Zum Hauptinhalt springen

Einsetzung eines Sonderausschusses gemäß § 52 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft: „Umsetzung der Hamburger Schulreform“

Mittwoch, 03.03.2010

Die Hamburger Schulreform bringt bedeutsame Veränderungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer mit sich. Eine so umfassende Reform benötigt eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz. Um diese zu erreichen, soll eine prozessbegleitende Qualitätssicherung durchgeführt werden, die die Einhaltung von zu vereinbarenden Qualitätskriterien garantiert. Zur Vorbereitung und Überwachung dieser Kriterien wird ein Sonderausschuss eingesetzt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Gemäß § 52 (3) der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft wird ein Sonderausschuss zur Begleitung der Umsetzung der Hamburger Schulreform eingesetzt. Er befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der neuen Schulstruktur sowie der neuen Lernkultur.

2. Der Ausschuss soll die Umsetzung der Reform genau beobachten, Kriterien zu ihrer Überprüfung erarbeiten, die Ergebnisse an den Vorgaben messen und Empfehlungen zum Nachsteuerungsbedarf formulieren. Dabei soll er sich insbesondere mit folgenden Themenbereichen beschäftigen:

a) dem Prozess der Einführung der neuen Schulstruktur aus Primarschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien

b) der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenzen für die Klassenfrequenzen

c) der Versorgung der Schulen mit ausreichenden und adäquat ausgestatteten Klassen- und Fachräumen

d) den Schullaufbahnempfehlungen der Primarschulen und der Ausübung des Elternwahlrechts, ihren Ergebnissen und Auswirkungen, auch vor dem Hintergrund der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler, insbesondere für die Jahrgangsstufen 7 und 8

e) der Versorgung der Primarschulen mit einem ausreichenden Anteil von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Höhere Lehramt

f) der qualifizierenden Fortbildung der Lehrkräfte

g) der lernförderlichen Umsetzung des individualisierten Lernens

h) den Ergebnissen der Schulinspektion und Lernausgangsuntersuchungen an den Primarschulen

i) der Standortentwicklung der Primarschulen

j) der Entwicklung der Oberstufen an den Stadtteilschulen

k) den innovativen pädagogischen Konzepten an den Stadtteilschulen.

3. Der Sonderausschuss stimmt die personelle Zusammensetzung und den inhaltlichen Auftrag der wissenschaftlichen Begleitung der Schulreform mit dem Senat ab.

4. Der Sonderausschuss nimmt seine Arbeit unverzüglich nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft auf und soll regelmäßig tagen.

5. Der Sonderausschuss besteht aus sieben Abgeordneten (CDU-Fraktion 3, SPD-Fraktion 2, GAL-Fraktion 1, Fraktion DIE LINKE 1) und je einem stellvertretenden Mitglied pro Fraktion.

6. Die Arbeit des Sonderausschusses stützt sich unter anderem auf die Ergebnisse der Evaluationen in den Jahrgangsstufen 3 und 6 gemäß § 100 der Absätze 2a und 6 des Hamburgischen Schulgesetzes. Er führt Sachverständigenanhörungen gemäß § 58 (2) der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch.

7. Der Sonderausschuss wird gebeten, die Bürgerschaft halbjährlich über das Ergebnis seiner Beratungen zu informieren.