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Entschließung zur Umsetzung der Resolution des 11. Parlamentsforums Südliche Ostsee zu den Themen „Erneuerbare Energien und Ausbau der Infrastruktur“, „Tourismus“, „Integrierte Meerespolitik – Blaues Wachstum“, „Jugend im Ostsee-raum“ und „Kultur“

Mittwoch, 28.08.2013

Vom 2. bis 4. Juni 2013 fand zum elften Mal die gemeinsame Konferenz der Parlamente des südlichen Ostseeraumes – das 11. Parlamentsforum Südliche Ostsee – in Schwerin statt. Teilgenommen haben Delegierte des Schleswig-Holsteinischen Landtages, des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, der Sejmiks der Woiwodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren sowie der Kaliningrader Gebietsduma und Abgeordnete der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Ergebnis beschloss das 11. Parlamentsforum die als Anlage beigefügte Resolution. Zudem wurde ein „Gemeinsamer Brief an die im Rahmen der Erarbeitung der Operationellen Programme für die Europäische Territoriale Kooperation Einbezogenen im Ostseeraum“ an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union verfasst, mit dem die Delegationen des Parlamentsforums appellieren, die Förderung der touristischen Infrastruktur auch in den Jahren 2014 bis 2020 – der nächsten Förderperiode – sicher-zustellen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft begrüßt ausdrücklich die Ergebnisse und Forderungen des 11.

Parlamentsforums Südliche Ostsee und stimmt der vom Parlamentsforum am

4. Juni 2013 verabschiedeten Resolution zu.

2. Der Senat wird aufgefordert, die Resolution umzusetzen und sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene nachdrücklich für die in der Resolution enthaltenen Forderungen einzusetzen sowie der Bürgerschaft über die

diesbezügliche Entwicklung im Ostseeraum regelmäßig zu berichten.

Anlage:

Resolution des

11. Parlamentsforums Südliche Ostsee / Gemeinsamer Brief

XI. Parlamentsforum Südliche Ostsee

 

 

 

 

 

Schwerin, 4. Juni 2013

 

 

Gemeinsamer Brief an die im Rahmen der Erarbeitung der Operationellen Programme für die Europäische Territoriale Kooperation Einbezogenen im Ostseeraum

 

Wir – die Delegationsleiterinnen und Delegationsleiter der Delegationen der Landtage Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, der Sejmiks der Woiwodschaften Ermland-Masuren, Pommern, Westpommern und der Gebietsduma Kaliningrad - wenden uns an Sie im Zusammenhang mit dem XI. Parlamentsforum Südliche Ostsee vom 2.-4. Juni 2013 .

 

Das XI. Parlamentsforum diskutierte vertieft unter anderem den Themenkomplex der Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich Tourismus und verständigte sich einvernehmlich auf eine gemeinsame Resolution, die diesem Brief beiliegt.

 

In der Resolution wird das Bedürfnis betont, eine angemessene Förderung im Tourismusbereich in der EU Förderperiode 2014 bis 2020 sicherzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund rufen wir Sie dazu auf, unserer Empfehlung nachzukommen, sie zu unterstützen und sicherzustellen, dass Tourismus in der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit förderfähig wird, obwohl es nicht ausdrücklich in den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Prioritäten erwähnt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Sejmik Woiwodschaft Pommern

 

Sejmik Województwa Pomorskiego

Landtag Mecklenburg-Vorpommern

 

Parlament Meklemburgii-Pomorza Przedniego

Sejmik Woiwodschaft Westpommern

 

Sejmik Województwa Zachodniopomorskiego Landtag Schleswig-Holstein

 

Parlament Szelezwika-Holsztynu

 

 

Sejmik Woiwodschaft Ermland-Masuren

 

 

Sejmik Województwa Warmińsko-Mazurskiego Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

 

Rada Wolnego i Hanzeatyckiego Miasta Hamburg

Kaliningrader Gebietsduma

 

Duma Obwodu Kaliningradzkiego

 

 

Auszug aus dem Resolutionsentwurf, Teil „Tourismus“

 

1. appelliert an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union

 

a) in Anbetracht der Diskussionen auf europäischer Ebene die Förderung der touristischen Infrastruktur in den Förderkatalog für die neue EU-Förderperiode mit aufzunehmen und den Förderschwerpunkt „Innovation“ nicht nur auf technische Entwicklungen zu beschränken, sondern auch auf den Dienstleistungs- und Marketingbereich auszuweiten;

 

b) dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen außerhalb der Infrastrukturerweiterung, wie etwa Schulungen und Tourismusproduktförderung, weiter gefördert werden können;

 

2. appelliert an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten im Einklang mit der Resolution des 5. Ostsee-Tourismusforums vom 15. November 2012 in Rostock,

 

a. sich an der Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für die Tourismuspolitik im Ostseeraum mit Blick auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zu beteiligen und

die Etablierung einer gemeinsamen Kooperationsplattform auf transnationaler Ebene zur Förderung des Austauschs und der Entwicklung gemeinsamer Projekte zu unterstützen und hierbei das Ostsee-Tourismusforum, das auch auf Initiative des Parlamentsforums Südliche Ostsee ins Leben gerufen wurde, als zentrales Veranstaltungsformat zu verankern

 

Resolution

des

11. Parlamentsforums Südliche Ostsee

 

2. bis 4. Juni 2013

 

unter dem Vorsitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin, Deutschland

 

 

 

Das 11. Parlamentsforum Südliche Ostsee hat während seiner Konferenz vom 2. bis 4. Juni 2013 in Schwerin die Themen

 

- „Erneuerbare Energien und Ausbau der Energieinfrastruktur“,

- „Tourismus“,

- „Integrierte Meerespolitik im Sinne eines „Blauen“, das heißt maritimen Wachstums

(„blue growth“)“

- Jugend im Ostseeraum

- Kultur.

beraten. Die Ergebnisse und Aussagen sollen unter anderem in die Arbeit der Ostseeparlamentarierkonferenz (www.bspc.net) einfließen. Das Parlamentsforum hat auf der Grundlage von Beratungen mit Sachverständigen aus allen beteiligten Regionen gemeinsame Leitlinien formuliert mit dem Ziel, die Region der südlichen Ostsee als innovativen Wachstumsraum in einem Europa der Regionen zu positionieren.

 

So werden auch mit der Schlussresolution des 11. Parlamentsforums Südliche Ostsee Ergebnisse und Handlungsbedarfe für die Regionalentwicklung in der südlichen Ostsee zu den Schwerpunktthemen formuliert. Adressaten sind die jeweils verantwortlichen Entscheidungsträger auf den unterschiedlichen Stufen des europäischen Mehrebenensystems. Dazu zählen im Einzelnen: Das Europäische Parlament und die EU-Kommission, Institutionen im Ostseeraum (Ostseerat, HELCOM, VASAB), Internationale Organisationen (IMO), die nationalen und regionalen Regierungen und Selbstverwaltungen ebenso wie die Partnerparlamente in der südlichen Ostsee.

 

Dafür sehen die beteiligten Regionen folgenden Handlungsbedarf:

 

 

I. Erneuerbare Energien und Ausbau der Energieinfrastruktur

 

Das Parlamentsforum Südliche Ostsee

1. sieht es als erforderlich an,

 

a) durch Investitionen in Lehre, Forschung und Entwicklung, Ausbildung sowie durch die politischen Rahmenbedingungen dafür Sorge zu tragen, dass sich der Sektor der Erneuerbaren Energien als Wirtschaftszweig auch zukünftig dynamisch entwickelt und

 

b) durch geeignete Maßnahmen das Bewusstsein der Bürger für die Umsetzung des gemeinsames Zieles, d.h. für Energieeffizienz, die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Energiesicherheit zu stärken;

 

c) im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung gleicher Voraussetzungen im Rahmen der europäischen Stromübertragung und -durchleitung zum einen so schnell wie möglich die Spannungsebenen und -techniken (Netzangleichung) zu harmonisieren sowie zum anderen die Beschleunigung des Netzausbaus voranzutreiben, so dass die Energiesicherheit in der Region verbessert ist. Dabei sollte gewährleistet werden, dass die Stromnetze, die für einen Ausbau der Erneuerbaren Energien erforderlich sind, so schnell wie möglich aufgebaut werden. Dies betrifft auch die Anbindung von Offshore-Windparks an die Stromnetze;

 

2. appelliert an die Regierungen auf regionaler und nationaler Ebene sowie die Europäische Kommission,

