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Entgeltermäßigung für die Inanspruchnahme von Park+Ride-Anlagen für Inhaberinnen und Inhaber von HVV-Abonnementskarten

Donnerstag, 01.11.2018

Auf der Grundlage eines umfassenden P+R-Entwicklungskonzeptes (Drs. 20/9662) verfolgt Hamburg seit 2013 das Ziel, die Attraktivität von P+R-Anlagen zu erhöhen und damit einen Anreiz zu schaffen, vom Pkw auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umzusteigen.

Hintergrund dieses Konzeptes war, dass vor allem der Zustand der bezirklich betreuten Anlagen nicht immer zufriedenstellend war. Mängel traten insbesondere in den Punkten Sicherheit, Beleuchtung, Gestaltung und Zustand der Anlagen zutage. Zum anderen verfehlten die P+R-Anlagen durch eine hohe Anzahl von sogenannten Fremdparkerinnen und Fremdparkern, die nicht in den ÖPNV umzusteigen beabsichtigten, ihren Zweck. Aufgrund der blockierten Stellplätze konnten potenzielle Nutzerinnen und Nutzer nicht verlässlich genug darauf vertrauen, ihren Pkw tatsächlich abstellen zu können. Gerade Verlässlichkeit, Komfort und Sicherheit spielen aber eine große Rolle, wenn es darum geht, die Attraktivität von P+R-Anlagen zu erhöhen und so den Umstieg auf Bus und Bahn zu fördern.

Mit der schrittweisen Realisierung des P+R-Entwicklungskonzeptes werden diese Mängel beseitigt. Die P+R-Parkraumbewirtschaftung soll in eine Hand – die der P+R-Betriebsgesellschaft mbH – überführt werden und einen einheitlichen Qualitätsstandard gewährleisten. Eine gute bauliche und technische Ausstattung, Videoüberwachung, Notrufanlagen sowie die Präsenz von Servicepersonal sollen dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf ÖPNV zu erleichtern und damit den Innenstadtverkehr zu entlasten und das Klima zu schonen.

Bestandteil des Konzeptes ist auch die Erhebung eines Entgeltes für die Nutzung der P+R-Anlagen. Durch das Entgelt soll der hohe Qualitätsstandard mitfinanziert werden. Darüber hinaus trägt es dazu bei, den Fremdparkeranteil zu reduzieren und Kapazitäten für die Zielgruppe frei zu machen, für die die Anlagen vorgesehen sind. Die Entgelthöhe beträgt derzeit 2 Euro für eine Tageskarte für 24 Stunden, 20 Euro für eine Monatskarte und 200 Euro für eine Jahreskarte.

Angesichts des Zwecks der Entgelterhebung – Sicherung der Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV – erscheint es angemessen, Inhaberinnen und Inhabern von HVV-Abonnementskarten bei P+R-Jahreskarten eine höhere Vergünstigung als bisher zu gewähren. Denn bei ihnen kann hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass sie die P+R-Anlagen zweckgemäß nutzen. Gleichzeitig wird durch die Beibehaltung eines – reduzierten – Entgeltes dem Umstand Rechnung getragen, dass ein Entgelt der Mitfinanzierung des Qualitätsstandards dient.

Daneben erscheint nach der mittlerweile auf fast allen P+R-Anlagen geltenden Gebührenpflicht eine wissenschaftliche Evaluation notwendig und sinnvoll, um zu überprüfen, ob das mit P+R verfolgte Ziel (Förderung des Umstiegs auf Bus und Bahn) mit der ab 2014 sukzessive eingeführten Gebührenpflicht erreicht wird.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. den Preis für die Jahreskarte für die Nutzung der von der P+R-Betriebsgesellschaft mbh betriebenen P+R-Anlagen durch Inhaberinnen und Inhaber von HVV-Abonnementskarten zum 01.01.2019 auf die Hälfte des bisherigen Preises zu reduzieren,

zu evaluieren, ob und in welchem Umfang die mit der Entgeltpflicht verfolgten Ziele – Förderung des Umstiegs auf Bus und Bahn durch Erhöhung bzw. Sicherung des gewünschten Qualitätsstandards, Reduzierung des Fremdparkeranteils und Bereitstellung ausreichender freier Plätze für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV – erreicht werden und der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Evaluierung im 3. Quartal 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion