Zum Hauptinhalt springen

Einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten – Auszubildende und junge Menschen vor betrieblicher Willkür schützen

Dienstag, 26.01.2010

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zum Schutz minderjähriger Auszubildender, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Arbeitswelt. Es regelt unter anderem das Verbot der Kinderarbeit und enthält umfassende Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Zum Schutz der Gesundheit dieser Zielgruppen wurden Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, zur Unterbrechungen der Arbeit durch Pausen, zur Dauer der Nachtruhe und ein Nachtbeschäftigungsverbot geschaffen. Minderjährige Jugendliche sind weniger belastbar als erwachsene Erwerbstätige. Sie benötigen längere Erholzeiten zur Regeneration. Die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen dient der Einnahme von Mahlzeiten und der Erholung. Ausreichende Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage sind aus medizinischen Gründen besonders wichtig für minderjährige, physisch und psychisch in der Entwicklung stehende Menschen. Ein weitgehend freies Wochenende dient zudem dem wichtigen Kontakt zu ihren Erziehungsberechtigten. Eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzes muss sich deshalb vorrangig am Schutz-interesse der minderjährigen Jugendlichen orientieren.

Die Bundesregierung hat Ende 2006 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingesetzt. Im Vorfeld hatte insbesondere die Landesregierung des Saarlandes zahlreiche Verschlechterungen im Jugendarbeitsschutz angeregt. Diese Arbeitsgruppe soll unter Beteiligung der Bundesländer Vorschläge zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes prüfen. Mittlerweile sind nach einer Expertenanhörung mehrere wissenschaftliche Gutachten in Arbeit. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe stehen noch aus. Auch Hamburg ist in dieser

Arbeitsgruppe durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vertreten (vgl. Drucksache 18/5078).

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Bundestages heißt es nun jedoch: "Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut.“ Damit verabschiedet sich die neue Bundesregierung vom bisherigen Konsens des Bundes und der Länder, die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe abzuwarten und mit diesen Ergebnissen eine fachlich fundierte Gesetzesnovelle vorzunehmen.

Der Hamburger Senat hat bisher angekündigt, vor seiner Positionierung den Abschluss der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe abwarten zu wollen (Drucksache 18/6242). Eine Ablehnung vorzeitiger Gesetzesinitiativen im Bundesrat wäre deshalb ein wichtiges Signal zugunsten der gemeinsamen inhaltlichen Beratungen.

 

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

1. vor Abschluss der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Bundesrat alle Initiativen und Anträge zur Verschlechterung des Jugendarbeitschutzgesetzes abzulehnen,

2. sich in der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe für einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz einzusetzen und hierbei insbesondere darauf hinzuwirken, dass

a) der Schutz der Gesundheit minderjähriger Auszubildender, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zentrum der Beratungen steht,

b) die Nachtruhe nicht durch längere Arbeitszeiten z.B. bis 23:00 Uhr eingeschränkt wird,

c) es zu keiner Ausweitung der Samstags- und Sonntagsarbeit kommt,

d) weiterhin Ruhepausen mindestens im bisherigen Rahmen vorgesehen bleiben,

e) eine Beteiligung der Sozialpartner an Fragen des Jugendarbeitsschutzes im Gesetz steht,

3. nach Vorlage des Abschlussberichtes der Bund-Länder Arbeitsgruppe vor einer Beschlussfassung im Bundesrat mit den Sozialpartnern und den arbeitsweltbezogenen Jugendverbänden in einen Dialog über die Ergebnisse einzutreten,

4. der Bürgerschaft über das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und dem anschließenden Dialog Bericht zu erstatten.