 

a) verstärkte Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung zu ermöglichen, um leistungsfähige Methoden der Energiespeicherung zu entwickeln und in den vorgesehenen Netzausbau zu integrieren. Insbesondere wird es als notwendig erachtet, in diesem Zusammenhang für den Energiebereich im neuen europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ entsprechende Mittel bereit zu stellen;

 

b) zu prüfen, wie Kommunen, Bürgerinnen und Bürger an den finanziellen Erträgen von Wind- und Solarparks sowie Biomassekraftwerken teilhaben können und wie dies in den rechtlichen Vorschriften auf eine eindeutige und verbindliche Art und Weise verankert werden kann;

 

c) eine bessere europaweite Vernetzung und den Aufbau dezentraler Versorgungsstrukturen auf der Grundlage intelligenter Netze (smart grid) zu beschleunigen und die Energieversorgung der Abnehmer mit notwendigen Energiequellen, wie den Erneuerbaren Energien und um den notwendigen Umbau der Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Insoweit wird der Beschluss des 10. Parlamentsforums [Ziffer 2.1 der Kieler Schlussresolution des 10. Parlamentsforums (11. – 13. März 2012)] unterstrichen;

 

d) grenzüberschreitende Modellregionen für Erneuerbare Energien und intelligenter Netze (smart grid) unter anderem auch mit dem Ziel der Energiestabilität und Energiesicherheit zu entwickeln, weil die Energieversorgungssicherheit als eine wichtige Grundlage der Daseinsvorsorge zu gewährleisten und zu stabilisieren ist.. Dies dient zudem der Erfüllung europäischer, nationaler und regionaler Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes u.a. wird beispielhaft auf die Absichtserklärung zum „Entwicklungskonzept der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin“ von Ende November 2012 verwiesen;

 

e) Gemeinschaftsprojekte auf europäischer Ebene insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von lokalen Energieplänen oder auch von Bioenergiedörfern zu initiieren, zum Beispiel im Rahmen des Programms „Intelligente Energie – Europa“, mit dem Ziel, kommunale Energiestrategien zu entwickeln und Energiepartnerschaften zu begründen, weil dies große Chancen für den ländlichen Raum bietet, insbesondere im Hinblick auf Energieautarkie, Arbeitsplätze, Wertschöpfung et cetera;

 

f) Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten außerhalb der Ballungsgebiete im Bereich der Erneuerbaren Energien zu stärken;

 

g) den Aufbau entsprechender Kompetenzzentren für Erneuerbare Energien im ländlichen Raum zu prüfen, die insbesondere der Information und Beratung von Verbrauchern und Unternehmen dienen. Im grenzüberschreitenden Kontext sollten dazu europäische Fördermittel und Programme (wie z. B. Interreg) genutzt werden.

 

h) beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im ländlichen Raum folgende Ziele in den Vordergrund zu stellen:

- die Gewinnung von Bioenergieträgern,

- die Optimierung der Rahmenbedingungen der lokalen Wirtschaft sowie

- der Ausbau der dezentralen Energiewirtschaft.

Dabei sollten, insbesondere im ländlichen Raum, auch Informationsmöglichkeiten über den Zugang von EU-Fördermitteln und von Niedrigzinskrediten angeboten werden;

 

i) Die Entwicklung von Übertragungs-, Verteiler- und Messsystemen mit folgenden Maßnahmen zu verbinden:

- der Qualitätsverbesserung der Energielieferungen,

- der Ermöglichung der Übertragung von Strom- und Wärmeenergie aus Erneuerbaren Energien,

- der Verlustminimierung in Übertragungs- und Verteilsystemen,

- der Optimierung der Energieeffizienz in Energiequellen und in Übertragungs- und Verteilsystemen (Steigerung des Wirkungsgrades in der Energieerzeugung und Verlustminimierung) und bei den Endverbrauchern (Reduzierung des Energieverbrauchs)

- der Reduzierung der Kosten der Energielieferungen für Endverbraucher,

- Schaffung von Anreizsystemen für Anbieter- und Übertragungsnetzbetreiber zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz.

