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Entwicklung einer Open-Access-Strategie für Hamburg

Freitag, 22.01.2016

Hinter dem Begriff Open Access verbirgt sich die Forderung, dass „wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird" (Budapester Open Access Initiative).

Auch im Hamburger Koalitionsvertrag wird die Wichtigkeit der Open-Access-Strategie gewürdigt. Dort heißt es auf S. 47: "Wir wollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung frei zugänglich gemacht werden können. Dazu werden wir gemeinsam mit den Hochschulen, der Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky und der Deutschen Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften eine Open-Access-Strategie entwickeln."

Um die Ziele von Open Access besser erreichen zu können ist es sinnvoll, länderübergreifend zu kooperieren. Angestrebt werden sollte eine Verbundlösung der norddeutschen Länder, um technische wie wirtschaftliche Synergien zu erzielen. Übernahme und Bereitstellung der Daten für die Nutzer sollten dabei weiterhin in der Verantwortung jedes einzelnen Partners liegen.

Daher möge die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht:

der Bürgerschaft bis zum 30.6.2016 über seine Open-Access-Strategie zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion