Zum Hauptinhalt springen

Einsetzung eines Sonderausschusses

Mittwoch, 18.04.2012

Die Bürgerschaft möge beschließen:

„Gemäß § 52 Absatz 3 ihrer Geschäftsordnung setzt die Bürgerschaft einen Sonderausschuss „Zum Tod des Mädchen Chantal" ein.

 

Der Ausschuss hat den Auftrag,

 Defizite im Handeln staatlicher Stellen, die zum Tod Chantals führten, aufzuzeigen und dabei insbesondere das Versagen von Kontrollsystemen, den Umgang mit Hinweisen von Dritten auf Kindeswohlgefährdung und die Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer zu untersuchen;

 die von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eingeleiteten und angekündigten Maßnahmen zur Neugestaltung des Pflegekinderwesens, zur Einführung eines Risikomanagements, eines Beschwerdesystems sowie die Einführung einer Jugendhilfeinspektion zu beraten und zu bewerten;

 die Zusammenarbeit der Allgemeinen Sozialen Dienste mit freien Trägern der Jugendhilfe bei der Erbringung von Hilfen zur Erziehung auf Optimierungspotentiale hin zu überprüfen und

 bis zum Herbst 2013 Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Pflegekindern in Hamburg vorzulegen.

 

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern. Die Zahl der ständigen Vertreter richtet sich nach § 52 Absatz 1 Satz 4 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft."

 

 

sowie
  • Dietrich Wersich
  • Christoph de Vries
  • Dr. Friederike Föcking
  • Dennis Gladiator
  • Birgit Stöver
  • Viviane Spethmann (CDU) und Fraktion Christiane Blömeke
  • Heidrun Schmitt
  • Anja Hajduk
  • Jens Kerstan
  • Antje Möller (GAL) und Fraktion Finn Ole Ritter
  • Katja Suding
  • Dr. Thomas-Sönke Kluth
  • Anna von Treuenfels
  • Robert Bläsing (FDP) und Fraktion