 

In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung der Richtlinie der Europäischen Union 2012/27/EU vom 25. Oktober 2012 über Energieeffizienz hervorgehoben, die vorsieht, dass ein intelligentes Stromnetz, das wirtschaftlich effektiv das Verhalten und Maßnahmen aller angebundenen Nutzer – Erzeuger und Empfänger – integriert, als Instrument zur Verbesserung der Stromversorgungsqualität dienen kann;

 

j) Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Energieeffizienzmaßnahmen auf allen Ebenen zu verstärken, um einerseits die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte sowie andererseits Schadstoffemissionen im Sinne des Klima- und Umweltschutzes zu reduzieren. Insoweit wird die Beschlusslage des Parlamentsforums Südliche Ostsee [Ziffer 2.2 der Kieler Schlussresolution des 10. Parlamentsforums (11. – 13. März 2012)] unterstrichen;

 

k) die Rahmenbedingungen für die Intensivierung von Maßnahmen

- zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden, darunter zur Umsetzung von Wärmemodernisierungsmaßnahmen

- zur Förderung umweltgerechter Lösungen im Bereich der Wärmeversorgung bei der Beachtung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung ,

- zur Förderung intelligenter Wärmeversorgungssysteme.

zu verbessern;

 

l) Bestands- und Monitoringmassnahmen in die Wege zu leiten in Bezug auf die Daten im Bereich der Nutzung und der Kosten von Energien (Strom, darunter aus Erneuerbaren Energien, Fernwärme, Erdgas) für ein angemessenes Umwelt- und Energiemanagement im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

 

3. ist der Auffassung,

dass der Ausbau der Elektromobilität und die verstärkte Nutzung regenerativer Energiequellen nur auf einer gesicherten Rohstoffbasis bewältigt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine Verbesserung der Rohstoffeffizienz und eine stärkere Nutzung sekundärer Rohstoffe durch Recycling als notwendig angesehen, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Rohstoffversorgung und -wirtschaft innerhalb der Region der südlichen Ostsee zu verbessern. Dazu ist es erforderlich, die Entwicklung und Forschung von Rohstoffalternativen und Technologien für die Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung voranzutreiben.

 

II. Tourismus

 

Das Parlamentsforum Südliche Ostsee

 

3. unterstreicht,

 

dass der Tourismus für die gemeinsame Entwicklung in der südlichen Ostsee ein wichtiger Impulsgeber ist;

 

4. sieht es daher als notwendig an,

alle bestehenden Potentiale für eine grenzüberschreitende Kooperation zu prüfen und zu nutzen, um die Ostseeregion insbesondere als Destination für den internationalen Tourismus durch neue Angebote und Produkte attraktiver und bekannter zu machen. Zur Bewältigung des demografischen Wandels sollte der Fokus dabei auf die Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen gelegt werden;

 

5. sieht den dringenden Bedarf,

 

die erforderliche touristische Infrastruktur unter anderem in Bezug auf die Hafeneinrichtungen, Marinas und eine leistungsfähige Straßen- und Eisenbahnverbindung entlang der polnischen Ostseeküste bis in das Gebiet Kaliningrad sowie der Hinterlandverkehrsanbindungen weiter zu vernetzen;

 

6. appelliert an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union

 

c) in Anbetracht der Diskussionen auf europäischer Ebene die Förderung der touristischen Infrastruktur in den Förderkatalog für die neue EU-Förderperiode mit aufzunehmen und den Förderschwerpunkt „Innovation“ nicht nur auf technische Entwicklungen zu beschränken, sondern auch auf den Dienstleistungs- und Marketingbereich auszuweiten;

 

d) dafür Sorge zu tragen, dass Maßnahmen außerhalb der Infrastrukturerweiterung, wie etwa Schulungen und Tourismusproduktförderung, weiter gefördert werden können;

 

7. appelliert an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten im Einklang mit der Resolution des 5. Ostsee-Tourismusforums vom 15. November 2012 in Rostock,

 

b. sich an der Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für die Tourismuspolitik im Ostseeraum mit Blick auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zu beteiligen und

c. die Etablierung einer gemeinsamen Kooperationsplattform auf transnationaler Ebene zur Förderung des Austauschs und der Entwicklung gemeinsamer Projekte zu unterstützen und hierbei das Ostsee-Tourismusforum, das auch auf Initiative des Parlamentsforums Südliche Ostsee ins Leben gerufen wurde, als zentrales Veranstaltungsformat zu verankern;

 

