral und zentral auf Landesebene unter Beteiligung der Regierungsfraktionen begleitet, so dass bei Missverständnissen und anderen Unstimmigkeiten Rücksprache gehalten und nachgesteuert werden kann.

Den Kern der Einigung bildet dabei das Grundansinnen die Unterkünfte, kleiner zu planen und zu gestalten. Hierbei hat der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) die Zielparameter der Verständigung in seine eigene Kapazitätsplanung eingearbeitet. Die Einigung sah von vornherein verschiedene Szenarien abhängig von der Entwicklung der weiteren Zuwanderungszahlen vor. Im Januar 2017 hat der ZKF nunmehr eine angepasste Kapazitätsplanung basierend auf der Entwicklung der Zuwanderung geflüchteter Menschen im Jahr 2016 vorgestellt und damit auf die veränderte Situation reagiert. Wie bisher auch werden die Bedarfe von Wohnungsnotfällen und Obdachlosen bei der Kapazitätsplanung mit berücksichtigt. Für Wohnungslose sollen im Laufe des Jahres weitere 1.500 Plätze hinzukommen.

Die Planungen des ZKF gehen für 2017 davon aus, dass monatlich durchschnittlich 400 Geflüchtete nach Hamburg kommen, die untergebracht werden müssen. Zusätzlich werden in diesem Jahr rund 3.000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs erwartet. Hierfür wird die bestehende Kapazität von 2.500 um 500 Plätze erhöht.

Die Zahl der Menschen, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, obwohl sie berechtigt sind, in einer Folgeunterbringung zu wohnen, beträgt immer noch mehr als 6.300. Deshalb werden in diesem Jahr in Folgeunterkünften und Festbauten mit der Perspektive Wohnen mehr als 7.000 Plätze entstehen. Und dies, nachdem bereits im Laufe des Jahres 2016 rund 10.300 Plätze in Folgeunterkünften geschaffen werden konnten.

Zwölf Erstaufnahmen sollen in 2017 geschlossen, 19 Folgeunterkünfte neu gebaut oder erweitert werden. Bei den Erstaufnahmen steht die Schließung von zwölf der insgesamt 32 Einrichtungen bereits fest. Damit können dieses Jahr alle sogenannten prekären Plätze, also Plätze in Baumärkten und Gewerbehallen, abgebaut werden.

In Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive „Wohnen“ werden in 2017 an insgesamt sechs Standorten rund 4.500 Plätze im Standard des sozialen Wohnungsbaus bereitgestellt. An vier Standorten – dazu gehören Suurheid (Altona); Duvenacker (Eimsbüttel), Haferblöcken (Mitte), Poppenbütteler Berg/Ohlendieck (Wandsbek) – werden in diesem Jahr die ersten Plätze bezugsfähig. Am Mittleren Landweg (Bergedorf) und Elfsaal (Wandsbek) wurden die ersten Plätze bereits im vergangenen Jahr bezogen.

Ziel ist es, dass es bis Ende 2017 nur noch knapp 5.000 Plätze in Erstaufnahmen gibt (derzeit sind es rund 13.000). Weitere Schließungen werden deshalb geprüft. In Folgeunterkünften sollen bis Ende des Jahres mehr als 34.000 Plätze (derzeit rund 27.000) zur Verfügung stehen. Dieser Weg wird – angepasst an die Zugangslage – im Einklang mit der Verständigung mit der Volksinitiative weiter beschritten. Vor dem Hintergrund der darin enthaltenen Festlegungen bis 2019 (mit teilweise großen Belegungsreduzierungsschritten und Herstellung von mehr Durchmischung in Unterkünften mit der Perspektive „Wohnen“) ist auch weiter ein gewisser Kapazitätsaufbau in den nächsten Jahren zu planen und zu berücksichtigen, der sich insbesondere auch am Aspekt einer angemessenen Verteilungsgerechtigkeit in der Stadt (zwischen Bezirken und Stadtteilen) zu orientieren hat.

Das Ziel einer hohen Verteilungsgerechtigkeit in der Stadt hat in der Verständigung mit der Volksinitiative eine sehr hohe Priorität. Auch den Regierungsfraktionen ist dieser Aspekt besonders wichtig – auch im Hinblick auf die soziale Balance in der Stadt. Deshalb war es richtig und wichtig, Unterkünfte beispielsweise auch für Harvestehude und die HafenCity vorzusehen. Und deshalb bleibt es – auch bei veränderter Zugangslage – notwendig, an im Einklang mit der Verständigung mit der Volksinitiative stehenden Planungen zum Beispiel in Blankenese, Eppendorf oder Volksdorf festzuhalten. Die Unterbringung und die Integration ist eine Aufgabe der ganzen Stadt und seiner Stadtteile.

Der Kompromiss mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ (Drs. 21/5231) sieht eine regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt bei der Umsetzung des Kompromisses vor. Der erste Bericht des Senats erfolgte mit Drs. 21/7486 Anfang Januar 2017. Die Bürgerschaft hat diesen Bericht am 1.2.2017 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überwiesen. Weitere Fortschrittsberichte werden folgen. Über die Kosten der Zuwanderung durch Flüchtlinge berichtet der Senat auf der Grundlage des Ersuchens der Bürgerschaft Drs. 21/5235 im ersten Quartal 2017.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. an einer die Verständigung aus Drs. 21/5231 umsetzenden und den Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit berücksichtigenden Kapazitätsplanung des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) festzuhalten, und

2. im Rahmen des nächsten Fortschrittsberichts gemäß Drs 21/5231 die Konsequenzen aus der veränderten Zugangssituation von Flüchtlingen für die weiteren Kapazitätsplanungen und für die Umsetzung der Verständigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative darzulegen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion