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Einführung der Primarschule und Stadtteilschule

Dienstag, 02.09.2008

Am 22. September starten die Schulentwicklungskonferenzen, um über die Einführung der Stadtteil- und Primarschule zu beraten. Dies soll der Start einer umfassenden Schulreform sein, die alle Hamburger Schulen verändern soll. Gleichzeitig sind viele Fragen offen, so dass es an den Schulen eine große Verunsicherung gibt.

 Die Antwort des Senates auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (19/448) belegen die vielen offenen Fragen. So wird deutlich, dass nur bei einem Bruchteil der Grundschulen die vorhandenen Räume eine sechsjährige Grundschule am Standort ermöglicht. Hier werden Investitionskosten in bisher unbekannter Höhe entstehen.

 Auch ist über das organisatorische sowie pädagogische Konzept der Primar- und Stadtteilschule sowie des 6jährigen Gymnasiums noch wenig bekannt, vieles bleibt unklar.

 Die Schulsenatorin verschweigt in einem Schulbrief die Möglichkeit der Langform der Primarschule und die CDU-Fraktion weist die Senatorin öffentlich zurecht. Auf Kleine Anfragen nach den unterschiedlichen Primarschulformen antwortet der Senat, er habe sich damit noch nicht befasst.

 Es ist nicht hinzunehmen, dass die laut Schulgesetz an der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung zu beteiligenden Gremien wie Kreiselternrat und Kreisschülerrat von den Konferenzen ausgeschlossen werden. Ein Grund für diesen Ausschluss ist nicht zu erkennen. Gerade diese Gremien verfügen über einen regionalen Überblick der jeweiligen Schullandschaft und können wertvolle Hinweise zu der lokalen Schulentwicklung beitragen. Bei der späteren Umsetzung der Schulentwicklungsplanung sind diese Gremien sowieso zu beteiligen.

 Ebenfalls werden die Belange der einzelnen Stadtteile in die Planungen nicht von Anfang an einbezogen. Die geplanten Entscheidungen über die Schulen werden die Stadtteile verändern, deshalb müssen auch Vertreter der regionalen Bezirksversammlungen an den Konferenzen teilnehmen.

 Für eine transparente Planung ist es unerlässlich, die Hamburgische Bürgerschaft umfassend und schnell über die Schulstrukturreform zu unterrichten.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert:

1) Zu den Haushaltsberatungen der Bürgerschaft über die voraussichtlichen Investitionskosten zu berichten, die erforderlich sind, um die sechsjährige Primarschule in Hamburg einzuführen.

2) Zu den regionalen Schulentwicklungskonferenzen auch Vertreterinnen und Vertreter von Kreiseltern- und Kreisschülerräten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksversammlungen als Teilnehmer einzuladen.

3) Zur nächsten Sitzung des Schulausschusses zu berichten über:

a. das pädagogische Konzept der Primar-, der Stadtteilschule sowie des 6jährigen Gymnasiums,

b. die Kriterien für die Auswahl, Zuschnitt und Größe der Schulregionen,

c. die Organisation und Durchführung der regionalen Schulentwicklungskonferenzen,

d. die unterschiedlichen Formen der Primarschule, insbesondere über die im Koalitionsvertrag festgelegten Langformen,

e. den Raumbedarf von Primar- und Stadtteilschule sowie Gymnasien,

f. über den Zeitplan für die Schulstrukturreform sowie für Schulgesetzänderungen.