8. sieht die Schaffung verstärkter Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Ausbildung in den gastgewerblichen Berufen als erforderlich an, um im Tourismusbereich sowohl dem Fachkräftebedarf zu begegnen als auch Ausbildungs- und Berufsperspektiven für Jugendliche zu schaffen;

 

9. hebt erneut

die Bedeutung des Maritimen Tourismus auch für die Entwicklung der Seehäfen hervor. Insofern wird die Beschlusslage des Parlamentsforums Südliche Ostsee [Ziffer 2 der Elbinger Resolution des 8. Parlamentsforums Südliche Ostsee (vom 21. bis 23. Mai 2010)] unterstrichen.

 

III. Integrierte Meerespolitik – „Blaues Wachstum“

 

Das Parlamentsforum Südliche Ostsee

 

1. appelliert an die Regierungen auf regionaler und nationaler Ebene sowie die Europäische Kommission,

 

in Bezug auf Raumordnung und Landesplanung im Allgemeinen und maritime Raumordnung im Besonderen die grenzüberschreitenden Kontakte – unabhängig von international raumbedeutsamen Maßnahmen sowie Ansprüchen von Metropolregionen und ländlichen Regionen – auszubauen, weil dies eine gute Grundlage darstellt, unterschiedliche Nutzungsansprüche und Interessen gegeneinander abzuwägen und Nutzungskonflikte zu vermindern;

 

2. begrüßt in Bezug auf die Europäische Ebene

 

a) die Bemühungen der EU-Kommission für Maßnahmen, die der Entwicklung des blauen Wachstums dienen und in diesem Zusammenhang im Sinne einer modernen Industriepolitik insbesondere die EU-Initiative „LeaderShip 2020“;

 

b) den Vorschlag der Europäischen Kommission, maritime Themen in den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 verstärkt zu berücksichtigen. Zur Kommerzialisierung vorhandenen Knowhows in den oben bezeichneten Bereichen wird es außerdem als erforderlich angesehen, dass auch das mit € 86 Milliarden ausgestattete Horizont 2020-Programm der EU als Nachfolger des aktuellen Forschungsrahmenprogramms aktiviert wird.

 

c) das Konzept der Europäischen Kommission, nationale und regionale Strategien zur intelligenten Spezialisierung zu entwickeln, um eigene Wettbewerbsvorteile optimal zu nutzen, Standortvorteile zu stärken und die interregionale Zusammenarbeit zu fördern.

 

3. sieht es in Bezug auf die Europäische Ebene als notwendig an,

 

a) dass sich die Förderkulisse der EU grundlegend ändert. Eine wesentliche Rolle neben den sektoralen Förderprogrammen sollten Förderprogramme spielen, die so weit wie möglich einen integrativen Ansatz verfolgen(zum Beispiel Mehrfachnutzung von Offshore Windparks zur Energiegewinnung und für Aquakultur);

 

b) dass die Wahrnehmung über die maritime Wirtschaft als eine europäische Schlüsselbranche auch in küstenfernen Regionen gestärkt wird;

 

c) dass zur Sicherung der maritimen Standorte in der südlichen Ostsee

Kredit-, Bürgschafts- und Förderzusagen an europäische Wertschöpfungsketten gekoppelt werden;

 

 

4. sieht als erforderlich an,

 

a) Schifffahrtsunternehmen sowie die Werften, die im globalen Wettbewerb auf Mitbewerber stoßen, die von den eigenen Staaten unterstützt werden, zu stärken;

 

b) zur Stärkung der maritimen Wirtschaft zu prüfen, ob und wenn ja, welche wirtschaftlichen Anreizsysteme für die Flottenerneuerung durch Neubau und Nachrüstung vorgesehen werden können;

 

c) die Harmonisierung der logistischen Technik und Infrastruktur auf Schiffen sowie an Land weiter zu optimieren, um Wartezeiten in den Häfen noch stärker zu verringern;

 

d) die Vernetzung zwischen Industrie, Meerestechnik, Zulieferern und Forschung unter besonderer Berücksichtigung von maritimen Clustern zu verbessern, vermehrt Systemlösungen anzubieten und die Verfügbarkeit von Finanzmitteln für Forschung und Entwicklung zu prüfen, um industrielles Knowhow und einen möglichst hohen Wertschöpfungsanteil in der südlichen Ostsee zu erhalten;

