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Eine Fußverkehrsstrategie für Hamburg – zur Förderung von Inklusion, Gesundheit und Selbstbestimmung in der Mobilität

Mittwoch, 27.03.2024

Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent der Wege in Hamburg mit dem Umweltverbund zurückgelegt werden – also mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß. Mit diesem ambitionierten 80:20-Ziel hat sich die Stadt die Aufgabe gesetzt, alle Verkehrsträger des Umweltverbunds in den Blick zu nehmen und die dazugehörigen Daten in der Mobilitätserhebung „MobiHam“ regelmäßig zu untersuchen. Gemeinsam mit den Menschen in der Stadt entwickelt sie Lösungen für eine höhere Lebensqualität, mehr Klimaschutz und nicht zuletzt eine effiziente Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Die Strategie Mobilitätswende (Drucksache 22/13670) identifiziert die wichtigsten Handlungsfelder und enthält Maßnahmen, die zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels geeignet sind: insbesondere die Förderung des Umweltverbunds, Elektrifizierung und Digitalisierung des Verkehrs sowie die Weiterentwicklung des Stadtraums, z. B. in der Innenstadt. Ein wichtiger Garant für die Förderung des Umweltverbunds ist das 2022 geschlossene Bündnis für den Rad- und Fußverkehr, mit dem erstmals möglich wurde, den Fußverkehr strukturell zu fördern.

Zufußgehen ist Basismobilität. Es ist die erste eigenständige Mobilität, die der Mensch lernt und die letzte, die er selbst bestimmt ausführen kann – und sei es mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Rollstühlen. Jeder Weg beginnt und endet zu Fuß. Zufußgehen ermöglicht den direkten Kontakt zu anderen Menschen und das unmittelbare Erleben unserer Stadt. Damit stärkt es die sozialen Netze und damit lebendige, attraktive und resiliente Quartiere. Für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – wie zum Beispiel Kinder, sehr alte Menschen oder Menschen mit vorübergehenden oder andauernden körperlichen Einschränkungen – ist es in Verbindung mit dem ÖPNV der einzige Weg zu einer selbst bestimmten gesellschaftlichen Teilhabe. Außerdem ist jeder Weg zu Fuß eine niederschwellige Gelegenheit zu der von der WHO empfohlenen täglichen körperlichen Bewegung und stärkt die Gesundheit.

Wichtige Grundlagen für eine angemessene Berücksichtigung des Fußverkehrs als gleichberechtigten Verkehrsträger sind bereits gelegt: 2022 wurde das Bündnis für den Radverkehr um erste Maßnahmen für den Fußverkehr ergänzt, Verwaltungsabläufe und Finanzierung für einen Ausbau der Fußwege in den Bezirken sind damit gesichert. Inhaltlich werden bereits erste Maßnahmen genannt, insgesamt spielt der Fußverkehr jedoch leider noch eine nachrangige Rolle. Gleichzeitig wird die große Bedeutung des Fußverkehrs auch durch die 2023 vom Senat beschlossene Strategie Mobilitätswende (Drucksache 22/13670) unterstrichen, in der die Stärkung des Fußverkehrs als eines der Ziele benannt ist. Auf dessen Basis wurde das Büro für kommunale Planung und Beratung „plan & rat“ bereits letztes Jahr von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mit einem Vorkonzept für eine stadtweite Hamburger Fußverkehrsstrategie beauftragt. Zudem haben einige Bezirke lokale Fußverkehrskonzepte auf den Weg gebracht.

Auch die bundesweit wegweisende, 2023 von zehn Verbänden und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende unterschriebene, gemeinsame Willenserklärung für eine inklusive Mobilitätswende zeigt, dass die Mobilität aller Menschen und damit der Fußverkehr als verbindendes Element im Umweltverbund zunehmend ernst genommen wird. Rund jede*r Fünfte ist körperlich und rund jede*r Dritte im weiteren Sinne dauerhaft oder vorübergehend mobilitätseingeschränkt (Kinder, sehr alte Menschen, Menschen mit Rollator, Kinderwagen oder schweren Lasten u. a.). Diese Menschen sind auf barrierefreie und breite Fußwege angewiesen, alle anderen profitieren ebenfalls davon.

Da der Fußverkehr über Jahrzehnte nicht im Fokus der Verkehrsplanung stand, sind jetzt stadtweit noch große Verbesserungspotenziale vorhanden. Daher braucht es eine strukturiertere Herangehensweise, um für alle Menschen in der Stadt schnell spürbare Verbesserungen zu erreichen: eine Strategie für die Förderung des Fußverkehrs in Hamburg.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. den Fußverkehr zur Erreichung der Klimaziele und zur Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit in der Stadt noch stärker in den Fokus zu nehmen;

 

2. auf Basis des Vorkonzeptes des Planungsbüros „plan & rat“ und unter Einbeziehung der in einigen Bezirken bereits beschlossenen Fußverkehrskonzepte, zur Umsetzung des 2022 geschlossenen Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr eine Fußverkehrsstrategie als Grundlage für behörden- und fachbereichsübergreifende, umsetzungs- und nutzerorientierte Verbesserungen im Fußverkehr auszuarbeiten, und dabei

 

a) die am höchsten priorisierten Handlungsfelder und Maßnahmen dieser Strategie als Zehn-Punkte-Plan zusammenzufassen;

 

b) Pilotprojekte und klare Meilensteine bis zum Jahr 2030 zu definieren;

 

c) zu prüfen, inwiefern Bürger*innen bei der Erstellung und Umsetzung der Strategie mit einbezogen werden können;

 

3. die Verbesserungen des Fußverkehrs über standardisierte Datensammlungen und Indikatoren langfristig auch über die Befragungen der städtischen Mobilitätserhebung „MobiHam“ hinaus zu erheben und auszuwerten;

 

4. die notwendigen Strukturen, Finanz- und Personalmittel bereitzustellen, damit zeitnah eine spürbare Verbesserung für die Menschen in der Stadt ermöglicht wird;

 

5. der Bürgerschaft im vierten Quartal 2024 über die Ergebnisse zu berichten.

 

sowie
  • Rosa Domm
  • Eva Botzenhart
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Christa Möller-Metzger
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion