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Einrichtung einer Geschäftsstelle für den Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) – Elternmitwirkung stärken

Donnerstag, 15.08.2013

Die Mitwirkung des „Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA)“ ist im Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in § 25 (2) geregelt: „Der Landeselternausschuss setzt sich aus den gewählten Vertretungen der Bezirkselternausschüsse zusammen. Die für die Jugendhilfe zuständige Behörde hat den Landeselternausschuss über wesentliche die Kindertagesstätten betreffende Angelegenheiten zu informieren und zu hören.“ Die ehrenamtliche Tätigkeit des LEA zielt auch auf einen erfolgreichen Übergang der Kita-Kinder in die Schule. Daher arbeitet der LEA auch mit der Bildungsbehörde und der Elternkammer zusammen.

In der 19. Legislaturperiode hatte der LEA eine Volkspetition gegen die Kita-Politik der CDU-/GAL-Koalition auf den Weg gebracht: „Bildung fängt in der Kita an – gegen Gebührenerhöhungen“. Die Volkspetition wendete sich „dagegen, dass

• Kita-Gebühren (Elternbeiträge) um bis zu 130 Prozent steigen,

• das zusätzliche Essensgeld um bis zu 220 Prozent erhöht wird,

• Eltern behinderter Kinder mit Erhöhungen um bis zu 750 Prozent eine maßlose Beitragserhöhung zugemutet wird,

• der Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung im Hort auf das Ende der 6. Klasse reduziert werden soll,

• die ursprünglich für August 2010 geplante Einführung eines allgemeinen Rechtsanspruches bereits ab 2 Jahren zurückgestellt wurde.“

Mit Beginn der 20. Legislaturperiode und seitdem fortlaufend hat der SPD-geführte Senat größte finanzielle Anstrengungen unternommen, frühe Bildung und Chancengerechtigkeit als Voraussetzung für den Schulerfolg und die spätere berufliche und gesellschaftliche Teilhabe der jungen Hamburgerinnen und Hamburger zu verbessern:

• Das Kita-Sofort-Paket mit der Rücknahme der Gebührenerhöhungen, der Abschaffung des Essengeldes und der Wiederherstellung des Rechtsanspruches auf einen Hortplatz bis zum 14. Lebensjahr,

• Rechtsanspruch auf Betreuung schon für die Zweijährigen bereits seit August 2012,

• „Kita-Plus“ seit Anfang 2013, d.h. um rund ein Viertel (24 Prozent) verbesserte Personalausstattung bzw. Erzieherin-Kind-Relation in knapp 300 Kitas mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Kindern,

• und – bereits als Teil des Haushalts beschlossen: Ab August 2014 wird die Beitragsfreiheit für die Basisbetreuung im Umfang von fünf Stunden (inkl. Mittagessen) für die Eltern aller Kinder bis zur Einschulung eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten.

Unabhängig von diesen großen Fortschritten für die frühe Bildung und Chancengerechtigkeit, und um die Elternmitwirkung und die Beständigkeit der Arbeit des LEA zu fördern, soll eine LEA-Geschäftsstelle eingerichtet werden. Bisher unterstützt die zuständige Behörde (BASFI) den LEA mit Bürobedarf und -materialien, einem Postfach, der Überlassung von Räumlichkeiten für Sitzungen und der Übernahme von Kinderbetreuungskosten bei Teilnahme an Sitzungen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) für eine Geschäftsstelle den Bezug eines geeigneten Büroraumes mit Mobiliar und IT-Ausstattung und eine zeitweise Besetzung der Geschäftsstelle zu ermöglichen.

2. die für die Einrichtung der Geschäftsstelle notwendigen Mittel aus dem zur Verfügung stehenden „Deckungskreis 43 / Kindertagesbetreuung (Kapitel 4500)“