 

e) die Förderung alternativer Schiffsantriebe und -treibstoffe, wie beispielsweise von Hybridsystemen, zu verbessern und auszuweiten;

 

f) beim Aufbau beispielsweise einer Flüssiggas-(LNG)-Bunker-Infrastruktur unter Einbeziehung entsprechender Betankungsstellen in den Häfen der Ostseeregion effektiv zusammenzuarbeiten. Dies entspricht auch einer Forderung der 20. Ostseeparlamentarierkonferenz im Hinblick darauf, dass der Förderung technologieoffener Lösungen zur Reduzierung von Emission und der Entwicklung internationaler Standards für die landseitige Energieversorgung durch Gas und Strom angesichts der verbindlichen Begrenzung des Schwefelanteils in Schiffstreibstoffen ab 2015 eine hohe Bedeutung zukommt;

 

g) eine stärkere Integration von Studium und Ausbildung in der maritimen Wirtschaft voranzutreiben, sodass die gewerblich-technischen Ausbildungskapazitäten in den Unternehmen gestärkt werden, sowie Berufsbilder zu überprüfen und nachhaltige Personalführung und -entwicklung zu verfolgen, weil mit der Neuausrichtung der Schiffbauindustrie in der südlichen Ostsee ein strukturell bedingter erhöhter Bedarf an einer qualifizierten Fachkräfteaus- und -weiterbildung einhergeht;

 

h) die regionale Zusammenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft zu intensivieren.

 

IV. Jugend im Ostseeraum

 

Das Parlamentsforum Südliche Ostsee

 

1. erkennt

die hohe Bedeutung des „Ostseesekretariates für Jugendangelegenheiten“ für die Jugendzusammenarbeit im Ostseeraum an.

 

2. unterstützt

seine Arbeit sowie die Durchführung eines jährlichen Ostseejugendforums und ist an einer Zusammenarbeit mit dem Ostseejugendsekretariat interessiert, um legitimierte Vertreter und Vertreterinnen der Jugend in seine Arbeit einzubinden.

 

3. begrüßt die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ zur Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ und hält es für erforderlich,

 

a) Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Verbundausbildung zu prüfen, um die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern, den Fachkräftenachwuchs zu sichern und die Geschäftsbeziehungen zu den Partnern in diesem Bereich zu intensivieren sowie

 

b) Möglichkeiten zu prüfen, die zu einer Erhöhung und qualitativen Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität im Hochschulraum der südlichen Ostsee führen können, um den zunehmenden Fachkräftebedarf zu sichern und die Position der Absolventinnen und Absolventen als Arbeitskraft durch die steigenden Ansprüche des Arbeitsmarktes an die Beschäftigung zu stärken.

 

V. Kultur

 

Das Parlamentsforum Südliche Ostsee

 

1. begrüßt,

dass das Thema „Kultur und kulturelle Identität“ als neues Handlungsfeld Eingang in die EU-Ostseestrategie gefunden hat;

 

2. sieht es als erforderlich an,

dass für das kommende EU-INTERREG-Programm für die Ostseeregion ab 2014 Mittel für die Förderung von Projekten für diesen Bereich zur Verfügung stehen.

 

VI. 12. Parlamentsforum Südliche Ostsee

 

Das Parlamentsforum Südliche Ostsee

 

- dankt der Kaliningrader Gebietsduma für die Bereitschaft, das 12. Parlamentsforum

Südliche Ostsee im Jahre 2014 auszurichten.

 

 

 

sowie
  • der Abg. Roland Heintze
  • Dr. Walter Scheuerl
  • Christoph de Vries
  • Hans-Detlef Roock
  • Frank Schira (CDU) und Fraktion der Abg. Jens Kerstan
  • Katharina Fegebank
  • Dr. Eva Gümbel
  • Christa Goetsch
  • Farid Müller (GAL) und Fraktion der Abg. Dr. Kurt Duwe
  • Katja Suding
  • Finn-Ole Ritter
  • Anna von Treuenfels
  • Dr. Thomas-Sönke Kluth (FDP) und Fraktion der Abg. Christiane Schneider
  • Tim Golke
  • Dora Heyenn
  • Norbert Hackbusch
  • Kersten Artus (Die LINKE) und Fraktion